Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07   

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BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07 (https://dejure.org/2007,12017)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07 (https://dejure.org/2007,12017)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1255/07 (https://dejure.org/2007,12017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters wegen einer Abweichung von der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) bei der Anwendung und Auslegung des Begriffs des Handeltreibens gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtmG); Bewertung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GVG § 132 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 1; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage durch den Bundesgerichtshof als Revisionsgericht in Strafsachen; Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 124/07

    Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit (unerlaubtes Handeltreiben;

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2007 - 1 StR 124/07 -.
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Eine Bewertung des Tatbeitrags als mittäterschaftliches Handeltreiben komme vor allem dann in Betracht, wenn der Täter erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1220 f.).
  • BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Die Voraussetzungen einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG, die das Bundesverfassungsgericht auf eine willkürfreie Handhabung zu überprüfen hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1255/07 -, NStZ 2008, S. 39), lagen nicht vor.
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann zwar auch dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG an den Großen Senat für Strafsachen oder die Vereinigten Großen Senate unterlässt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1255/07 -, NStZ 2008, S. 39 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5265
BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07 (https://dejure.org/2007,5265)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - 5 StR 83/07 (https://dejure.org/2007,5265)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 5 StR 83/07 (https://dejure.org/2007,5265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 1 StVollzG
    Unzulässige Tatprovokation (Recht auf ein faires Verfahren; Tatgeneigtheit zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Konflikt mit dem Resozialisierungsauftrag im Vollzug; Lockspitzeleinsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer verhängten Strafe bei Tatbegehung mit Lockspitzeleinsatz; Rechtmäßigkeit der Nichtannahme eines minder schweren Falles wegen erheblicher Vorstrafen und Tatbegehung während des Vollzuges bei Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation; ...

  • Judicialis

    BtMG § 29a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafmildernde Berücksichtigung einer Begünstigung der Straftat durch die Polizeibehörden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 39
  • StV 2008, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07
    Der Senat kann dabei offenlassen, ob es für die Beanstandung der Bewertung eines Lockspitzeleinsatzes grundsätzlich der Erhebung einer Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGHSt 45, 321, 323; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, insoweit in StraFo 2004, 356 nicht abgedruckt).

    Danach ist der Beschwerdeführerin zwar zuzugeben, dass die von der Rechtsprechung für das Vorliegen einer "klassischen" unzulässigen Tatprovokation im Einzelnen aufgeführten Kriterien bei dem Angeklagten P. J. eher gar nicht und bei dem Angeklagten H. nur ansatzweise gegeben sind (vgl. BGHSt 45, 321, 338; 47, 44, 47).

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang schließlich darauf hin, dass er die Methode der in BGHSt 45, 321 geforderten numerischen Strafreduzierung bei einem als rechtsstaatswidrig bewerteten Lockspitzeleinsatz ohnehin als dem deutschen Strafzumessungsrecht fremd erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH wistra 2004, 470).

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07
    Der Senat kann dabei offenlassen, ob es für die Beanstandung der Bewertung eines Lockspitzeleinsatzes grundsätzlich der Erhebung einer Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGHSt 45, 321, 323; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, insoweit in StraFo 2004, 356 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07
    Danach ist der Beschwerdeführerin zwar zuzugeben, dass die von der Rechtsprechung für das Vorliegen einer "klassischen" unzulässigen Tatprovokation im Einzelnen aufgeführten Kriterien bei dem Angeklagten P. J. eher gar nicht und bei dem Angeklagten H. nur ansatzweise gegeben sind (vgl. BGHSt 45, 321, 338; 47, 44, 47).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07
    Jedenfalls sieht sich der Senat anhand der Revisionen der Staatsanwaltschaft in der Lage, die rechtlichen Folgerungen des Landgerichts nach Maßgabe der Urteilsgründe zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, Rdn. 13, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Diese Lösung ist - anders als die Strafzumessungslösung - nicht mit dem Widerspruch behaftet, durch eine Reduktion der schuldangemessenen Strafe Verfahrensfehler der Strafverfolgungsbehörden, die mit der Schuld des Angeklagten in keiner Beziehung stehen, hiermit in Korrelation zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - 5 StR 83/07, zur Veröffentlichung in BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 fair-trail 5 bestimmt).
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