Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 29.04.2008

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   OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07   

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https://dejure.org/2007,6425
OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 272/07 (https://dejure.org/2007,6425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Beurteilungsmaßstäbe für eine Aussetzung des Strafrestes bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt (Halbstrafenzeitpunkt) gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtsnatur einer Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug ...

  • Judicialis

    IRG § 57

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 57 Abs. 2 Satz 2; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland vollstreckten Strafe zur Bewährung - Halbstrafengesuch bei besonders hohem Strafausspruch im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01

    Bewährung

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).

    Dies hindert es nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 9.11.2001, 2 Ws 449/01) indes nicht, diesen Umstand zugunsten des Verurteilten im Rahmen der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen.

    Dies kann grundsätzlich ein Umstand sein, der zugunsten des Verurteilten spricht (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01).

  • OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 S. 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 57, Rdn. 54; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 57, Rdn. 20), der Generalprävention (BGHR StGB § 57 Abs. 1 "Versagung 1") und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) mit ein.
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 2 Ws 22/04

    Freiheitsstrafe, Ausland, Vollstreckung im Inland, Grundsätze des Inlands

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Ws 445/05

    Internationale Rechtshilfe: Anwendung deutschen Vollstreckungsrechts auf aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
    Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).
  • LG Kleve, 26.03.2020 - 115 StVK 63/20

    Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie

    Sie müssen allerdings im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).

    Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung mit ein (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).

  • OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09

    Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland

    ff) Die Strafvollstreckungskammer hat als besonderen Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB "insbesondere" herangezogen, dass "die Hälfte der in Spanien verhängten Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten (zur Berücksichtigung dieses Umstandes bei § 57 Abs. 2 StGB: OLG Köln NStZ 2008, 641, 643) einer Verbüßungsdauer von mehr als 4 1/2 Jahren entspricht, von denen die Verurteilte zudem mehr als 2 1/2 Jahre in Spanien erlitten hat".
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12

    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

    Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13

    Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil

    Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 2 Ws 224/11

    Überstellung zur Strafvollstreckung: Anwendbares Recht auf die Vollstreckung

    Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln NStZ 2008, 641, 642).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Dabei ist aber gerade nicht zu prüfen, ob der Verurteilte nach deutschem Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre, da eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht nicht in Betracht kommt ( OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217; KG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 1 AR 134/02; 5 Ws 80/02 -, zitiert nach juris Tenor; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416).
  • OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22

    Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität

    Neben einer günstigen Kriminalprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen ( OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12 , zitiert nach juris, dort Tz. 4; OLG Köln, Beschl. v. 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 , NStZ 2008, 641 Tz. 2; OLG München, Beschl. v. 05.09.1986 - 1 Ws 494/86, NStZ 1987, 74).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl. 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14424
OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl. 30/07 (https://dejure.org/2008,14424)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.04.2008 - 1 Ausl. 30/07 (https://dejure.org/2008,14424)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. April 2008 - 1 Ausl. 30/07 (https://dejure.org/2008,14424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslieferung eines Verfolgten bei begründetem Verdacht auf ein anschließendes gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßendes Verfahren; Auslieferung bei der Gefahr einer späteren gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Unterbringung; Gerichtliche Pflicht ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 73; EMRK Art. 6; EMRK Art. 3; GG Art. 25; IRG § 42 Abs. 1
    Weißrussland, Auslieferung, Strafrecht, Strafverfahren, faires Verfahren, fair trial, Europäische Menschenrechtskonvention, Haftbedingungen, menschenrechtswidrige Behandlung, ordre public, Auswärtiges Amt, Auskünfte, Zusicherung, diplomatische Zusicherung, BGH, Anrufung

  • Judicialis

    IRG § 32; ; IRG § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    IRG § 32; IRG § 42 Abs. 1
    Unzulässige Auslieferung nach Weißrussland wegen Besorgnis einer nicht der EMRK entsprechenden Gestaltung des Strafverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 641 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl 30/07
    Diese wirken sich zugunsten des Verfolgten aus (BVerfG NJW 1990, 2193; Vogel in Grützner/Plötz/Kreß Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen § 73 IRG Rn. 124 m.w.N.; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner IRG 4. Aufl. § 30 Rn. 11), weswegen die Auslieferung im Rahmen der gem. § 32 IRG zu treffenden Entscheidung für nicht zulässig zu erklären ist.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl 30/07
    Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in dem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht gegeben ist (BGHSt 32, 221; OLG Karlsruhe wistra 2004, 199, 200).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2008 - 1 Ausl 30/07
    Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist und ein Fall, in dem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht gegeben ist (BGHSt 32, 221; OLG Karlsruhe wistra 2004, 199, 200).
  • OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08

    Weißrussland

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat die vom Oberlandesgericht Zweibrücken im Beschluss vom 29. April 2008 (Az.: 1 Ausl. 30/07) geäußerten Bedenken an einer Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Belarus überwinden.
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