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   BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08   

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https://dejure.org/2008,6818
BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,6818)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 227 StGB; § 260 Abs. 1 StPO; § 274 StPO; § 265 StPO
    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll); Hinweispflicht bei Anklage einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung mit Todesfolge und Verurteilung wegen alleintäterschaftlichen Totschlags

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der formellen Beweiskraft des Sitzungsprotokolls der Hauptverhandlung betreffend die Urteilsberatung bzw. das Stattfinden der Urteilsberatung; Richterliche Hinweispflicht betreffend die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff; ; StPO § ... 260 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 272 Nr. 1; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 105
  • NStZ-RR 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 428/00

    Durchführung einer Urteilsberatung

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Zutreffend ist zwar der rechtliche Ansatz der Revision: Die Annahme von Alleintäterschaft anstelle von Mittäterschaft ist hinweispflichtig (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5 und 6).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08
    Die Beratung ist geheim und schon deshalb nicht Bestandteil der Hauptverhandlung; an ihr nimmt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht teil (BGHSt 5, 294; BGH NStZ 1987, 472; BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Aus der nicht dokumentierten gemeinsamen Beratung darüber, ob die Anhörung aufgrund des Schriftsatzes der Antragsteller vom 17. September 2010 wieder zu eröffnen war, kann nicht geschlossen werden, dass eine solche Nachberatung nicht stattgefunden hat (vgl. BGH 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08 - Rn. 3, NStZ 2009, 105) .
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

    Das war rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, StV 2002, 236; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, StV 2012, 710); das Beruhen der Verurteilung in diesen sechs Fällen auf dem Rechtsfehler lässt sich nicht ausschließen.
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass Sitzungsunterbrechungen während eines Hauptverhandlungstages, namentlich deren Beginn und Ende, nach der Strafprozessordnung nicht in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 272 Rn. 3).
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