Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.06.2008

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3803
BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08 (https://dejure.org/2008,3803)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2008 - 1 StR 189/08 (https://dejure.org/2008,3803)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 1 StR 189/08 (https://dejure.org/2008,3803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Benennung eines Zeugen zum Beweis innerer Tatsachen; Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des benannten Zeugens als Beweismittel

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit bei Zeugenbeweis zu inneren Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Urteil wegen Mordes am Stuttgarter Flughafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 580
  • NStZ 2009, 556
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08
    Zwar trifft es zu, dass ein Zeuge nicht schon dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist, wenn er zum Beweis innerer Tatsachen benannt worden ist (vgl. BGH StV 1987, 236, 237).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 1 StR 189/08
    Grund hierfür ist aber der Umstand, dass ein solcher Zeuge möglicherweise äußere Umstände bekunden kann, die Schlussfolgerungen auf innere Tatsachen zulassen (vgl. BGH StV 1984, 61).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7212
BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07 (https://dejure.org/2008,7212)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2008 - 3 StR 527/07 (https://dejure.org/2008,7212)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 3 StR 527/07 (https://dejure.org/2008,7212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Inhalts der polizeilichen und der richterlichen Vernehmung eines Nebenklägers in die Urteilsfindung als Verstoß gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit der Berichtigung eines Protokollierungsfehlers im Sitzungsprotokolls

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 271 Abs. 1 § 274 § 344 Abs. 2
    Verfahren bei der Protokollberichtigung nach erhobener Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 580
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - 3 StR 527/07
    Die ausführlich dargelegten Gründe der Berichtigungsentscheidung tragen die Berichtigung; gemäß den Vorgaben der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 23. April 2007 (BGHSt 51, 298), von denen abzuweichen trotz der zwischenzeitlich im Schrifttum teilweise erhobenen Kritik (vgl. etwa Hamm NJW 2007, 3166; Schumann JZ 2007, 927; zustimmend etwa Fahl JR 2007, 345; Hebenstreit HRRS 2008, 172) kein Anlass besteht, ist deshalb der Entscheidung des Senats das berichtigte Protokoll zu Grunde zu legen.
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