Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 12.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07   

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https://dejure.org/2008,5474
BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07 (https://dejure.org/2008,5474)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 StR 514/07 (https://dejure.org/2008,5474)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 StR 514/07 (https://dejure.org/2008,5474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 267 Abs. 3 StPO; § 46 StGB; § 30 BtMG
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe; Kompensation; Vollstreckungslösung); Strafzumessung (Belastung durch die Dauer des Strafverfahrens); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Dauer einer Verfahrensverzögerung i.R.d. Entscheidung über eine Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Aufhebung des gesamten Strafausspruchs infolge Anwendung der Strafabschlagslösung zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen ...

  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Feststellungen zur rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung und Förderung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 478
  • StV 2008, 404
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 2002, 318 f.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07
    Zudem entspricht das vom Landgericht angewandte Kompensationsverfahren ("Strafabschlagslösung") nicht der - nach dem angefochtenen Urteil - geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kompensation des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ("Vollstreckungsmodell"; vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07
    Ein solch erheblicher Abschlag hätte - auch im Hinblick darauf, dass keine durch die Verfahrensdauer bedingten individuellen Belastungen des Angeklagten festgestellt oder sonst ersichtlich sind, er lebt - nach rund drei Monaten Untersuchungshaft - seit der Haftverschonung im Februar 2005 wieder in geordneten Verhältnissen - ein erheblich gewichtigeres Ausmaß des Verstoßes gegen das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK aufgestellte Gebot erfordert (vgl. BGH wistra 2006, 428).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu prüfen (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 478; BGH NJW 2009, 307).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Nicht eingerechnet werden auch die Zeiträume, die bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung beansprucht werden durften (vgl. BGH NStZ 2008, 478).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem Übergangsfall, in dem ein Urteil noch vor der Entscheidung des Großen Senats unter Anwendung der Strafzumessungslösung ergangen war, den Strafausspruch aufgehoben, damit stattdessen die Vollstreckungslösung angewendet wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07 -, NStZ-RR 2008, S. 168; nicht vergleichbar dagegen BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07 -, NStZ 2008, S. 478, da das Urteil dort auch aufgrund der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben wurde).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    (1) Insbesondere hat die Strafkammer weder die Gründe für die Neuterminierung mitgeteilt, noch die zur Vorbereitung und Terminierung des neuen, zudem nach einem Wechsel des Kammervorsitzes und des Berichterstatters in neuer Gerichtsbesetzung stattfindenden Hauptverhandlungstermins erforderlichen Zeitspannen erkennbar berücksichtigt (vgl. BGH, Beschl. vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Nicht eingerechnet werden auch die Zeiträume, die bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung beansprucht werden durften (vgl. BGH NStZ 2008, 478).
  • BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Darstellung im Urteil); Inbegriffsrüge

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum auch notwendige, den Fortgang des Verfahrens fördernde Tätigkeiten vorgenommen wurden, deren Erledigung jeweils eine angemessene Zeit beanspruchen und dauern durfte, ohne dass darin eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Nicht eingerechnet werden auch solche Zeiträume, die bei zeitlich angemessener Verfahrensgestaltung beansprucht werden durften (vgl. BGH NStZ 2008, 478).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 StR 416/07 = StV 2008, 298; BGH, Urteil vom 06.03.2008 - 3 StR 514/07 = NStZ 2008, 478) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass vier Monate der jeweiligen Freiheitsstrafe der Angeklagten als vollstreckt gelten.
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (StV 2008, 298; NStZ 2008, 478f.) Unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass sechs Monate der Freiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 StR 416/07; StV 2008, 298; BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07, in: juris) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafen orientiert und angeordnet, dass ein Monat der Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt.
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
  • LG Bielefeld, 07.06.2010 - 1 KLs 1/10

    Strafrechtliche Wertung der Vermarktung von konventionellem Fleisch als

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07   

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https://dejure.org/2007,6947
OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,6947)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2007 - 6 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,6947)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2007 - 6 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,6947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft; "Eigene Beschwer" bei Rechtsmitteln der Staatsanwaltschaft; Zulässigkeit der Installation und des Betriebs einer Entschlüsselungssoftware zum Abhören und Aufzeichnen des über das Internet ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StPO § 100a; ; StPO § 100c; ; StPO § 100d; ; StPO § 100f; ; StPO § 160 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; GVG § 74a Abs. 4; ; GVG § 120 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Strafprozessrecht: Zulässigkeit der Beschwerde bei für das Ermittlungsverfahren asynchrone ausgestaltete Rechtszüge für Telekommunikationüberwachung, Installation einer Entschlüsselungs-Software zum Abhören und Aufzeichnen des über das Internet geführten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 478
  • StV 2009, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    Im Wesentlichen richterrechtlich entwickelte (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., vor § 296 Rn 46) Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels ist die Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330).

    Eine solche Beeinträchtigung kann auch in der Unterlassung einer rechtlich möglichen oder gebotenen Entscheidung, die für den Betroffenen eine günstigere Rechtsfolge geschaffen hätte, bestehen (vgl. BGHSt 28, 327, 328).

    Die Beschwer bestimmt sich nach objektiven Kriterien (vgl. BGHSt 28, 327, 331; Hanack, a.a.O., Rn. 51) grundsätzlich anhand der Entscheidungsformel statt der Entscheidungsgründe (vgl. BGHSt 7, 153; Hanack, a.a.O., Rn. 57-59).

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    a) Beschwer ist die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte oder schutzwürdigen Interessen des Betroffenen durch die Entscheidung (vgl. BGHSt 7, 153; HansOLG Hamburg in NJW 1998, 1328; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., vor § 296 Rn. 9 m.w.N.).

    Die Beschwer bestimmt sich nach objektiven Kriterien (vgl. BGHSt 28, 327, 331; Hanack, a.a.O., Rn. 51) grundsätzlich anhand der Entscheidungsformel statt der Entscheidungsgründe (vgl. BGHSt 7, 153; Hanack, a.a.O., Rn. 57-59).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1990 - 2 Ss 335/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    Strittig ist, ob diese Zulässigkeitsanforderung eine besondere Ausprägung der Beschwer ist (KG, a.a.O.; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., vor § 296 Rn 5) oder ein eigenständiges, an die Stelle der Beschwer tretendes Zulässigkeitsmerkmal darstellt (OLG Düsseldorf in NStZ 1990, 292, 293; Plöd in KMR, StPO, vor § 296, Rn. 15).
  • OLG Dresden, 02.08.1999 - 1 Ws 206/99

    Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Kostenbeschwerde zugunsten des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    Die vorgenannte Definition zur eigenen Beschwer des Rechtsmittelführers paßt begrifflich nicht, weil nach dem Rechtsgedanken des § 160 Abs. 2 StPO die Staatsanwaltschaft eine besondere Stellung als objektives Organ der Rechtspflege innehat, welches auf die Wahrung des Rechtes hinzuwirken und deshalb darauf Bedacht zu nehmen hat, dass die ergehenden gerichtlichen Entscheidungen dem Gesetz entsprechen (vgl. OLG Dresden in NStZ-RR 2000, 115; KG in JR 1994, 372; Hanack, a.a.O., § 296 Rn 6, Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.01.1998 - 2 Ws 16/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    a) Beschwer ist die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte oder schutzwürdigen Interessen des Betroffenen durch die Entscheidung (vgl. BGHSt 7, 153; HansOLG Hamburg in NJW 1998, 1328; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., vor § 296 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    Insoweit stellt sich die Verfahrenslage spiegelbildlich zu derjenigen dar, in der bei erstinstanzlicher Entscheidung eines unzuständigen Gerichtes und Verwerfung der dagegen erhobenen Beschwerde durch das Beschwerdegericht die hiergegen gerichtete scheinbar weitere Beschwerde als erste Beschwerde behandelt wird, wenn das erste Beschwerdegericht objektiv erstinstanzlich zuständig gewesen wäre (hierzu vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 2001, 111; Meyer-Goßner, a.a.O., § 310 Rn. 2).
  • KG, 23.03.1994 - 5 Ws 107/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2007 - 6 Ws 1/07
    Die vorgenannte Definition zur eigenen Beschwer des Rechtsmittelführers paßt begrifflich nicht, weil nach dem Rechtsgedanken des § 160 Abs. 2 StPO die Staatsanwaltschaft eine besondere Stellung als objektives Organ der Rechtspflege innehat, welches auf die Wahrung des Rechtes hinzuwirken und deshalb darauf Bedacht zu nehmen hat, dass die ergehenden gerichtlichen Entscheidungen dem Gesetz entsprechen (vgl. OLG Dresden in NStZ-RR 2000, 115; KG in JR 1994, 372; Hanack, a.a.O., § 296 Rn 6, Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21

    Andreas Müller (Richter)

    Ob die sofortige Beschwerde bereits aufgrund fehlender normativer Beschwer unzulässig ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 6 Ws 1/07-, juris m.w.N., Beschluss vom 8. März 2017 - 2 Ws 36/17-, juris m.w.N.), kann vorliegend im Ergebnis dahinstehen.
  • KG, 18.05.2017 - 2 Ws 28/17

    Rechtsbehelfe in Maßregelvollzugssachen: Statthaftigkeit des Antrags auf

    Dabei handelt es sich um eine im Wesentlichen richterrechtlich entwickelte Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels (vgl. BGHSt 28, 327, 330; OLG Hamburg NStZ 2008, 478, 479), die grundsätzlich für alle Verfahrensordnungen gilt.
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