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   EGMR, 30.06.2008 - 22978/05   

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EGMR, 30.06.2008 - 22978/05 (https://dejure.org/2008,4306)
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2008 - 22978/05 (https://dejure.org/2008,4306)
EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 22978/05 (https://dejure.org/2008,4306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 34 EMRK; § 136a StPO
    Recht auf ein faires Strafverfahren (Fortwirkung von Verstößen gegen die Selbstbelastungsfreiheit; Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Einzelfall bei Verstößen gegen Art. 3 EMRK; Abwägungslösung; qualifizierte Belehrung; freie Verteidigung); Folterverbot ...

  • Wolters Kluwer
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GÄFGEN v. GERMANY

    Art. 3, Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 34 MRK
    No longer a victim of a violation of Art. 3 No violation of Art. 6 (englisch)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach dem Scheitern vor dem EGMR: Kindsmörder Gäfgen will Überprüfung durch Große Kammer

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Menschenrechtsgerichtshof: Kindermörder Gäfgen scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland - Kein Verstoß gegen Folterverbot - Kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3, 6 EMRK; § 136 a StPO
    Gäfgen kein Opfer einer Menschenrechtsverletzung trotz Androhung von Folter im Ermittlungsverfahren

  • spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gäfgen-Urteil: Keine Niederlage für den Rechtsstaat

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 699
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 27.09.1990 - 12489/86

    Windisch ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    b) Anwendung dieser Grundsätze auf die vorliegende Rechtssache 100. Da die Erfordernisse nach Artikel 6 Absatz 3 in Bezug auf die Rechte der Verteidigung und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 der Konvention anzusehen sind, wird der Gerichtshof die Rügen nach diesen beiden Bestimmungen im Zusammenhang prüfen (vgl. u. v. a. Windisch ./. Österreich, Urteil vom 27. September 1990, Serie A Band 186, S. 9, Rdnr. 23, und Lüdi ./. Schweiz, Urteil vom 15. Juni 1992, Serie A Band 238, S. 20, Rdnr. 43).
  • EGMR, 28.06.2007 - 36549/03

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Beweisverwertungsverbot; Verwertungsverbot

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Oktober 2006; und Harutyunyan ./. Armenien , Individualbeschwerde Nr. 36549/03, Rdnr. 63, ECHR 2007-...).
  • EGMR, 17.10.2006 - 72000/01

    GÖÇMEN c. TURQUIE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Die Verwertung solcher Beweismittel, die infolge eines Verstoßes gegen eines der durch die Konvention garantierten Kernrechte erlangt wurden, wirft stets schwerwiegende Fragen in Bezug auf die Fairness des Verfahrens auf (siehe Içöz ./. Türkei (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 54919/00, 9. Januar 2003; Jalloh , a.a.O., Rdnr. 99, 104; Göçmen ./. Türkei , Individualbeschwerde Nr. 72000/01, Rdnr. 73, 17.
  • EGMR, 15.06.1992 - 12433/86

    LÜDI v. SWITZERLAND

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    b) Anwendung dieser Grundsätze auf die vorliegende Rechtssache 100. Da die Erfordernisse nach Artikel 6 Absatz 3 in Bezug auf die Rechte der Verteidigung und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 der Konvention anzusehen sind, wird der Gerichtshof die Rügen nach diesen beiden Bestimmungen im Zusammenhang prüfen (vgl. u. v. a. Windisch ./. Österreich, Urteil vom 27. September 1990, Serie A Band 186, S. 9, Rdnr. 23, und Lüdi ./. Schweiz, Urteil vom 15. Juni 1992, Serie A Band 238, S. 20, Rdnr. 43).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Eine Entscheidung oder Maßnahme zugunsten des Beschwerdeführers reicht nicht grundsätzlich aus, um ihm die Opfereigenschaft im Sinne von Artikel 34 der Konvention abzuerkennen, es sei denn, die innerstaatlichen Behörden haben die Konventionsverletzung ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet (siehe u. a. Eckle ./. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Serie A Band 51, S. 30, Rdnr. 66; Dalban ./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28114/95, Rdnr. 44, ECHR 1999-VI; und Siliadin, a.a.O., Rdnr. 62).
  • EGMR, 28.11.2006 - 76973/01

    MURILLO SALDIAS ET AUTRES c. ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    In Fällen, in denen die Konventionsverletzung einen erheblichen materiellen oder immateriellen Schaden für den Beschwerdeführer zur Folge hatte, hat es der Gerichtshof ferner für den Wegfall seiner Opfereigenschaft als entscheidend angesehen, ob er eine angemessene Geldentschädigung erhalten hat (vgl. Busa ./. Ungarn , Individualbeschwerde Nr. 28453/95, Entscheidung der Kommission vom 15. Januar 1997, betreffend eine Rüge nach Artikel 3 gegen exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei; Murillo Saldias u.a. ./. Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 76973/01, 28. November 2006, betreffend einen Verstoß gegen die positiven Verpflichtungen der Verwaltungsbehörden aus Artikel 2; und Dalban , a.a.O., § 44, betreffend eine gegen Artikel 10 verstoßende Verurteilung).
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Die Beurteilung dieses Mindestmaßes hängt von den gesamten Umständen des Falls ab, z.B. von der Dauer der Behandlung, ihren körperlichen oder seelischen Folgen und zuweilen dem Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (siehe Irland ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 18. Januar 1978, Serie A Band 25, S. 65, Rdnr. 162, und Jalloh ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 54810/00, Rdnr. 67, ECHR 2006-IX).
  • EGMR, 25.02.1982 - 7511/76

    CAMPBELL ET COSANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Folglich kann die Androhung von Folter gegenüber einer Person zumindest eine unmenschliche Behandlung darstellen (siehe Campbell und Cosans ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 25. Februar 1982, Serie A Band 48, S. 12, Rdnr. 26).
  • EGMR, 16.12.1999 - 24888/94

    Mord an James Bulger

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    Die Konvention enthält ein absolutes Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, das unabhängig vom Verhalten des Betroffenen gilt (siehe Chahal ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 15. November 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-V, S. 1855, Rdnr. 79; V. ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 24888/94, Rdnr. 69, ECHR 1999-IX; und Ramirez Sanchez ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 59450/00, Rdnr. 116, ECHR 2006-IX).
  • EKMR, 15.01.1997 - 28453/95

    BUSA v. HUNGARY

    Auszug aus EGMR, 30.06.2008 - 22978/05
    In Fällen, in denen die Konventionsverletzung einen erheblichen materiellen oder immateriellen Schaden für den Beschwerdeführer zur Folge hatte, hat es der Gerichtshof ferner für den Wegfall seiner Opfereigenschaft als entscheidend angesehen, ob er eine angemessene Geldentschädigung erhalten hat (vgl. Busa ./. Ungarn , Individualbeschwerde Nr. 28453/95, Entscheidung der Kommission vom 15. Januar 1997, betreffend eine Rüge nach Artikel 3 gegen exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei; Murillo Saldias u.a. ./. Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 76973/01, 28. November 2006, betreffend einen Verstoß gegen die positiven Verpflichtungen der Verwaltungsbehörden aus Artikel 2; und Dalban , a.a.O., § 44, betreffend eine gegen Artikel 10 verstoßende Verurteilung).
  • EGMR, 28.07.1999 - 25803/94

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

  • EGMR, 04.07.2006 - 59450/00

    Ramírez Sánchez ./. Frankreich

  • EGMR, 26.07.2005 - 73316/01

    SILIADIN v. FRANCE

  • EGMR, 30.09.2004 - 50222/99

    KRASTANOV v. BULGARIA

  • EGMR, 06.04.2000 - 26772/95

    LABITA c. ITALIE

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

  • EGMR, 12.07.1988 - 10862/84

    SCHENK c. SUISSE

  • EGMR, 28.09.1999 - 28114/95

    DALBAN v. ROMANIA

  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Nachdem zunächst die 5. Sektion des EGMR mit Urteil vom 30.6.2008, Az.: 22978/05 (EuGRZ 2008, 466 f.) die Klage abgewiesen hatte, hat nachfolgend die Große Kammer des EGMR mit Urteil vom 1.6.2010 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung) verletzt hat.

    Dementsprechend hat auch der EGMR ausdrücklich festgestellt (EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05), dass die beim Kläger angewandte Vernehmungsmethode unter den Umständen seines Falls schwerwiegend genug gewesen sei, um eine nach Art. 3 EMRK verbotene unmenschliche Behandlung darzustellen, auch wenn sie nicht das Maß an Grausamkeit erreicht, um als Folter zu gelten.

    Auch der EGMR ist in seinem Urteil vom 1.6.2010 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 6 EMRK gerade nicht gegeben ist (EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05, Rn. 188).

    Vorab angemerkt sei, dass bei der Annahme einer Verletzung der Menschenwürde eine Abwägung mit anderen, auch verfassungsrechtlich geschützten Belangen nicht möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005, Az.: 1 BvR 1359/05, Rn. 18, zitiert nach juris); gleiches gilt für das Verbot der Folter oder erniedrigender Behandlung in Art. 3 EMRK, der ebenfalls keine Ausnahmen kennt (vgl. EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05, Rn. 107).

    Zwar sind die Straßburger Richter davon überzeugt, dass die innerstaatlichen Gerichte ausdrücklich und unmissverständlich anerkannt haben, dass die Vernehmung des Klägers gegen Art. 3 EMRK verstoßen hat (EGMR, Urt.v. 1.6.2010, Az.: 22978/05, Rn. 120).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 1 U 201/11

    Markus Gäfgen: Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des EGMR vom 1. Juni 2010 (22978/05, juris) hat die streitgegenständliche Behandlung des Klägers die Erheblichkeitsschwelle des Art. 3 EMRK überschritten (siehe oben f. bb. (1)) und durch die zwischenzeitlich ergangenen innerstaatlichen Entscheidungen keine genügende Kompensation erfahren (vgl. S. 36 ff. des Umdrucks, juris Rn. 109 ff.; anders noch das Urteil der Kammer der Fünften Sektion des EGMR vom 30. Juni 2008, Nr. 22978/05, NStZ 2008, S. 699 ff., juris).

    (b) Soweit sich das beklagte Land auf eine dem Urteil des EGMR vom 1. Juni 2010 beigefügte abweichende Meinung (von Richter Casadevall, dem sich weitere Richter angeschlossen haben, vgl. S. 79 ff. des Umdrucks, juris nach Rn. 199; ebenso das vorangegangene Urteil der Kammer der Fünften Sektion des EGMR vom 30. Juni 2008, NStZ 2008, S. 699 ff., juris) beruft, wonach die Beeinträchtigung des Klägers durch die bereits ergangenen innerstaatlichen Entscheidungen hinreichend ausgeglichen sei, hat die Mehrheit der Richter der Großen Kammer des EGMR dies ausdrücklich anders entschieden.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG NJW 2000, 3556, 3557; EGMR NStZ 2008, 699, 701).
  • VG Düsseldorf, 16.01.2009 - 21 K 3263/07

    Flüchtlingsschutz Abschiebungsschutz Mitgliedschaft terroristische Vereinigung Al

    zuletzt nochmals ausdrücklich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 30. Juni 2008 - 22978/05 -, H gegen Bundesrepublik Deutschland, abrufbar unter.
  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

    Ein Verfahrenshindernis wird auch im Strafprozessrecht - in dessen Zusammenhang die Annahme eines Verfahrenshindernisses vergleichsweise häufig diskutiert wird, für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sind entsprechende Entscheidungen nicht ersichtlich - nur bei schwersten Verfahrensmängeln angenommen (abgelehnt etwa für Einsatz eines so genannten Lockspitzels, der den Beschuldigten mit List zur Tatbegehung oder Einreise in den Gerichtsstaat veranlasst hat, in: BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.10.1994, Az.: 2 BvR 435/87; auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2008, Az.: 22978/05 die Durchführung [sogar] eines Strafverfahrens nach einem Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung nach Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - es ging um die Androhung von Misshandlungen durch Polizeibeamte - nicht für ausgeschlossen gehalten).
  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AL 4/09
    Ein Verfahrenshindernis werde auch im Strafprozessrecht - in dessen Zusammenhang die Annahme eines Verfahrenshindernisses vergleichsweise häufig diskutiert werde, für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren seien entsprechende Entscheidungen nicht ersichtlich - nur bei schwersten Verfahrensmängeln angenommen (abgelehnt etwa für Einsatz eines so genannten Lockspitzels, der den Beschuldigten mit List zur Tatbegehung oder Einreise in den Gerichtsstaat veranlasst hat, in: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 1994, Az.: 2 BvR 435/87; auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2008, Az.: 22978/05 die Durchführung [sogar] eines Strafverfahrens nach einem Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung nach Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - es ging um die Androhung von Misshandlungen durch Polizeibeamte - nicht für ausgeschlossen gehalten).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 21 K 8505/10

    Anerkennung als Flüchtling und Abschiebungshindernis für einen syrischen

    zuletzt nochmals ausdrücklich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 30.06.2008 22978/05 -, Gäfgen gegen Bundesrepublik Deutschland, abrufbar unter.
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