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BGH, 07.05.2008 - 2 StR 175/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Beweiswürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Schlussfolgerungen durch systematische Differenzierung zwischen Affekttaten und Impulstaten durch Anwendung des § 20 Strafgesetzbuch (StGB); Indizielle Kriterien für einen plötzlichen und kurzen Impulsdurchbruch; Kriterien für einen raptusartigen Tatverlauf
- Judicialis
StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 213; ; StGB § 213 1. Alt.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Affekttat bzw. Impulstat und Beziehungstat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 618
- NStZ-RR 2009, 164
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
Mord (Heimtücke: Maßstab; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; …
Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgeht, dass einem affektiven Durchbruch "in aller Regel Intimbeziehungen' vorgelagert seien, hat es sich zudem den Blick dafür verstellt, dass es auch außerhalb von Partnerkonstellationen zu Affektdelikten kommen kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08, NStZ 2008, 618 f.; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 246/11, StV 2012, 88). - LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11
Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe
Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob der vom Sachverständigen vorgenommenen Unterscheidung zwischen "Affekttaten" und "Impulstaten" zu folgen ist (offen gelassen von BGH NStZ 2008, 618-619). - BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21
Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo
Das Landgericht war sich ausweislich der Urteilsgründe bewusst, dass ein affektiver Durchbruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur in Intimbeziehungen, sondern auch in anderen Konstellationen vorkommen kann, etwa zwischen Personen, die über einen langen Zeitraum beruflich oder persönlich im engen Kontakt ohne Ausweichmöglichkeit im Fall von Konflikten stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08 Rn. 4; vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162, 163; Urteil vom 28. Febuar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540 mwN).