Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.04.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07   

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https://dejure.org/2007,1372
BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07 (https://dejure.org/2007,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07 (https://dejure.org/2007,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2007 - 2 BvR 1136/07 (https://dejure.org/2007,1372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 119 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 145a Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 S. 2 StPO
    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des Drogenkonsums; Selbstbelastungsfreiheit); disziplinarische Maßnahmen bei Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen (Schuldgrundsatz; vorgehende schriftliche Mitteilung der gerichtlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung einer Urinkontrolle eines Untersuchungsgefangenen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wegen verweigerter Urinprobe verletzt bei Nichtbestehen einer entsprechenden ...

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Genehmigung der Anordnung einer Urinkontrolle bei einem Untersuchungsgefangenen; Verhängung von Disziplinarmaßnahmen nach Verweigerung der Mitwirkung des Untersuchungsgefangenen an einer Urinkontrolle; Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die Gefahr eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung einer Urinprobe durch einen Untersuchungsgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangenen gegen die Verhän-gung von Disziplinarmaßnahmen wegen verweigerter Urinprobe

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangenen gegen Verhängung von Disziplinarmaßnahmen wegen verweigerter Urinprobe

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung der Urinprobe mangels Bekanntgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 378
  • NStZ 2008, 292
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Verbots eines Selbstbezichtigungszwangs (vgl. BVerfGE 55, 144 ; 56, 37 ) geboten.

    Auch bejahendenfalls würde daraus für den vorliegenden Fall nicht die Unzulässigkeit der Anordnung, sondern nur die Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Probe jedenfalls in einem Strafverfahren folgen; denn die Anordnung erfolgte hier nicht, um den Untersuchungsgefangenen einer Straftat zu überführen, sondern zur Abwehr von Gefahren für Dritte (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NStZ 1993, S. 482; OLG Oldenburg, a.a.O.; krit. dazu Pollähne, StV 2007, S. 89 ; zur hier nicht entscheidungsbedürftigen Frage eines Verwertungsverbots auch in vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren verneinend HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03 - juris; bejahend Gericke, StV 2003, S. 305 ).

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht entgegen, dass die gegen den Beschwerdeführer verhängten Disziplinarmaßnahmen zwischenzeitlich vollzogen wurden; denn die Rechtmäßigkeit der auf die Nichtbefolgung der Anordnung vom 15. Januar 2007 gestützten Disziplinarmaßnahmen kann bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung weiterer Disziplinarmaßnahmen von Bedeutung sein, so dass die angegriffenen Gerichtsbeschlüsse den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigen (vgl. für den Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 - juris).

    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263; und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Beschränkungen sind danach nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 35, 311 ).

    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, StV 1997, S. 257 ).

  • LG München I, 07.03.2000 - 8 Qs 8/00
    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Da der Zweck der Bekanntgabe darin liegt, der betroffenen Person die Möglichkeit zu eröffnen, ihr weiteres prozessuales Vorgehen abzuwägen, vor allem zu klären, ob sie Rechtsmittel einlegen will (vgl. Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Band 1, 26. Aufl. 2006, § 35 Rn. 1; Weßlau, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 35 Rn. 1), ist dem Betroffenen in der Regel ein Entscheidungsabdruck auszuhändigen (ebenso die ganz herrschende Meinung; vgl. nur Meyer-Goßner, § 35 Rn. 12; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, § 35 Rn. 2, je m.w.N.), während eine bloß mündliche Eröffnung der Entscheidung durch das Vollzugspersonal grundsätzlich nicht als ausreichend angesehen werden kann (vgl. LG München I, Beschluss vom 7. März 2000 - 8 Qs 8/00 -, StV 2000, S. 517 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Auch bejahendenfalls würde daraus für den vorliegenden Fall nicht die Unzulässigkeit der Anordnung, sondern nur die Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Probe jedenfalls in einem Strafverfahren folgen; denn die Anordnung erfolgte hier nicht, um den Untersuchungsgefangenen einer Straftat zu überführen, sondern zur Abwehr von Gefahren für Dritte (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NStZ 1993, S. 482; OLG Oldenburg, a.a.O.; krit. dazu Pollähne, StV 2007, S. 89 ; zur hier nicht entscheidungsbedürftigen Frage eines Verwertungsverbots auch in vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren verneinend HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03 - juris; bejahend Gericke, StV 2003, S. 305 ).
  • OLG Jena, 31.01.2005 - 1 Ws 409/04

    Strafprozeßordnung : Körperliche Durchsuchung und Abgabe einer Urinprobe bei

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Die Anordnung einer Urinkontrolle begegnet daher jedenfalls beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum des betroffenen Gefangenen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 m. krit. Anm. Pollähne; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 119 Rn. 13; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 1 Ws 10/92 -, NStZ 1992, S. 350 f.; Thüringisches OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 -, ZfStrVo 2006, S. 118; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 119 Rn. 78; ablehnend für "Routinekontrollen" LG Traunstein, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 Qs 77/03 -, StV 2004, S. 144).
  • OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05

    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen;

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Die Anordnung einer Urinkontrolle begegnet daher jedenfalls beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum des betroffenen Gefangenen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 m. krit. Anm. Pollähne; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 119 Rn. 13; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 1 Ws 10/92 -, NStZ 1992, S. 350 f.; Thüringisches OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 -, ZfStrVo 2006, S. 118; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 119 Rn. 78; ablehnend für "Routinekontrollen" LG Traunstein, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 Qs 77/03 -, StV 2004, S. 144).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263; und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, a.a.O.).
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, StV 1997, S. 257 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • LG Traunstein, 08.07.2003 - 1 Qs 77/03

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Anordnung einer Urinkontrolle währen

  • OLG Hamburg, 02.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 128/03

    Strafvollzug: Widerspruchsfrist bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung,

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

  • OLG Saarbrücken, 05.02.1992 - 1 Ws 10/92

    Untersuchungshaft; Abgabe einer Urinprobe

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Zu Recht ist das Gericht allerdings davon ausgegangen, dass das Einbringen von Drogen und anderen verbotenen Gegenständen in Justizvollzugsanstalten eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der jeweiligen Anstalt darstellt, die grundsätzlich geeignet ist, grundrechtseingreifende Maßnahmen - auch solche von erheblichem Gewicht - zur Abwehr dieser Gefahr auf der Grundlage des § 119 Abs. 3 StPO zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, NStZ 2008, S. 292 ).
  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

    Bei der Anwendung generalklauselartiger Vorschriften ist grundsätzlich die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles geboten (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ; 35, 307 ; BVerfGK 12, 378 ; 13, 163 ).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    (aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn eine Urinkontrolle bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Betäubungsmittelkonsum, wozu etwa auch eine einschlägige Vorbelastung des Gefangenen zählt, zum Nachweis eines eventuell vorausgegangenen Drogenkonsums angeordnet wird (vgl. für die Anordnung einer Urinkontrolle eines Untersuchungsgefangenen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, Rn. 27; für die Anordnung einer Urinkontrolle eines Strafgefangenen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 2009 - 2 BvR 2280/07 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de).

    Der beigezogenen Verfahrensakte ist nicht zu entnehmen, dass die Entscheidung, wie geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de, Rn. 33; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 119 Rn. 46), im Anschluss an die fernmündliche Genehmigung unverzüglich schriftlich niedergelegt und dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem bekannt gegeben worden wäre.

  • BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1

    aa) Weder im Vorlagebeschluss selbst noch durch nachträgliche Ergänzungen ist hinreichend dargelegt, ob der "präzisierende" Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 11. September 2008 dem Betroffenen oder seinem Verteidiger in der gebotenen Weise bekanntgemacht war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, juris, Rn. 33).

    Auch insoweit wird allerdings nicht ersichtlich, dass und warum die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der getroffenen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, juris, Rn. 26, m.w.N.) erfüllt waren oder dass das vorlegende Gericht verpflichtet sein könnte, die Anordnung unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit auszuführen.

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Bei der Anwendung generalklauselartiger Vorschriften ist grundsätzlich die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles geboten (vgl. zur Anwendung des § 119 Abs. 3 StPO a.F. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ; 35, 307 ; BVerfGK 12, 378 ; 13, 163 ).
  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    Diese Rechtsauffassung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. für die Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, NStZ 2008, S. 292 f.).

    Insbesondere führt das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot eines Zwangs zur Selbstbezichtigung (vgl. BVerfGE 55, 144 ; 56, 37 ) nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007, a.a.O., S. 293; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 Ws 304/05 -, StV 2007, S. 88 für die Untersuchungshaft; KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz -, juris für den Strafvollzug).

  • BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt

    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09

    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines

    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 3 Ws 937/14

    Strafvollzug: Disziplinarische Maßnahmen bei Verweigerung der Urinkontrolle

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10291
OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08 (https://dejure.org/2008,10291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2008 - 3 Ws 401/08 (https://dejure.org/2008,10291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 (https://dejure.org/2008,10291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67e Abs 1 StPO, § 67e Abs 2 StPO, § 463 Abs 4 StPO
    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Absehen von dem Gebot der Einholung eines externen Gutachtens

  • Judicialis

    StPO § 463

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Absehen von der Einholung eines externen Gutachtens nach jeweils fünf Jahren vollzogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 292
  • NStZ-RR 2008, 292
  • StV 2008, 591
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer einer Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08
    Von der Einholung eines externen Gutachtens kann nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen werden (Senat, Beschl. v. 12.02.2008 - 3 Ws 155/08 und v. 29.02.2008 - 3 Ws 225/08; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.1.2008 - 2 Ws 14/08 - Juris).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08
    Soweit das OLG Oldenburg (Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - Juris) die Auffassung vertritt, dass ein weiterer Ausnahmefall gegeben sei, wenn die Erwartung künftiger rechtswidriger Taten und die darauf beruhende andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten für die Allgemeinheit - etwa wegen der Art der psychischen Erkrankung - völlig unzweifelhaft vorlägen, kann weiter offen bleiben, ob dieser Ansicht zu folgen ist.
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Denn die aufgrund eines sogenannten externen Sachverständigengutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO n. F. endgültig zu treffende Entscheidung hat grundsätzlich bereits im Rahmen der jährlich anstehenden Regelüberprüfung nach § 67e StGB zu ergehen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08 -, Zit. nach juris).

    Umgekehrt ist nach der Neuregelung ein externes Gutachten als Grundlage einer nach fünf Jahren zu treffenden Überprüfungsentscheidung nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen entbehrlich (zutreffend: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 Ws 14/08 -, juris, Abs.-Nr. 3).

    (4) Es ist auch nicht erkennbar, dass die spätere Einholung eines externen Gutachtens mit Blick auf die fehlende Aussetzungsreife der Reststrafe (vgl. § 67 Abs. 5 StGB) geboten schien (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 463 Rn. 10).

    (6) Ob ein Abweichen von der gesetzlichen Regelanordnung dann gerechtfertigt ist, wenn die fortbestehende Gefährlichkeit der untergebrachten Person für die Allgemeinheit "völlig unzweifelhaft" ist (in diesem Sinne wohl: OLG Oldenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - 1 Ws 481/07 -, NStZ 2008, S. 225; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 319/07 -, juris, Abs.-Nr. 8; vgl. andererseits: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; LG Hildesheim, Beschluss vom 24. April 2008 - 23 StVK 184/08 -, juris, Abs.-Nr. 11), wird man angesichts der mit der Neuregelung des § 463 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO beabsichtigten strikten Prozeduralisierung der Sachverhaltsaufklärung in Zweifel ziehen müssen.

    Ist absehbar, dass die Fünf-Jahres-Frist des § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO zum Prüftermin abgelaufen sein wird, haben die Vollstreckungsgerichte das Verfahren so zu gestalten, dass das Gutachten des anstaltsfremden Sachverständigen nach Möglichkeit im Prüftermin vorliegt (zutreffend: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; vgl. weiter OLG Dresden, Beschluss vom 9. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 u. a. -, juris, Abs.-Nr. 10).

    Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Überprüfungsentscheidung wird hinausgeschoben; bis zu einer solchen Entscheidung beruht der Freiheitsentzug - bei zunehmender Überschreitung der Fünf-Jahres-Frist - auf einer Tatsachenbasis, die nach dem klaren Willen des Gesetzes den Anforderungen an die richterliche Beurteilungsgrundlage im Regelfall nicht mehr genügt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292).

    aa) Der Verfahrensfehler des Landgerichts musste zur Aufhebung der Überprüfungsentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache zur neuen - nunmehr verfahrensfehlerfreien - Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung der Beschwerdeführerin auf der Grundlage eines externen Prognosegutachtens führen (zutreffend in diesem Sinne: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292).

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).

  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).

    Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 3 Ws 219/09

    Überhaft; Beschleunigung; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit

    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wegen der Ablehnung der Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gegen einen Mitangeklagten in der hinzuverbundenen Sache hat der Senat in seinem Beschluss vom 09.10.2008 (3 Ws 401/08) bereits einen "schwerwiegenden Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot" festgestellt, weil das Verfahren seit dem Eröffnungsbeschluss nicht mehr nennenswert gefördert worden sei (Bl. 1213 d. A.).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Einholung eines externen psychiatrischen Sachverständigengutachtens ist vorliegend auch nicht im Hinblick auf eine in Kürze bevorstehende Entlassung des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug, die durch die Einholung eines Gutachtens verzögert werden könnte, entbehrlich (vgl. hierzu BVerfG NStZ-RR 2010, 125 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 292; Senatsbeschluss vom 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 - KK-StPO/Appl, a.a.O., § 463 Rn. 4a).
  • OLG Rostock, 16.11.2011 - I Ws 287/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Bei der Auslegung dieser Soll-Vorschrift ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegenden Freiheitsentzuges umso strenger sind, je länger die Unterbringung andauert (OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14

    Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht

    Vielmehr wird die Verpflichtung der Kammer zur Sachverhaltsaufklärung vor Anordnung der den Verurteilten erheblich belastenden unbefristeten Führungsaufsicht geradezu konterkariert (vgl. auch Senat, NStZ-RR 2008, 292).
  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

    Die Vorschrift konkretisiert das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung im Strafvollstreckungsverfahren, indem durch die Hinzuziehung eines bisher nicht mit der untergebrachten Person befassten Gutachters, der eine kritische Distanz zu den bisherigen - im Laufe der letzten fünf Jahre eingeholten - Stellungnahmen hält, der Gefahr von Routinebeurteilungen vorgebeugt und die Prognosesicherheit des Gerichts entscheidend verbessert werden soll (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 19; BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 44; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 9).
  • KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit mehr als zehn

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws 273/11 - juris Rdn. 13; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).
  • KG, 20.03.2014 - 2 Ws 29/14

    Erforderlichkeit von Prognosegutachten bei der Vollstreckung der Unterbringung

    Der aufgezeigte Verfahrensmangel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage eines in Auftrag zu gebenden (ergänzenden) externen Prognosegutachtens (vgl. BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 70; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - 1 Ws 273/11 - juris Rdn. 13; Senat, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 - und [zur unzulänglichen mündlichen Anhörung des Sachverständigen] 22. April 2013 - 2 Ws 192/13 -).
  • OLG Braunschweig, 17.10.2008 - Ws 349/08
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