Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08   

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https://dejure.org/2008,12420
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 32 - 35/08, 3 Ws 32/08, 3 Ws 33/08, 3 Ws 34/08, 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,12420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz von Drittbetroffenen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes

  • Judicialis

    StPO § 310

  • prewest.de PDF, S. 174

    Umsatzsteuer - Verdacht der Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
  • NStZ 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    5 a) Die Auffassung, bereits der Wortlaut der Vorschrift lasse eine weitere Anfechtung der ersten Beschwerdeentscheidung nur zu, wenn durch diese ein dinglicher Arrest entweder überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt worden sei (so OLG München NStZ 2008, 389; im Ergebnis ihm folgend Hans. Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2009, 232; zustimmend auch Pfordte StV 2008, 243; Theile StV 2009, 161), teilt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
  • LG Chemnitz, 22.10.2009 - 2 Qs 82/09

    Wahlanwaltsgebühren; Bestimmung; Bindungswirkung

    Gleichwohl können eigene Ermittlungen eines Beschuldigten nur im Ausnahmefall unter strengen Voraussetzungen als notwendig anerkannt werden; denn die Interessen des Beschuldigten bei der Tatsachenfeststellung werden in der Regel bereits durch das Prinzip der umfassenden Sachaufklärung, sein Recht zur Stellung von Beweisanträgen und den Grundsatz "in dubio pro reo" hinreichend geschützt (OLG Dresden Beschl. v. 23.09.2009 3 Ws 32/08 und 33/08 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

    Dem gleichzustellen ist die durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltene (ursprüngliche) Arrestanordnung, nicht jedoch die eine Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidung (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Oberlandesgerichts München seit der Entscheidung des 2. Strafsenats vom 12.11.2007, NStZ 2008, 423; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Strafsenat, Entscheidung vom 13.03.2008, NStZ 2009, 232; vgl. auch Karlsruher Kommentar/Nack, StPO, 6. Aufl., § 11 le Rn. 20 und Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7877
OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08 (https://dejure.org/2008,7877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2008 - 3 Ws 309/08 (https://dejure.org/2008,7877)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2008 - 3 Ws 309/08 (https://dejure.org/2008,7877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 473; StPO § 297
    Kostentragung - Verteidiger - Rechtsmittel - Zustimmung - Verurteilter

  • openjur.de

    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten; Verteidiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 473 Abs. 1; 297
    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten; Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Verteidigers zur Kostentragung bei erfolgloser oder später zurückgenommener Rechtsmitteleinlegung ohne Zustimmung des Verurteilten

  • Judicialis

    StPO § 297; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 297; StPO § 473 Abs. 1
    Kostentragung bei Erfolglosigkeit eines ohne den Willen des Angeklagten durch den Verteidiger eingelegten Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - StVK Z 1537/08
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3799
  • NStZ 2009, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.06.1991 - 2 Ws 79/91
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).

    Anders als das Oberlandesgericht Frankfurt meint (NJW 1991, 3164), kann auch nicht darin, dass der Verurteilte die Rechtsmittelfrist hat verstreichen lassen, die Kundgabe eines entgegenstehenden Willens und damit die Unwirksamkeit des Rechtsmittels nach § 297 StPO erblickt werden.

  • OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75

    Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OLG Jena, 25.01.2006 - 1 Ws 16/06
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 1 Ss 113/94

    Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08
    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15

    Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten

    Es ist anerkannt, dass der Verteidiger, dessen Handeln nicht von der Ermächtigung des § 297 StPO gedeckt ist, selbst für die Kosten haftet (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Hamm NJW 2008, 3799; BeckRS 2012, 10839).
  • OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12

    Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung

    Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht (wirksam) mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (vgl. Senat, NJW 2008, 3799).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 118/17

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Notwendige Begründung eines

    Da die Beschwerde nicht ohne den Willen des Verurteilten eingelegt wurde, hat er selbst die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (vgl. OLG Hamm, NJW 2008, 3799 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - III-3 Ws 52/12, BeckRS 2012, 10839).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33094
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,33094)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,33094)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 35/08 (https://dejure.org/2008,33094)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
  • NStZ 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33373
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08 (https://dejure.org/2008,33373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 33/08 (https://dejure.org/2008,33373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 33/08 (https://dejure.org/2008,33373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
  • NStZ 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08
    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35543
OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 Ws 34/08 (https://dejure.org/2008,35543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1830
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08
    3 Ws 32/08 3 Ws 33/08 3 Ws 34/08 3 Ws 35/08.
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