Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.11.2008 - 1 Ws 535/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enge Auslegung der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- Judicialis
StGB § 201 a Abs. 1
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- ferner-alsdorf.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 268
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 04.06.2020 - 515 Qs 39/20
Kindertagesstätte als ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne von …
Mit diesem Schutzzweck ist es nicht zu vereinbaren, die Verwirklichung des (unglücklich formulierten) Tatbestands davon abhängig zu machen, ob der Raum, in dem sich der Geschädigte bei der Tatbegehung aufhält, objektiv über einen Sichtschutz verfügt (anders OLG Koblenz, Beschluss vom 11. November 2008, - 1 Ws 535/08 - juris und Fischer a.a.O. § 201a Rdn. 8 ff.). - LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
Strafbarkeit des Fotografierens einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum …
Dabei kann offenbleiben, ob der Vorraum einer Damentoilette ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne der Norm ist oder ob von der Norm nur Räumlichkeiten erfasst werden, die von vornherein dazu bestimmt sind, einen Menschen vor den Blicken eines jeden anderen und damit auch vor Bildaufnahmen zu schützen (in diesem Sinne OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008, 1 Ws 535/08, NStZ 2009, 268, 269).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- verkehrslexikon.de
Zur Zumutbarkeit der Kosten für Drogenkontrollen als Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht betreffend regelmäßiger, i.R.d. Führungsaufsicht vorzunehmender Drogenscreenings eines Verurteilten; Begehren eines Verurteilten um die Erteilung einer Kostenübernahmezusage durch die Führungsaufsichtsstelle
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.04.2008 - II StVK 416/07
- OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 268
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Heidelberg, 25.07.2006 - 1 Qs 25/06
Inhalt eines Bewährungsbeschlusses: Weisung zum regelmäßigen Drogenscreening in …
Auszug aus OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08
Die von der Generalstaatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Ansicht herangezogene Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 Qs 25/06 - zitiert nach juris) ist für die Beurteilung der Rechtslage bei der Führungsaufsicht ungeeignet.
- OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …
Da die vom Senat durchgeführten Ermittlungen beim Landratsamt E. ergeben haben, dass der derzeit monatlich Sozialleistungen in Höhe von 359 Euro erhaltende, in einem Obdachlosenheim wohnhafte und ersichtlich vermögenslose Verurteilte nicht zur Bezahlung der aufgrund der Vorstellungsweisung zweimal monatlich anfallenden Reisekosten von E. nach Stuttgart und zurück in der Lage ist, muss die Staatskasse für diese aufkommen (vgl. OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11, abgedruckt bei juris; OLG Dresden NStZ 2009, 268; BVerfG Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 - JR 2006, 480).Hier berechtigt das Gesetz lediglich die Lebensführung betreffende Weisungen zur Verringerung der Gefahr künftiger Straffälligkeit auszusprechen (OLG Dresden NStZ 2009, 268).
- OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13
Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem …
Der Senat geht davon aus, dass Kosten der Abstinenzkontrolle keine Kosten der Vollstreckung sondern des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können (…vgl. auch OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10, Rn. 11, zitiert nach juris;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, Rn. 15, zitiert nach juris, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268). - OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10
Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht
- 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
- OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11
Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung …
b) Die zur Verteilung der Kosten solcher Maßnahmen zwischen Verurteiltem und Staatskasse teilweise in der Rechtsprechung - obiter dictum - geäußerte Auffassung, dass aus dem Gefahrenabwehrcharakter führungsaufsichtsrechtlicher Weisungen eine grundsätzliche Kostentragungspflicht des Staates abzuleiten sei (vgl. OLG Dresden NStZ 2009, 268), hält der Senat für nicht überzeugend. - OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10
Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung …
- 2 Ws 475/02, VRS 104, 372 -, vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - und vom.Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 05. Februar 2009 - 2 Ws 16/2009 - m.w.N), die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, NStZ-RR 2009, 260) oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2008 - 2 Ws 256/08 - OLG Dresden, a.a.O.).
- OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10
Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht
Soweit das OLG Dresden im Beschluss vom 23.03.2009 (NStZ 2009, 268) anscheinend aus dem Gefahrenabwehrcharakter führungsaufsichtsrechtlicher Weisungen eine grundsätzliche Kostentragungspflicht des Staates für solche Weisungen ableiten will, überzeugt dieser Ansatz nicht. - OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09
Bestimmtheitsgrundsatz
Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.). - OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09
Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von …
Denn Führungsaufsicht folgt aus der staatlichen Schutzpflicht für die Sicherheit der Bürger und dient dem Allgemeininteresse (vgl. BVerfGE 35, 202 (235 f.) - Lebach 1; BVerfG NJW 2006, 2093 (2095); auch OLG Dresden Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 2 Ws 256/08 juris, das aus dem polizeilichen Präventionsgedanken auf eine allgemeine Kostentragungspflicht des Staates zu schließen scheint). - OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12
Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für …
Im Anschluss an OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - WS 96/10, JURIS Tz. 11, NStZ 2011, 216; OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.03.2009 - 1 Ws 94/09, JURIS Tz. 15, OLGSt StPO § 453 Nr. 11 mit Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 7/2010 Anm. 2; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 27.05.2008 - 2 Ws 256/08, NStZ 2009, 268 geht der Senat davon aus, dass Drogenscreeningkosten keine Kosten der Vollstreckung und damit des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68b StGB nicht vollstreckt werden können. - OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12
Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht
Dementsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Kontrollweisungen nach § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB aus (vgl. OLG Dresden NStZ 2009, 268; OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.03.2009, 1 Ws 94/09, zitiert nach juis; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91; OLG Bremen NStZ 2011, 216; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2012, III-2 Ws 190/12). - OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
Veranlassungsprinzip; Unterbringung; Maßregelvollstreckung
- KG, 01.10.2013 - 2 Ws 476/13
Weisung, die Kosten für Urinkontrollen selbst zu tagen
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 Abs 1 StGB, § 59 StGB, § 59c Abs 2 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - Judicialis
StPO § 460
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 460
Einbeziehung einer nach Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängten Strafe im Wege nachträglicher Gesamtstrafenbildung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbeziehung einer nach Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängten Strafe im Wege nachträglicher Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- LG Gießen - 107 Js 24220/04
- LG Gießen, 18.07.2007 - 4 Ns 107 Js 24220/04
- OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 268 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.01.1991 - 2 StR 339/90
Vorliegen eines Strafmilderungsgrunds bei "Beziehungstaten" in Verbindung mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Entgegen der Ansicht des Landgerichts scheidet eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB mit der vorbehaltenen Strafe nicht aus, da nach § 59c Abs. 2 StGB für diesen Fall die vorbehaltene Strafe einer erkannten Strafe gleichsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1991 - 2 StR 339/90 - zit. nach juris).Aufgrund der in § 59c Abs. 2 StGB normierten Gleichstellung hat der Tatrichter bei der Bildung der Gesamtstrafe nach § 55 StGB auch vorbehaltene Strafen mit einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1991 - 2 StR 339/90 - zit. nach juris).
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Mit ihm soll erreicht werden, dass der Angeklagte durch die getrennte Aburteilung keinen Nachteil erleidet und keinen Vorteil erlangt (BGHSt 35, 208, 214;… BVerfG aaO). - LG Heidelberg, 19.01.2007 - 1 Qs 85/06
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach § 460 StPO steht nicht entgegen, dass es sich bei der früheren Verurteilung um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt (LG Heidelberg, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 1 Qs 85/06; LG Flensburg SchlHA 1997, 285; BVerfG NStZ-RR 2002, 330; Deckenbrock/Dötsch NStZ 2003, 346;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 59c Rn. 10;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 59c Rn. 3;… Stöckel in KMR StPO, Stand: Juni 2007, § 460 Rn. 6).
- BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04
Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Dieser Rechtsfehler zwingt indessen nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, weil die Entscheidung über die Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 354 Abs. 1b StPO auch im Verfahren nach §§ 460, 462 StPO getroffen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 4 StR 223/04). - LG Flensburg, 02.09.1997 - I Qs 88/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach § 460 StPO steht nicht entgegen, dass es sich bei der früheren Verurteilung um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt (LG Heidelberg, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 1 Qs 85/06; LG Flensburg SchlHA 1997, 285; BVerfG NStZ-RR 2002, 330; Deckenbrock/Dötsch NStZ 2003, 346;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 59c Rn. 10;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 59c Rn. 3;… Stöckel in KMR StPO, Stand: Juni 2007, § 460 Rn. 6). - BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 290/02
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem § 460 StPO unter Einbeziehung einer gem § …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach § 460 StPO steht nicht entgegen, dass es sich bei der früheren Verurteilung um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt (LG Heidelberg, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 1 Qs 85/06; LG Flensburg SchlHA 1997, 285; BVerfG NStZ-RR 2002, 330; Deckenbrock/Dötsch NStZ 2003, 346;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 59c Rn. 10;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 59c Rn. 3;… Stöckel in KMR StPO, Stand: Juni 2007, § 460 Rn. 6). - BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Sie ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2712). - BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB vor, muss der Tatrichter diese vornehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 12, 1, 5ff.; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4;… Tröndle/Fischer aaO § 55 Rn.34 f. m. Nachw.). - BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 2 Ss 311/07
Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB vor, muss der Tatrichter diese vornehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 12, 1, 5ff.;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4;… Tröndle/Fischer aaO § 55 Rn.34 f. m. Nachw.).
- BGH, 26.02.2020 - 4 StR 347/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen …
Dies hat zur Folge, dass bei einer späteren Verurteilung wegen Straftaten, die vor der Verwarnung begangen worden sind, das die Verwarnung aussprechende Urteil als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB heranzuziehen und eine Gesamtstrafenbildung mit der lediglich vorbehaltenen Geldstrafe zu erfolgen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Januar 1991 - 2 StR 339/90 Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ss 311/07, NStZ 2009, 278;… Rissing-van Saan/Scholze in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 6).