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   OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08   

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OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08 (https://dejure.org/2008,23445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08 (https://dejure.org/2008,23445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08 (https://dejure.org/2008,23445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 56 HmbStVollzG; §§ 116, 70 StVollzG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und deren Entscheidung zur Beurteilung der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung einer Justizvollzugsanstalt; Begriff der Gefahr für die Sicherheit und Ordnung einer ...

  • Judicialis

    HmbStVollzG § 56 Abs. 2; ; StVollzG § 70 Abs. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 682
  • StV 2008, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08
    Ein Versagungsgrund ist gegeben, wenn der einem Gegenstand generell abstrakt zukommenden Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, nicht mit Kontrollmitteln der Anstalt begegnet werden kann, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anwendbar sind (OLG Hamm, ZfStrVO 2001, 185; OLG Frankfurt ZfStrVO 2005, 185; OLG Celle a.a.O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).

  • OLG Celle, 09.05.2006 - 1 Ws 157/06

    Versagung des Bezugs von Medien mit sogenannter FSK-18-Freigabe (namentlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08
    Die Kennzeichnung FSK 18 (seit 2003 "keine Jugendfreigabe") ist kein geeignetes Kriterium, um eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt nach § 56 Abs. 2 HmbStVollzG (§ 70 Abs. 2 StVollzG des Bundes) anzunehmen (gegen OLG Celle, Beschluss vom 09.05.2006 - 1 Ws 157/06 [StrVollz] und Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.01.08 - 2 Vollz Ws 533/07).

    Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg weiche von Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen OLG (Beschluss vom 25.01.08 - 2 Vollz Ws 533/07) und des OLG Celle (Beschluss vom 09.05.2006 - 1 Ws 157/06 (StrVollz)) ab.

  • OLG Frankfurt, 01.04.2008 - 3 Ws 72/08

    Strafvollzug: Nichtaushändigung von DVDs an Gefangenen wegen fehlender

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08
    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).

    Die JVA wird zu erwägen haben, dass dem Austausch der DVDs mit einer Kennzeichnung durch die FSK gegen gefährliche eingeschmuggelte DVDs nicht nur durch ein Verbot des Bezuges, sondern auch durch das mildere Mittel der Siegelung begegnet werden kann (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.08, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Strafvollzug: Besitz von DVDs pornografischen Inhalts als Sicherheitsrisiko

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08
    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Die in Art. 17 Abs. 2 Satz 2 BaySvVollzG genannten Einschränkungen - Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung, Gefährdung des Erreichens des Vollzugsziels - sind unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen ist (vgl. zur entsprechenden Regelung im Strafvollzugsgesetz OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 14 nach juris; Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 19 Rdn. 10; § 70 Rdn. 1 m. w. N.).

    c) In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehende Einigkeit darin, dass für die Beurteilung, ob es sich im Einzelfall um ein optisches Medium mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt handelt, auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) und deren Entscheidung über die Kennzeichnung des jeweiligen Trägermediums zurückgegriffen werden kann (vgl. nur OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 15 nach juris; OLG Frankfurt Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 Rdn. 7 nach juris).

    So vertreten das OLG Hamburg (OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 19 nach juris; zustimmend Goers, in: BeckOK-SVVollzG Berlin, § 38 Rdn. 19) und das OLG Frankfurt (NStZ 2009, 220 Rdn. 2 nach juris) die Auffassung dass lediglich Medien ohne FSK-Kennzeichnung die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und - so das OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 Rdn. 7 nach juris) - auch die Vollzugsziele gefährden.

    Soweit teilweise von Rechtsprechung und Literatur die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" ("FSK ab 18") nicht als geeignetes Kriterium angesehen wird, um eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung anzunehmen (vgl. OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 23 ff. nach juris; Goers, in: BeckOK-SVVollzG Berlin, § 38 Rdn. 19) - gleiches würde für die Gefährdung der Vollzugsziele gelten -, überzeugen die hierfür vorgebrachten Argumente nicht.

    Dieses Kriterium zur Annahme einer Gefahr für die Anstaltssicherheit sei deshalb ungeeignet (OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 26 f. nach juris).

    Denn eine eigenständige, umfassende inhaltliche Kontrolle jeder von den Sicherungsverwahrten begehrten DVD oder Blueray ohne Jugendfreigabe kann die Anstalt nicht leisten (vgl. - zum Strafvollzug - für DVDs ohne Kennzeichnung zutreffend OLG Hamburg OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599 Ls Rdn. 15 nach juris; OLG Frankfurt Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 Rdn. 7 nach juris).

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

    Ändern sich im Verlauf eines anhängigen Strafverfahrens strafprozessuale Vorschriften, so ist für das weitere Verfahren grundsätzlich die neue Rechtslage maßgeblich (vgl. BGHSt 22, 321, 325; 26, 288, 289; 46, 310, 317 ff.; Kühne in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. Einl. Abschnitt F Rdn. 22; Knierim StV 2008, 599, 600; für Änderungen des Verfahrensrechts im Zeitpunkt zwischen dem tatrichterlichen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts vgl. § 354a StPO und Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 354 a Rdn. 4).
  • BayObLG, 30.09.2021 - 204 StObWs 148/21

    Zur Genehmigungsfähigkeit des Bezugs der DVD der Serie "Breaking Bad" bei

    Die in den zitierten Vorschriften genannten Einschränkungen - Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung, Gefährdung des Erreichens der Vollzugsziele - sind unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum, deren Anwendung gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 Ws 681/15, OLGSt StVollzG § 2 Nr. 2, juris Rn. 23; so auch - zur entsprechenden Regelung in § 54 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB V BW - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.4.2019 - 2 Ws 64/19, juris Rn. 8; zur entsprechenden Regelung im Strafvollzugsgesetz vgl. OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599, juris Rn. 14; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 70 Rn. 1 m.w.N.; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/ Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 2.

    cc) In der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darin, dass für die Beurteilung, ob es sich im Einzelfall um ein optisches Medium mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt handelt, auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) und deren Entscheidung über die Kennzeichnung des jeweiligen Trägermediums zurückgegriffen werden kann (vgl. nur OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 Ws 681/15, juris Rn. 22; OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599, juris Rn. 15; OLG Frankfurt Beschluss vom 21.1.2010 - 3 Ws 1072/09, juris Rn. 7).

    Denn auf diese Weise wird sichergestellt, dass DVDs mit strafbarem Inhalt nicht über den Versandhandel bezogen werden können (OLG Hamburg, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4 = StV 2008, 599, juris Rn. 19).

    Die Vergabe der Kennzeichnung zeige, dass die DVD durch eine unabhängige Stelle bereits auf die Unbedenklichkeit überprüft wurde (so OLG Frankfurt, NStZ 2009, 220, juris Rn. 3), so dass die Ausschlussgründe der §§ 15 Abs. 2 und 18 JuSchG nicht vorliegen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08, OLGSt StVOllzG § 116 Nr. 4, juris Rn. 21 f.; zustimmend BeckOK Strafvollzug Berlin/Goers, a.a.O., SVVollzG Bln § 38 Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Die in § 54 Abs. 2 Nr. 2 und 3 JVollzGB V BW genannten Einschränkungen - des Erreichens des Vollzugsziels bzw. die Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt - sind unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung gerichtlich in vollem Umfang zu überprüfen ist (OLG Karlsruhe NStZ 2002, 612; OLG Hamburg StV 2008, 599; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 19 Rn. 10 und § 70 Rn. 1 m.w.N.; zur entsprechenden Regelung in Art. 17 BaySvVollzG OLG Nürnberg Beschluss vom 04.07.2016 - 2 Ws 681/15 -, juris).

    Dabei geht der Senat mit der mittlerweile überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte davon aus, dass (neben pornographischen Medien ohne FSK-Kennzeichnung) optische Medien mit FSK-Altersfreigabe ab 18 Jahren (d.h. "keine Jugendfreigabe") - unabhängig davon, ob die Klassifizierung aufgrund pornographischer, gewaltverherrlichender oder sonst fragwürdiger Inhalte erfolgt - typischerweise ein hohes Gefährdungspotential für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt und für die Vollzugsziele im Sinne des § 54 JVolzGB BW (der § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG nachgebildet ist) innewohnt, das es rechtfertigt, derartig gekennzeichnete Medien pauschal einem Sicherungsverwahrten nicht zu überlassen (vgl. mit ausführlicher Begründung OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Celle NdsRpfl 2007, 18; OLG Dresden Beschluss vom 26.05.2011 - 2 Ws 142/11, bei Roth NStZ 2012, 430; OLG Hamm Beschluss vom 23.09.2014 - III-1 Vollz (Ws) 352/14 -, juris; OLG Koblenz NStZ 2011, 350; OLG Naumburg NStZ 2016, 240; OLG Schleswig SchlHA 2008, 322; a.A. OLG Hamburg StV 2008, 599 "FSK ab 18" sei kein geeignetes Kriterium, um eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung bzw. die Gefährdung der Vollzugsziele anzunehmen).

    Denn eine eigenständige, umfassende inhaltliche Kontrolle jedes von einem Sicherungsverwahrten begehrten Mediums - konkret auf die Therapieerfordernisse des jeweiligen Antragstellers bezogen - kann die Anstalt nicht leisten (vgl. - zum Strafvollzug - für DVDs ohne Kennzeichnung zutreffend OLG Hamburg StV 2008, 599 OLG Frankfurt Beschluss vom 21.01.2010 - 3 Ws 1072/09 -, juris).

  • OLG Naumburg, 17.02.2015 - 1 Ws (RB) 99/14

    Strafvollzug: Herausgabe von Medien mit der Kennzeichnung "FSK-18" oder "USK-18"

    a) Für die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Kennzeichnung von Medien mit "FSK 18" oder "keine Jugendfreigabe" kein taugliches Kriterium für die Abwehr von Gefahren für die Anstaltssicherheit darstelle (OLG Hamburg Beschluss vom 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08), zitiert nach juris.
  • KG, 19.05.2020 - 5 Ws 113/19

    Verschwiegenheitspflichten der Psychotherapeuten einer PTB und Voraussetzungen

    Betreffend § 116 Abs. 1 zweite Alt. StVollzG, der die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde von dem Erfordernis der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung abhängig macht und in seinen Voraussetzungen insoweit denjenigen des § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG vergleichbar ist, hat der Senat diese Frage ebenfalls bislang - anders als mehrere Oberlandesgerichte, die die Anwendbarkeit des § 116 Abs. 1 zweite Alt. StVollzG jeweils verneint haben (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 4 Ws 69/10 -, juris Rdnr. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 [StVollz] -, juris Rdnr. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz [Ws] 43/08 -, juris Rdnr. 9; vgl. auch [zum SichVVollzG NRW] OLG Hamm, Beschluss vom 16. September 2015 - III-1 Vollz [Ws] 446/14 -, juris Rdnr. 16, sowie [zum BayUVollzG] OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 1 Ws 377/14 -, juris Rdnr. 42) - nicht entschieden (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019, a. a. O.).
  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob er der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte folgt, dass seit der Einführung landesrechtlicher Regelungen des materiellen Strafvollzugsrechts dieser Zulassungsgrund nur noch bei divergierenden Entscheidungen im Anwendungsbereich des StVollzG (Bund) Anwendung findet (bejahend OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 4 Ws 69/10 -, juris Rdnr. 8; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. November 2011 - 3 Ws 836/11 (StVollz) -, juris Rdnr. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz [Ws] 43/08 -, juris Rdnr. 9; Bachmann, a. a. O., Abschnitt P Rdnr. 93; Arloth/Krä, a. a. O., § 116 Rdnr. 3a; zweifelnd Spaniol, a. a. O., Teil IV § 116 StVollzG Rdnr. 7).
  • KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15

    "FSK 18-Filme" im Strafvollzug

    So hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 Vollz [Ws] 43/08 -, juris) die Auffassung vertreten, dass die Kennzeichnung "FSK 18" kein geeignetes Kriterium sei, um eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt anzunehmen.
  • BayObLG, 31.08.2021 - 204 StObWs 122/21
    Daraus folgt notwendigerweise auch eine unterschiedliche Ausgestaltung und Auslegung durch die Rechtsprechung [vgl. OLG Frankfurt a.M., StV 2013, 451 , juris Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08, OLGSt StVOIIzG § 116 Nr. 4, juris Rn. 9].
  • BayObLG, 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20
    Bei den in Art. 17 Abs. 2 Satz 2 BaySvVollzG genannten Einschränkungen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.6.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08, OLGSt StVollzG § 116 Nr. 4, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.4.2019 - 2 Ws 64/19, juris Rn. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 Ws 681/15, OLGSt StVollzG § 2 Nr. 2, juris Rn. 23; Krä/Nitsche, in BeckOK Strafvollzugsrecht Bayern, 13. Ed. 1.5.2020, Art. 17 BaySvVollzG , Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07   

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OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage bzw. Rechtmäßigkeit der Verweisung eines Strafgefangenen ausschließlich auf die Anmietung eines Fernsehgerätes in seinem Haftraum bei einem bestimmten externen Vermieter statt eines eigenen Gerätes; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Erstattung zuviel ...

  • Judicialis

    StVollzG § 69; ; StVollzG § 70; ; BGB § 307

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 222 (Ls.)
  • NStZ 2008, 682
  • StV 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07
    b) Dass die Verpflichtung eines Gefangenen zur finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten für sein im Haftraum privat genutztes Fernsehgerät grundsätzlich durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Gefangenen begründet werden darf, hat das Thüringer Oberlandesgericht bereits entschieden, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Für den Strafvollzug geht die fachgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Fürsorgepflicht der Anstalt es gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 -, StV 2008, S. 89 ; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 -, NStZ 1988, S. 247).
  • LG Stendal, 30.12.2014 - 509 StVK 179/13

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auch die Fürsorgepflicht der Anstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. BVerfG a. a. O. unter Hinweis auf KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07, StV 2008, S. 89 [90]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 - NStZ 1988, S. 247).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Selbst dann, wenn ein Sachverständigengutachten, das vergleichbar für alle Multifunktionsgeräte eingeholt werden könnte, zu dem Ergebnis käme, dass von den heute üblicherweise sich im Handel befindlichen Fernsehgeräten aufgrund ihrer Multifunktionalität eine abstrakt-generelle Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt in einem Umfang ausgehen würde, dass der Kontrollaufwand zu deren Abwehr im Hinblick auf die konkreten Verhältnisse der Justizvollzugsanstalt als nicht mehr zumutbar anzusehen wäre, wäre gleichwohl nach Ansicht des Senats der Antragsgegnerin aber die grundsätzliche Verweisung auf von Dritten anzumietende Fernsehgeräte durch Vertrag nach dem Strafvollzugsgesetz nicht möglich (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007, 2 Ws 38/07).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Von daher begegnet es keinen Bedenken, wenn aufgrund einer gesetzlichen Regelung (zur Notwendigkeit einer solchen Rechtsgrundlage vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.6.2007, 2 Ws 38/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 20.7.2011, 1 Ws 70/11) ein Anspruch auf den Besitz und die Nutzung eigener Fernsehgeräte ausgeschlossen wird, wenn die Justizvollzugsanstalt die Ausgabe von Fernsehgeräten einem Dritten - gegen eine Mietgebühr - überträgt.
  • OLG Naumburg, 30.01.2015 - 1 Ws (RB) 36/14

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Kostenpauschale für die Benutzung

    Danach können neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011, 3 Vollz (Ws) 3/11 - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2011, 2 Ws 143/11; Beschluss vom 08.06.2012, 2 Ws 96/12; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 50 Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro

    Der rechtliche Ansatz des Landgerichts zur Kostenbeteiligung des Antragstellers entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden können, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; 2006 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2011, 2 Ws 143/11; Arloth a.a.O., § 50 Rn. 2).
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