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   OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08   

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https://dejure.org/2008,14610
OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08 (https://dejure.org/2008,14610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2008 - 4 Ss 234/08 (https://dejure.org/2008,14610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 4 Ss 234/08 (https://dejure.org/2008,14610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Nötigung i.S.d. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) im Straßenverkehr bei einem vorsätzlichen Regelverstoß durch einen LKW-Führer; Nötigung durch Versperrung einer Straße im Rahmen des Beladens eines LKW und Weigerung diese wieder vor Ende des ...

  • Judicialis

    StGB § 240

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lippstadt - 20 Ds 523/07
  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4; 48, 233).

    in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der Folge eines "Beinaheunfalls" ein, ist er nach § 315 b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bestrafen (BGHSt 48, 233).

    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).

    Der Erfolg - dass der andere den Weg frei macht, bremsen muss oder nicht überholen kann - ist für den Täter "das Ziel seines Handelns" (BGHSt 7, 379).

  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95

    Überprüfung einer Beweiswürdigung bei vorsätzlicher Gefährdung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Falle aus (teilweise anderer Ansicht a. A. OLG Stuttgart V 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängt auf seinen Vordermann auffährt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 m. w. N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Begeht er dabei eine der "sieben Todsünden" im Straßenverkehr und führt das zu einem "Beinahe-Unfall" (BGHSt 48, 119), macht er sich nach § 315 c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4; 48, 233).
  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379; 21, 301; 41, 231; 48, 233; BGH VRS 64, 267; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sim (2003), § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl., § 240 Rdnr. 7).
  • KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines

    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Falle aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 4 Ss 234/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. September 2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07, 5 Ss 130/07 - 61/07 I -, juris).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12

    Nötigung: Vorsätzlicher Regelverstoß durch rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer im

    Gegen den "bloß" rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, der seine Ziele auf Kosten anderer eigensüchtig durchsetzt und die für diese eintretenden Folgen dabei lediglich billigend in Kauf nimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Nötigung aus (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 213f.; OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38; Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 42 Rn. 34).
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