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   BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08   

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https://dejure.org/2008,5079
BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,5079)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2008 - 1 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,5079)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 1 StR 204/08 (https://dejure.org/2008,5079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Vor § 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 24 Abs. 2 StPO
    Keine Verletzung des fairen Verfahrens durch das Inaussichtstellen einer rechtswidrigen Verfahrensabsprache (Verzicht auf die Sicherungsverwahrung gegen verfahrensfremde Aufklärungshilfe; Hinweispflicht; Besorgnis der Befangenheit; Vertrauensschutz und Recht auf konkrete ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sanktionierung beanstandenswerten Verhaltens eines Tatrichters durch Aufhebung eines Urteil in der Revision; Möglichkeit der Verständigung im Strafverfahren hinsichtlich der Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StPO § 261 § 344 Abs. 2
    Absprache über Sicherungsverwahrung; in-dubio-Grundsatz und Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 620
  • StV 2008, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist einer Verständigung im Strafverfahren nicht zugänglich (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; NStZ 2005, 526).

    Ein nach einem gerichtlichen Höchststrafangebot abgegebenes Geständnis ist - gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt es abgegeben wird - grundsätzlich nicht geeignet, die Ermessensausübung entscheidend zu beeinflussen (vgl. BGH NStZ 2005, 526).

  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt und in unterschiedlichen Zusammenhängen ausgesprochen, dass das Revisionsgericht den Tatrichter nicht zu "sanktionieren" oder zu "maßregeln" hat (StV 2004, 196; NStZ-RR 2006, 112, 114 f.; BGHSt 51, 84, 87).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Die tatsächliche Richtigkeit des Revisionsvortrags, aus dem sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGHSt 16, 164, 167; BGH NStZ 2008, 353).
  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist einer Verständigung im Strafverfahren nicht zugänglich (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; NStZ 2005, 526).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt und in unterschiedlichen Zusammenhängen ausgesprochen, dass das Revisionsgericht den Tatrichter nicht zu "sanktionieren" oder zu "maßregeln" hat (StV 2004, 196; NStZ-RR 2006, 112, 114 f.; BGHSt 51, 84, 87).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt und in unterschiedlichen Zusammenhängen ausgesprochen, dass das Revisionsgericht den Tatrichter nicht zu "sanktionieren" oder zu "maßregeln" hat (StV 2004, 196; NStZ-RR 2006, 112, 114 f.; BGHSt 51, 84, 87).
  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07

    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der

    Auszug aus BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08
    Die tatsächliche Richtigkeit des Revisionsvortrags, aus dem sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGHSt 16, 164, 167; BGH NStZ 2008, 353).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 541/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (zulässige Gegenstände

    Über die bisherige Rechtsprechung hinaus hat der Gesetzgeber nicht nur die Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 StR 325/04, NStZ-RR 2005, 39; Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 StR 204/08, NStZ 2008, 620), sondern sämtliche Maßregeln der Besserung und Sicherung im Sinne von § 61 StGB aus den vereinbarungsfähigen Rechtsfolgen herausgenommen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 9; Jahn/Kudlich in: MüKo-StPO, 1. Aufl., § 257c Rn. 114).
  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 16a D 11.406

    Polizeiverwaltungsbeamter; Beihilfe zum Betrug mit Schadenshöhe von 131.000 EUR;

    Dass er das Strafurteil trotzdem, wie er auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat dargelegt hat, wegen des Kostenrisikos nicht angefochten hat, führt dazu, dass er eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils im gerichtlichen Disziplinarverfahren wegen einer Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens nicht mehr beanspruchen kann (vgl. BVerwG, Beschl. vom 26.08.2010 - 2 B 43/10, RdNr. 10 ; vgl. auch EGMR, Urt. vom 03.11.2011 - 29090/06 ; BGH, Beschl. vom 18.06.2008 - 1 StR 204/08 ).
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