Rechtsprechung
BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 4. Var. und 7. Var. StPO
Ablehnung eines Beweisantrages (Wahrunterstellung; Ungeeignetheit eines Zeugen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Benennung eines Zeugen zum Beweis innerer Tatsachen; Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des benannten Zeugens als Beweismittel
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Ungeeignetheit bei Zeugenbeweis zu inneren Tatsachen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.12.2007 - 1 Ks 116 Js 30184/07
- BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 580
- NStZ 2009, 556
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86
Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere …
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08
Zwar trifft es zu, dass ein Zeuge nicht schon dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH StV 1987, 236, 237). - BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83
Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08
Grund hierfür ist aber der Umstand, dass ein solcher Zeuge möglicherweise äußere Umstände bekunden kann, die Schlussfolgerungen auf innere Tatsachen zulassen (vgl. BGH StV 1984, 61).
Rechtsprechung
BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 154 StPO; § 274 StPO
Teilweise Einstellung des Verfahrens; nachträgliche Protokollberichtigung; Rügeverkümmerung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des Inhalts der polizeilichen und der richterlichen Vernehmung eines Nebenklägers in die Urteilsfindung als Verstoß gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit der Berichtigung eines Protokollierungsfehlers im Sitzungsprotokolls
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 271 Abs. 1 § 274 § 344 Abs. 2
Verfahren bei der Protokollberichtigung nach erhobener Verfahrensrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 580
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07
Die ausführlich dargelegten Gründe der Berichtigungsentscheidung tragen die Berichtigung; gemäß den Vorgaben der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007 (BGHSt 51, 298), von denen abzuweichen trotz der zwischenzeitlich im Schrifttum teilweise erhobenen Kritik (vgl. etwa Hamm NJW 2007, 3166; Schumann JZ 2007, 927; zustimmend etwa Fahl JR 2007, 345; Hebenstreit HRRS 2008, 172) kein Anlass besteht, ist deshalb der Entscheidung des Senats das berichtigte Protokoll zu Grunde zu legen.
- BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10
Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des …
Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f.; vgl. BGH, NStZ 2008, 580, 581). - OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10
Protokollberichtigung; Verfahren; rechtliches Gehör; Rügeverkümmerung
Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f; BGH NStZ 2008, 580, 581). - OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - Ss (B) 117/10
Anforderungen an eine nachträgliche Protokollberichtigung
Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung (BGHSt 51, 298, 315 f.; BGH, NStZ 2008, 580, 581).