Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08   

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https://dejure.org/2008,5044
BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,5044)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2008 - 1 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,5044)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 1 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,5044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 26 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 15 StGB
    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei Mitwirkungen an der Vorbereitung und Planung einer anders durchgeführten Tat; Exzess; Verbrechensverabredung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen schweren Raubes; Voraussetzungen des Vorliegens einer Anstiftung zur schweren räuberischen Erpressung; Erfolgsaussichten einer Sachrüge hinsichtlich des Umfangs des Beschlusstenors

  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 26; ; StGB § 27; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 253 Abs. 2; ; StGB § 255; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mittäterschaft bei Mitwirkung im Vorbereitungsstadium und Ausführung einer anderen Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Ausscheiden eines Mittäters im Vorbereitungsstadium

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Strafbarkeit als Mittäter oder Teilnehmer an eigenmächtiger "aliud-Tat" der anderen Beteiligten

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 25
  • StV 2009, 410
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungsoder Unterstützungshandlung beschränken kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2002, 74, 75 m.w.N.).

    Das gilt vor allem für Fälle, in denen ein "Hintermann" die Planung einer Tat (mit-)beherrscht, diese aber anschließend aus den Händen gibt und dabei das genaue Vorgehen bei der Tatausführung und den hierfür geeigneten Zeitpunkt dem Ermessen seines Mittäters überlässt (vgl. BGH NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41; ferner Fischer, StGB 55. Aufl. § 25 Rdn. 12a).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    Diese wird bei der Strafzumessung strafschärfend auch die - wenngleich nicht von der Vorstellung des Angeklagten I. umfassten, so doch - vorwerfbaren Folgen der Verbrechensverabredung zu berücksichtigen haben (vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 372 m.w.N.), nämlich die Tatbegehung durch die vier Mitangeklagten.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungsoder Unterstützungshandlung beschränken kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2002, 74, 75 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03

    Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des

    Auszug aus BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
    Das gilt vor allem für Fälle, in denen ein "Hintermann" die Planung einer Tat (mit-)beherrscht, diese aber anschließend aus den Händen gibt und dabei das genaue Vorgehen bei der Tatausführung und den hierfür geeigneten Zeitpunkt dem Ermessen seines Mittäters überlässt (vgl. BGH NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41; ferner Fischer, StGB 55. Aufl. § 25 Rdn. 12a).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls:

    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Es kommt darauf an, dass die Täter jeweils einen eigenen Tatbeitrag erbracht haben, der sich kraft gemeinsamen Tatentschlusses so in die gemeinschaftliche Betrugstat einfügte, dass er als Teil der Handlung der anderen Beteiligten und umgekehrt deren Tun als Ergänzung des eigenen Anteils erschien (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25; Fischer , § 25 StGB Rn. 23 mwN).

    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003; Beschl. v. 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25; Beschl. v. 27. März 2012 - 3 StR 63/12, NStZ-RR 2012, 209).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Für die Tatbeteiligung als Mittäter genügt auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der nicht das Kerngeschehen umfassen muss, sondern sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NJW 1995, 142, 143; NStZ 1999, 609; 2009, 25, 26; NStZ-RR 2002, 74, 75; 2009, 199, 200).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 129/16

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der räuberischen Erpressung

    Ob danach Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängt (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Sofern sich die Handlung des sich Beteiligenden nach seiner Willensrichtung als Teil der Tätigkeit aller darstellt, braucht sie auch nicht zwingend das Kerngeschehen zu betreffen; ausreichen kann etwa auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH aaO; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 439/15

    Mittäterschaft beim schweren Raub und bei der gefährlichen Körperverletzung

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 63/12

    Beihilfe zum Betrug (Abgrenzung zur Täterschaft; Mittäterschaft)

  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge);

  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 166/12

    Mittäterschaft (Anforderungen an die wertende Gesamtbetrachtung bei Tatbeiträgen

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09

    Täterschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute);

  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 540/08

    Kognitionspflicht; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; räuberische Erpressung;

  • BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17

    Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu

  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16

    Keine Beteiligung an nicht vom ursprünglichen Tatplan umfassten

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 326/14

    Anforderungen an die Feststellung eines mittäterschaftsbegründenden Tatbeitrags

  • LG Essen, 31.01.2012 - 21 KLs 11/11

    Steuerhinterziehung wegen Nichterklärung von Umsatzsteuervoranmeldungen und bei

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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2008 - 2 StR 317/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8806
BGH, 06.08.2008 - 2 StR 317/08 (https://dejure.org/2008,8806)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2008 - 2 StR 317/08 (https://dejure.org/2008,8806)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2008 - 2 StR 317/08 (https://dejure.org/2008,8806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 25
  • NStZ-RR 2009, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus BGH, 06.08.2008 - 2 StR 317/08
    Dieses Urteil hat der Senat auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten mit Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
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