Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08   

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https://dejure.org/2008,6379
BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,6379)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2008 - 4 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,6379)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08 (https://dejure.org/2008,6379)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 238 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 6 StPO
    Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger Zwischenrechtsbehelf bei sitzungspolizeilicher Entfernung von Zuhörern aus dem Gerichtssaal durch das Gericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens durch Entfernung einzelner Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum

  • Judicialis

    StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 6; ; GVG §§ 176 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 238 Abs. 2 § 338 Nr. 6; GVG § 176
    Erforderlichkeit einer Beanstandung nach Ausschluss einzelner Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 582
  • StV 2009, 680
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08
    Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180).
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08
    Zu der nach § 338 Nr. 6 StPO i.V.m. §§ 176 ff GVG erhobenen Verfahrensrüge bemerkt ergänzend der Senat: Zwar ist der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens auch dann verletzt, wenn einzelne Personen in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 24, 329, 330; 18, 179, 180).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., 6 7 § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
  • KG, 27.05.2010 - 4 Ws 61/10

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen

    Denn soweit sitzungspolizeiliche Maßnahmen die Verteidigung des Angeklagten unzulässig beschränken, die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährden oder die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzen, ist ihre Rügefähigkeit im Rahmen der Revision - soweit eine Maßnahme trotz ihrer sitzungspolizeilichen Natur Sachleitung ist, nach Beanstandung der Anordnung des Vorsitzenden und Herbeiführung einer Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO - anerkannt (vgl. BGH NStZ 2008, 582; NJW 1962, 1260).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 122/13

    Sitzungspolizei (Ausschluss von "Nichtstörern"; Rügepräklusion:

    Soweit die Revision die sitzungspolizeilich angeordnete Entfernung sämtlicher Zuhörer mit Ausnahme der Pressevertreter als Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet, da insoweit auch "Nichtstörer" von der Räumung betroffen gewesen seien, stellt dies wegen der Berührung des Grundsatzes der Öffentlichkeit eine sachleitende Maßnahme im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO dar (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; Schneider in KK StPO, 6. Aufl., § 238 Rn. 14; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21).
  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

    So ist z.B. inzwischen in der Rechtsprechung anerkannt, dass entgegen der früher herrschenden Meinung auch gegen Maßnahmen der Sitzungspolizei die Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO möglich ist, wenn schlüssig dargetan wird, dass eine solche Maßnahme ausnahmsweise über die mit ihr bezweckte Abwehr einer Störung hinaus unzulässig in Verfahrensrechte eines Beteiligten eingreift ( BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 StR 122/13 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde

    Ein Verständnis von der grundsätzlichen Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Verfügungen liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des/der Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, NStZ 2008, 582, LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    Ein solches Verständnis liegt erkennbar auch der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zugrunde, wonach sitzungspolizeiliche Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Urteilsfindung als sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne des § 238 Abs. 2 StPO anzusehen sind, gegen die der Betroffene nach dieser Vorschrift das Gericht anrufen kann und dies auch muss, wenn er sich eine entsprechende Revisionsrüge erhalten will (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 4 StR 46/08, NStZ 2008, 582; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 21; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 176 GVG Rn. 17; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 176 GVG Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 StR 472/06, NStZ 2007, 281, 282; aA Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 176 Rn. 2, 48 f. mwN; KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 176 GVG Rn. 7; Jahn, NStZ 1998, 389, 392); denn wäre aus § 181 GVG die Unanfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Anordnungen abzuleiten, so könnte im Hinblick auf die Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO die Revision auch nicht darauf gestützt werden, die sitzungspolizeiliche Maßnahme sei rechtsfehlerhaft gewesen (vgl. zur Frage des Ausschlusses der Revision bei Unanfechtbarkeit einer vorangegangenen Entscheidung: BGH, Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12353
OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 29/08 (https://dejure.org/2008,12353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 112 StPO; § 120 StPO
    Haftanordnung - Hauptverhandlung - Strafhaft - Untersuchungshaft - Übergang

  • openjur.de

    Haftbeschwerde, prozessuale Überholung, effektiver Rechtsschutz, Anrechnung Untersuchungshaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 19 Abs. 4, 104 GG, §§ 112, 120, 450 StPO, § 51 StGB
    Haftbeschwerde, prozessuale Überholung, effektiver Rechtsschutz, Anrechnung Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer zuvor erhobenen Haftbeschwerde nach Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft; Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft eines mit der Revision angegriffenen Strafurteils und Zeitpunkt des Übergangs von Untersuchungshaft in Strafhaft für ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104; ; StPO § 112; ; StPO § 120; ; StPO § 450; ; StGB § 51

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 582
  • NStZ 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs aus GG Art 19 Abs 4 - Zur Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (BVerfG NJW 2006, 40).

    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundgesetzlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang, so dass ein Feststellungsinteresse wegen des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht auch bei der unter Beachtung der Unschuldsvermutung vollzogenen Untersuchungshaft dann zu bejahen ist, wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG, wistra 2006, 59; BVerfG, NJW 2006, 40).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundgesetzlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang, so dass ein Feststellungsinteresse wegen des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht auch bei der unter Beachtung der Unschuldsvermutung vollzogenen Untersuchungshaft dann zu bejahen ist, wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG, wistra 2006, 59; BVerfG, NJW 2006, 40).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2005 (wistra 2006, 59) zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 120 Abs. 3 Satz 1 StPO aufgehoben worden ist, beruht die Beendigung der Untersuchungshaft hier darauf, dass die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Detmold verworfen und das Urteil damit rechtskräftig worden ist.

  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15; Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 28.11.2007 - 3 Ws 665/07

    Prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • BGH, 08.01.2008 - 4 StR 640/07

    Durchhalten der "Bedeutungslosigkeit" im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Durch Beschluss vom 08.01.2008 (4 StR 640/07) hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold als unbegründet verworfen.
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01

    Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15; Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98

    Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Die prozessuale Überholung ist auch erst nach der Einlegung der Beschwerde eingetreten, so dass keine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 28.11.2007, 3 Ws 665/07; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 320 - LS - OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Hamburg, 08.04.1976 - 1 Ws 183/76

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08
    Denn mit der durch Verwerfung der Revision eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 03.09.2007 ist die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft unmittelbar in Strafhaft übergegangen, und zwar ohne Rücksicht auf die förmliche Einleitung der Strafvollstreckung (BGHSt 38, 63; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; OLG Hamm, 2. Strafsenat, StV 2002, 209; OLG Hamburg NJW 77, 210; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 120, Rdnr. 15; Boujong in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 120, Rdnr. 22).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

    U-Haft, Strafhaft, Übergang

    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (OLG Hamm NStZ 2008, 582, 583 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 1 RVs 7/21

    Strafzumessung; Binnendifferenzierung; Folgen der Tat; Gesamtstrafe;

    Die bis dahin von dem Angeklagten erlittene Untersuchungshaft wird nach §§ 51 Abs. 1 StGB, 450 Abs. 1 StPO auf die zu vollstreckende Strafhaft angerechnet und unterscheidet sich in ihren Auswirkungen auf das Freiheitsrecht einer Person nicht von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, so dass der Angeklagte keinen Anspruch auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung hat (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 zu III-1 Ws 172/20; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2008 zu 3 Ws 29/08, zitiert nach juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 13).
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