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   BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08   

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https://dejure.org/2008,7221
BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf Vernehmung eines zu inneren Vorgängen aussagenden Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit beim Zeugenbeweis zu inneren Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 707
  • StV 2008, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88

    Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).
  • BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Alibi; Behauptung ins Blaue

    Sie schöpft den Inhalt des Antrages nicht aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 87) und benennt hinsichtlich der Alibibehauptung keinen Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 2 StPO.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, aber nicht zu, wenn er äußere Umstände - vorliegend Bekundungen des Angeklagten gegenüber der Zeugin - bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (BGH NStZ 2008, 707; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 244 Rn. 59).
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