Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5516
BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,5516)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2008 - 5 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,5516)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 5 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,5516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 265 StPO; § 174 Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.
    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches Gehör; Ausschluss einer anderen Verteidigungsmöglichkeit); Tenorierung bei benannten Strafzumessungsregeln (Regelbeispielen; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexualbezogener Körperkontakt als Voraussetzung des Vorliegens einer sexuellen Nötigung; Tatvollendung des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei unterbliebener Durchführung des Oralverkehrs

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 2 Nr. 1 a. F.; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 2. Variante; ; StGB § 240 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 4 Nr. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nötigung zu einer sexuellen Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 § 183 f
    Auffordern zum Entkleiden als sexuelle Handlung; sexuelle Handlung vor dem Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 623
  • NStZ-RR 2008, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    "Allerdings ergibt sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Urteilsgründe (UA S. 5: ‚Hör auf, sonst kriegst Du eine') sowie aufgrund der mit Ver- und Geboten einhergehenden (Stief)Vaterrolle des Angeklagten (vgl. UA S. 3, 12) und des wegen des erheblichen Altersunterschieds bestehenden ‚Machtgefälles' als Mittel der Willensbeeinflussung (vgl. hierzu BGHSt 42, 399, 402), dass der Angeklagte insoweit wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB zu verurteilen ist.
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    Denn der Grundsatz, dass Strafzumessungsvorschriften nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05), wird nur durchbrochen für Fälle des Beischlafs und solchen, in denen die besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 10).
  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    Die Aufforderung zum Entkleiden und Spreizen der Beine stellt zwar eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung dar (BGHSt 43, 366, 368; BGHR StGB § 176 Abs. 5 sexuelle Handlung 1).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 82/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    Die Aufforderung zum Entkleiden und Spreizen der Beine stellt zwar eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung dar (BGHSt 43, 366, 368; BGHR StGB § 176 Abs. 5 sexuelle Handlung 1).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    Denn der Grundsatz, dass Strafzumessungsvorschriften nicht in den Urteilstenor aufzunehmen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05), wird nur durchbrochen für Fälle des Beischlafs und solchen, in denen die besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 10).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08
    Die Handlung vor dem Täter genügt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 433; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 48).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders

    In Fällen des Beischlafs und solchen, in denen die besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, hat der Schuldspruch wegen Vergewaltigung zu ergehen (Senat, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05, BeckRS 2005, 12750; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 StR 85/08, NStZ 2008, 623; Fischer, [StGB, 66. Aufl.], § 177 Rn. 160 f.).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5120
BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08 (https://dejure.org/2008,5120)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 StR 50/08 (https://dejure.org/2008,5120)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08 (https://dejure.org/2008,5120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Ausspruchs über die Verfallsanordnung; Anforderungen an die Anordnung des Wertersatzverfalls; Schätzung von Umfang und Wert des Erlangten aufgrund einer hinreichend sicheren Schätzungsgrundlage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 S. 1; ; StGB § 73a S. 1; ; StGB § 73b; ; StGB § 73c Abs. 1 S. 1; ; StGB § 73c Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 b
    Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Schätzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 623
  • StV 2008, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08
    'Erlangt' ist ein Vermögensvorteil nur dann, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (vgl. BGH NStZ 2003, 198 f.).

    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Beschwerdeführer zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411; BGH, NStZ 2003, 198 f.) und er diese auch tatsächlich hatte (BGH NStZ-RR 2007, 121); Feststellungen hierzu wurden jedoch nicht getroffen.

  • BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08
    Das Gericht darf jedoch in einem solchen Fall nicht willkürlich und ohne ein Mindestmaß an zureichenden Anhaltspunkten vorgehen; die notwendigen Einzelheiten müssen vielmehr soweit geklärt sein, dass eine hinreichend sichere Schätzungsgrundlage gegeben ist (BGH NStZ-RR 2001, 327).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08
    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Beschwerdeführer zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411; BGH, NStZ 2003, 198 f.) und er diese auch tatsächlich hatte (BGH NStZ-RR 2007, 121); Feststellungen hierzu wurden jedoch nicht getroffen.
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08
    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur dann in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem Beschwerdeführer zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Erlöse habe zukommen sollen (vgl. BVerfG StV 2004, 409, 411; BGH, NStZ 2003, 198 f.) und er diese auch tatsächlich hatte (BGH NStZ-RR 2007, 121); Feststellungen hierzu wurden jedoch nicht getroffen.
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5; Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16).
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 32/20

    Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter

    Danach ist etwas im Sinne des § 73 StGB "erlangt', wenn es in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so zur tatsächlichen Verfügung steht, dass es wirtschaftlich genutzt werden kann; erlangt ist ein Vermögenswert nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer zumindest die faktische Verfügungsgewalt über den entsprechenden Vermögensgegenstand erlangt hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, Rn. 12 mwN; auch BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623 zu § 73 StGB aF).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Insbesondere mit Blick auf die Tat II. 3. der Urteilsgründe wird auch zu beachten sein, dass bei mehreren Beteiligten nur das für verfallen erklärt werden kann, was der jeweilige Angeklagte tatsächlich in dem Sinne selbst erlangte, dass er zumindest eine Mitverfügungsgewalt hatte (vgl. BGH NStZ 2008, 623).
  • LG Krefeld, 03.04.2020 - 22 KLs 57/19
    Eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung käme nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass jedem einzelnen Tatbeteiligten zumindest Mitverfügungsgewalt über die jeweiligen Taterlöse zukommen sollte und der einzelne Tatbeteiligte diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschluss vom 27.5. 2008 - 3 StR 50/08).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2010 - 2 Qs 17/10

    Höhe des zu arretierenden Vermögens bei einem nach bürgerlichem Recht

    Vielmehr ist entscheidend, ob der von der Arrest- bzw. Verfallsanordnung betroffene Tatbeteiligte hinsichtlich des Erlöses zumindest zeitweise (Mit-)Verfügungsgewalt innehatte (BGH NStZ-RR 2009, 320; BGH NStZ 2008, 623; NStZ-RR 2007, 121; NStZ 2003, 198; NStZ-RR 1997, 262; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 73 Rdnr. 16; Landgericht Münster, Beschluss vom 10.02.2005, Az.: 12 Qs 53/04 - zitiert nach juris; weitergehend OLG Zweibrücken NStZ 2003, 446, 447).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht