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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4039
BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07 (https://dejure.org/2008,4039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tötung des Opfers durch selbstschädigendes Verhalten als Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen für die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Opferverhalten; Voraussetzungen für die Zurechnung naheliegender und deliktstypischer Reaktionen des Opfers; ...

  • Judicialis

    StGB § 222; ; StGB § 227; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 1
    Kausalität zwischen Körperverletzungshandlung bzw. Körperverletzungserfolg und Tod des Opfers; Verhalten des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Körperverletzung mit Todesfolge auch, wenn der Tod auf selbstgefährdendem Fluchtverhalten des Opfers beruht

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).

    Diese deliktsspezifische Gefahr kann aber auch von der Körperverletzungshandlung ausgehen, einer Kausalität zwischen Körperverletzungserfolg und dem Tod des Opfers bedarf es nicht (BGHSt 14, 110, 112; 48, 34, 37 f.).

    Eine solche tatbestandstypische Gefahr kann sich auch dann im Tod des Opfers verwirklicht haben, wenn die unmittelbar zum Tod führende Ursache ein Verhalten des Opfers war, sofern dieses selbstschädigende Verhalten sich als naheliegende und deliktstypische Reaktion darstellt, wie dies bei Fluchtversuchen in Panik und Todesangst der Fall ist (BGHSt 48, 34, 38 f. Fischer Rdn. 4 aaO).

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 (i. d. F. 6. StrRG) Todesfolge 1).
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    cc) Das - nach Auffassung des Senats ohnehin zu restriktive - Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70 (NJW 1971, 152, 153) steht nicht entgegen, denn weit stärker und damit anders als dort sah sich das Opfer hier einer konkret lebensgefährlichen Körperverletzung ausgesetzt, was eine abweichende Bewertung der Typizität der Opferreaktion begründen kann.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Diese deliktsspezifische Gefahr kann aber auch von der Körperverletzungshandlung ausgehen, einer Kausalität zwischen Körperverletzungserfolg und dem Tod des Opfers bedarf es nicht (BGHSt 14, 110, 112; 48, 34, 37 f.).
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
    Dies gilt im Ergebnis auch für das noch vor dem Hintergrund der für erforderlich gehaltenen Kausalität des Körperverletzungserfolgs für den Tod ergangene Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53.
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Schließlich ist in den Blick zu nehmen, ob das tödliche Risiko, das in der Tat selbst seinen Ausgang nahm, sich in einem durch sie in Gang gesetzten typischen Verlauf verwirklichte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).

    Der Tod der Verstorbenen ist mithin vorliegend unmittelbar auf die Körperverletzungshandlung des Angeklagten zurückzuführen und nicht nur durch einen autonomen, mit diesem Geschehen lediglich durch Kausalität verbundenen Willensbildungsprozess beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, NStZ 2008, 278).

  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht.
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Denn auch dann hat sich die der Verwirklichung des Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr im tödlichen Ausgang verwirklicht (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00, BGHR StGB § 227 Todesfolge 1, vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05, BGHSt 51, 18, 21, und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Denn beim Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge muss zwischen der Körperverletzung und dem Tod ein Kausalzusammenhang bestehen; zudem muss sich im tödlichen Ausgang gerade eine solche Gefahr verwirklicht haben, die der Körperverletzung in spezifischer Weise anhaftete ("spezifischer Gefahrzusammenhang"; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 21 f.; vom 18 19 20 21 22 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6 Rn. 9; vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, BGHR StGB § 226 Todesfolge 11; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 227 Rn. 3 f.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 227 Rn. 2 f.; Engländer, NStZ 2018, 135, 137 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2007 - 1 StR 576/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4510
BGH, 20.12.2007 - 1 StR 576/07 (https://dejure.org/2007,4510)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 1 StR 576/07 (https://dejure.org/2007,4510)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07 (https://dejure.org/2007,4510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ärztlicher Heileingriff als taugliche Körperverletzungshandlung; Rechtfertigung einer Körperverletzungshandlung in Form eines ärzlichen Heileingriffs; Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht vor der Vornahme eines Heileingriffs; Objektiver und subjektiver ...

  • Judicialis

    StGB § 18; ; StGB § 212; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 223 Abs. 1 § 228
    Ärztlicher Heileingriff als Körperverletzung; Erforderlichkeit einer wirksamen Einwilligung und Aufklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Fall "Sina-Mareen" rechtskräftig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe wegen wiederverwendeter Propofolflaschen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Arztstrafrecht: Mehrfachverwendung von Propofol mit tödlichen Ausgang kann Vorsatzdelikt sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 1 StR 576/07
    Liegt eine Einwilligung vor, ist diese nur dann wirksam erteilt, sofern der Patient vor dem Eingriff in der gebotenen Weise über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt worden ist (vgl. BGHSt 16, 309; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 4 m.w.N.; Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rdn. 871).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 1 StR 576/07
    Liegt eine Einwilligung vor, ist diese nur dann wirksam erteilt, sofern der Patient vor dem Eingriff in der gebotenen Weise über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt worden ist (vgl. BGHSt 16, 309; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 4 m.w.N.; Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht 3. Aufl. Rdn. 871).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Der Betroffene wird genötigt, eine Maßnahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. RGSt 25, 375 ; 38, 34 ; BGHSt 11, 111 ; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 576/07 -, NStZ 2008, S. 278 ) und daher normalerweise nur mit der - in strafrechtlicher Hinsicht rechtfertigenden - Einwilligung des Betroffenen zulässig ist.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17

    Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet

    Dies ergibt sich zunächst aus dem allgemeinen strafprozessualen Grundsatz, wonach letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidungen - bei dem gerügten Beschluss vom 05.09.2017 handelt es sich um eine solche - grundsätzlich und regelmäßig keiner Begründung bedürfen (ständ. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt u.a. Beschl. v. 04.07.2014- 1(8)Ss 632/13-, v. 23.06.2014- 1(9)Ss143/13- und v. 18.12.2014 - 1(3)Ss634/14 - ; ferner BGH, Beschl. v. 24.06.2009 - 1 StR 576/07 - und v. 22.08.2007 - 1 StR 233/07).
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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34031
KG, 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
KG, Entscheidung vom 19. November 2007 - 1 AR 1287/07 - 2 Ws 581/07 (https://dejure.org/2007,34031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer genauen Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens in einer Weisung durch das Strafgericht; Gewährleistung der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) durch die genaue Bestimmung einer Weisung

  • Judicialis

    StGB § 68 b Abs. 1 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 278
  • NStZ-RR 2008, 278
  • StV 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Erst die genaue Bestimmung des verbotenen oder verlangten Verhaltens gibt dieser Strafnorm hinreichende Konturen und gewährleistet ihre Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG ("Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde"; vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 6. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris).
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus KG, 19.11.2007 - 2 Ws 581/07
    Zum anderen dient die hinreichend bestimmte Formulierung der Weisung dem Zweck, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung nach § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. noch zur alten Gesetzeslage OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 199).
  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, Beschlüsse vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - und 11. Dezember 2019, a. a. O.; OLG Frankfurt, a. a. O.).

    Die Vorstellungsweisung des angefochtenen Beschlusses ist nicht zuletzt auch nicht deshalb zu beanstanden, weil nicht festgelegt ist, wie lange die Weisung gelten soll und wer die Kosten trägt (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - Kinzig, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Sowohl die zeitliche Anordnung "monatlich mindestens einmal" als auch die allgemein gehaltene Formulierung "bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle" genügt dem Bestimmtheitsgebot nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 AR 1287/07, 2 Ws 581/07 - OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007 - 2 Ws 423/07 -).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Da der Beschwerdeführer aus der Weisung nicht erkennen kann, welches konkrete Verhalten von ihm zur Erfüllung der Weisung verlangt wird, entspricht die angefochtene Weisung nicht dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -).
  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

    Dem kommt insbesondere im Hinblick auf die Strafvorschrift des § 145a StGB Bedeutung zu; denn erst die genaue Bestimmung gibt dem Tatbestand, für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die notwendigen Konturen und gewährleistet die Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. KG, a. a. O., sowie Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, a. a. O.).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

    Es genügt daher nicht, dass er das geforderte Verhalten oder Unterlassen erst aus dem Weisungszweck herleiten oder bei gutem Willen noch erkennen kann (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 278).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 Ws 395/12

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit der Weisungen

    Im Hinblick auf die Strafbewehrung der Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB sind diese hinreichend genau zu bestimmen, denn nur dann ist auch das strafbewehrte Verhalten (§ 145a StGB) hinreichend bestimmt (KG NStZ-RR 2008, 278).
  • KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20

    Führungsaufsicht

    Denn das Erfordernis nach § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB, dass das verbotene und verlangte Verhalten genau zu bestimmen ist, betrifft auch das Verlangen nach einem Nachweis (vgl. KG, Beschluss vom 19. November 2007 - 2 Ws 581/07 - juris, Rn. 5).
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