Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.2007

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   BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07   

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https://dejure.org/2007,4423
BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07 (https://dejure.org/2007,4423)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2007 - 2 StR 322/07 (https://dejure.org/2007,4423)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07 (https://dejure.org/2007,4423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Abweisung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache im Falle eines versuchten Totschlags; Geeignetheit eines Beweismittels

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit beim Sachverständigenbeweis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 116
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06

    Erörterungsmangel (Urteilsgründe; Vollstreckungsstand möglicherweise

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Unter solchen Umständen wäre dem Angeklagten, auch wenn er dabei den Kürzeren gezogen hätte, der Einsatz des Messers verwehrt gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06; BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 167/85

    Ergänzung der Entscheidungsformel

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90

    Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Unter solchen Umständen wäre dem Angeklagten, auch wenn er dabei den Kürzeren gezogen hätte, der Einsatz des Messers verwehrt gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06; BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 430/92

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Nichtberücksichtigung eines möglicherweise

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Ein solcher muss sich vielmehr, wenn er nicht offenkundig ist, aus den Urteilsgründen selbst ergeben (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 5).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 3 Ss 333/91
    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Unter solchen Umständen wäre dem Angeklagten, auch wenn er dabei den Kürzeren gezogen hätte, der Einsatz des Messers verwehrt gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06; BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07
    Zwar kann, wenn ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, das Revisionsgericht die Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 244 Abs. 3 StPO mit der Begründung verneinen, der Antrag habe mit anderer Begründung rechtsfehlerfrei abgelehnt werden können (BGH NStZ 1998, 98; vgl. Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 86).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Unter diesen Prämissen hätten weitere Anknüpfungstatsachen für eine sachkundige Begutachtung zur Verfügung stehen können, die eine Wahrscheinlichkeitsaussage zu einer Personenverschiedenheit des "Maskierten VIII" und des Angeklagten A.    erlaubt hätten; das genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, NStZ-RR 1997, 304; vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116).
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Ein Beweismittel ist dementgegen nur dann völlig ungeeignet, wenn das Gericht feststellt, dass mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht zu erzielen ist, wofür ein strenger Maßstab gilt; ein geminderter, geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (BGH NStZ 2008, 116).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    b) Entgegen der Auffassung der Revision war das Schwurgericht nicht verpflichtet, aufgrund der Stellung der Hilfsbeweisanträge erneut in die Beweisaufnahme einzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Scheffler, NStZ 1989, 158; Meyer-Goßner/ Schmitt, aaO, § 244 Rn. 44a mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Es muss daher feststehen, dass das beantragte Gutachten zu keinem verwertbaren Beweisergebnis führen kann (BGH NStZ 2008, 116).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Selbst eine rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages im Urteil führt dann nicht zur Urteilsaufhebung, wenn der Antrag vom Tatgericht mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und die zutreffenden Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht - aufgrund des Urteilsinhalts - nachgebracht oder ergänzt werden können (BGH NStZ 1998, 98; 2008, 116).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08

    Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene

    Nach diesen Maßstäben kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur dann abgelehnt werden, wenn auszuschließen ist, dass es sich zu der vorgelegten Beweisfrage sachlich überhaupt äußern kann (vgl. BGH NStZ 2008, 116), z. B. weil es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. Fischer in KK aaO § 244 Rdn. 154).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit;

    In Bezug auf den Sachverständigenbeweis ist das der Fall, wenn auszuschließen ist, dass der Sachverständige sich zur vorgelegten Beweisfrage überhaupt sachlich äußern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2007 ‌- 2 StR 322/07 -‌, Rn. 2, juris).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    Denn die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen; ein geminderter, geringer oder nur zweifelhafter Beweiswert reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Zwar kann das Revisionsgericht, wenn - wie hier - ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen § 244 Abs. 4 StPO mit der Begründung verneinen, dass das Tatgericht den Antrag mit einer anderen Begründung rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9; vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, NStZ 2005, 159; vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 244 Rn. 107 mwN).
  • BGH, 06.08.2008 - 2 StR 317/08

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Vorstellung des Täters nach Ausführung

    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten mit Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10

    Schweigender Angeklagter, Anforderungen, Verfahrensrüge

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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6561
BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07 (https://dejure.org/2007,6561)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2007 - 3 StR 301/07 (https://dejure.org/2007,6561)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2007 - 3 StR 301/07 (https://dejure.org/2007,6561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussagetüchtigkeit eines sexuell missbrauchten Jugendlichen trotz geistiger Behinderung; Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen; Zeitliche Einordnung von Missbrauchstaten durch das Gericht

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an ein Glaubhaftigkeitsgutachten; Erörterung von Alternativhypothesen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07
    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. Juli 2007 eine den Grundsätzen von BGHSt 45, 164 ff. entsprechende Darlegung der Alternativhypothesen vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass auch nach diesem Urteil nicht alle denkbaren, sondern nur die realistischen Erklärungsmöglichkeiten zu diskutieren (aaO S. 168) und im Urteil allein die wesentlichen Aspekte darzulegen sind (aaO S. 182).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung);

    Auszug aus BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07
    Im Übrigen hat der 1. Strafsenat seine Entscheidung nachträglich dahin klargestellt, dass die dort genannten methodischen Grundprinzipien lediglich den derzeitigen wissenschaftlichen Standard beschreiben, dass aber aussagepsychologische Gutachten nicht einheitlich dieser Prüfstrategie folgen müssen, vielmehr weiterhin der Grundsatz gelte, dass es dem Sachverständigen überlassen bleiben müsse, in welcher Art und Weise er dem Gericht sein Gutachten unterbreite (BGH NStZ 2001, 45).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn

    Bei einer solchen Fragestellung war die Einholung eines zusätzlichen aussagepsychologischen Gutachtens nicht erforderlich (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. August 2007 - 3 StR 301/07, NStZ 2008, 116, 117).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Zwar müssen bei der Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher Zeugen auf Realkennzeichen und auf einen Erlebnishintergrund nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistischen Erklärungsmöglichkeiten an Hand von Alternativhypothesen berücksichtigt werden und sind im Urteil allein die wesentlichen Aspekte darzulegen (BGH, Urteil vom 23. August 2007 - 3 StR 301/07, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 12).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Dafür, dass das Kammergericht den Vortrag der Beschwerdeführerin nicht zur Kenntnis genommen hat, spricht auch, dass sich die Notwendigkeit, den Wahrheitsgehalt der Angaben der Kinder S. und M. zu überprüfen, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen aufdrängte (zur Notwendigkeit der Einholung von aussagepsychologischen Sachverständigengutachten bei Aussagen von Kindern zu sexuellem Missbrauch im Strafverfahren vgl. zuletzt BGH, NStZ 2008, 116).
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