Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07   

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https://dejure.org/2007,4143
BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,4143)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2007 - 5 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,4143)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,4143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO
    Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen (Jugendstrafrecht; gesteigertes Begründungsgebot bei Berufung auf eigene Sachkunde; verminderte Schuldfähigkeit; fallbezogene Besonderheiten bei Heranwachsenden)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung und Begründung des Vorliegens uneingeschränkter Schuldfähigkeit bei (spontanen) Tötungsdelikten; Kriterien für die Erforderlichkeit eines psychiatrischen Gutachtens für die Beurteilung der erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 213

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StGB § 20 § 21 § 212 Abs. 2
    Aufklärungspflicht und Erholung von Schuldfähigkeitsgutachten bei Tötungsdelikten durch Jugendliche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 644
  • StV 2008, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07

    Totschlag; Jugendstrafe; Erörterungsmangel bezüglich verminderter

    Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
    Daher ist insoweit eine fehlende oder nur knappe, allein auf gerichtliche Sachkunde gestützte Begründung für das Vorliegen uneingeschränkter Schuldfähigkeit schon sachlich-rechtlich nicht unbedenklich (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 197/07).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 473/02

    Tötungsversuch; verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; schwere andere

    Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
    Im vorliegenden Fall ergeben sich zudem aus den Urteilsausführungen fallbezogene Besonderheiten, die eine Begutachtung entgegen der Auffassung des Landgerichts nahe legten (vgl. BGH NStZ 2003, 363, 364).
  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06

    Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der

    Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichthinzuziehung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit liegt regelmäßig nicht fern (vgl. BGH NStZ 2006, 49; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichthinzuziehung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit liegt regelmäßig nicht fern (vgl. BGH NStZ 2006, 49; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Auszug aus BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07
    Die Tatsache, dass Zeugen sein äußeres Erscheinungsbild in dieser Weise bewertet haben, genügt jedenfalls nicht, die psychische Befindlichkeit des Angeklagten bei Ausführung der Tat ausreichend zu erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03).
  • BGH, 05.03.2008 - 1 StR 648/07

    Aufklärungspflicht und Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen in

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Beschlüssen des BGH vom 30. August 2007 (5 StR 193/07, 5 StR 197/07).
  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 632/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Der Rückschluss von der Zeugenaussage auf einen nicht wahrnehmbaren Rauschmittelkonsum und damit auf die fehlende Beeinflussung bei der Tat durch diese Faktoren ist damit nicht ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 - und vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07).
  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Der Fall gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass in Kapitalstrafsachen, zumal im Bereich der Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht, in der Mehrzahl der Fälle - wenn nicht ein länger geplantes, wenngleich verwerfliches, so doch rational nachvollziehbar motiviertes Verbrechen vorliegt - Anlass besteht, rechtzeitig im Vorfeld der Hauptverhandlung einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit zu betrauen (vgl. Basdorf/Mosbacher in Lammel u. a. (Hrsg.), Forensische Begutachtung von Persönlichkeitsstörungen 2007, S. 111, 125; Senatsurteil vom heutigen Tage - 5 StR 193/07; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 44/08

    Bedingter Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch; verminderte

    Einen auf eine relevante Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zielenden Beweisantrag hat der Angeklagte - anders als im Fall des weiteren vom Generalbundesanwalt herangezogenen Senatsurteils vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07 (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13) - ebenso wenig zum Gegenstand seiner Revision gemacht wie eine dahingehende Aufklärungsrüge (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83).
  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 230/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung; eigene Sachkunde des

    a) In Kapitalstrafsachen besteht - wenn nicht ein länger geplantes, rational motiviertes Verbrechen vorliegt - häufig Anlass, einen psychiatrischen Sachverständigen beizuziehen (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 13, - 5 StR 197/07, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08   

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https://dejure.org/2008,8408
BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 4 StR 245/08 (https://dejure.org/2008,8408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 231 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 337 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Ausschluss des Beruhens); rechtliches Gehör; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 231 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StO § 231 Abs. 2 § 338 Nr. 5 § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei zeitweiser Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 644
  • StV 2008, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08
    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BVerfG StraFo 2005, 512 f.; BGH StraFo 2005, 120 f.).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Damit ist so genau angegeben, welcher Verhandlungsabschnitt in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat und - da von der Abwesenheit nur Teile der Hauptverhandlung betroffen waren - welche Verfahrensvorgänge im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, dass dem Senat die Prüfung möglich ist, ob der Angeklagte bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gefehlt hat (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 84; BGH NStZ 1983, 36, jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 5 RVs 77/18

    Revision; Urteilsaufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Begründungsanforderungen an

    Dieser Mitteilung hätte es aber bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob es sich bei dem beanstandeten Verfahrensvorgang um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. zum Erfordernis der Wiedergabe des Inhalts der Zeugenvernehmung: BGH, Beschluss vom 22, Juli 2008, 4 StR 245/08, - zitiert nach juris; BVerfG StraFo 2005, 512 f; BGH StraFo 2005, 120 f).
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