Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.08.2008

Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08   

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https://dejure.org/2008,4466
BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,4466)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - 1 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,4466)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08 (https://dejure.org/2008,4466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen und anfänglichem Körperverletzungsvorsatz); Anforderungen an die Überzeugungsbildung (Urteilsgründe; Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs bei einem heimtückisch begangenem Mord hinsichtlich der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Tatopfers; Umschlagen des ursprünglichen Verletzungswillens in einen Tötungsvorsatz; Vorangehen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei Übergang vom Verletzungs- zum Tötungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 208 (Ls.)
  • NStZ 2009, 29
  • NStZ-RR 2011, 227
  • NStZ-RR 2011, 231
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei heimtückisch begangenem Mord hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 jew. m.w.N.).

    Die Tat muss vielmehr vom ersten Angriff an ihren ganz ungehemmten und nicht zu hemmenden Fortgang nehmen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 16 und 27; BGH NStZ-RR 2004, 234).

    Bei diesem Tatgeschehen, bei dem sich die Situation wiederholt gewandelt, der Angeklagte - aus welchem Grund auch immer - in seinem Würgeangriff innegehalten hat, die Geschädigte versucht hat, den Angriff verbal zu beenden, und bei dem die ersten beiden Angriffe lediglich mit Körperverletzungsvorsatz geführt wurden, kann nicht davon gesprochen werden, die Situation sei von Beginn an völlig unverändert gewesen und es sei keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen geblieben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274).

  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 07.04.1989 - 3 StR 83/89

    Mord - Heimtücke - Tötung - Vorbereitung der Straftat - Ausführung der Tat

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Von einer Wehrlosigkeit des Opfers im Sinne eines Ausschlusses jedes nicht gänzlich sinnlosen Versuchs, den Täter von der Tötungshandlung abzubringen, kann nur dann ausgegangen werden, wenn festgestellt ist, dass der Entschluss des Täters zur Tötung so unumstößlich war, dass jeder Versuch, ihn davon abzubringen, mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt war (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 8).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01

    Einzelfall der Wiedereinsetzung zur Nachholung der Verfahrensrügen;

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 22, 25; BGH NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Die Tat muss vielmehr vom ersten Angriff an ihren ganz ungehemmten und nicht zu hemmenden Fortgang nehmen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 16 und 27; BGH NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei heimtückisch begangenem Mord hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Die Tat muss vielmehr vom ersten Angriff an ihren ganz ungehemmten und nicht zu hemmenden Fortgang nehmen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 16 und 27; BGH NStZ-RR 2004, 234).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Hiervon ist auszugehen, wenn das Opfer in eine Situation gebracht wird, in der es gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder den Täter durch verbale Einwirkung noch von seinem Plan abzubringen (st. Rspr.; vgl. BGH (GrS.), Beschluss vom 2. Dezember 1957 ? GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16, NJW 2016, 2899 Rn. 12 (Flucht); Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Beschluss vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364, 365; Urteil vom 22. Januar 1952 ? 1 StR 485/51, NJW 1952, 834, 835; Urteil vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 675/51, BGHSt 2, 60, 61; MünchKommStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (BGH, Urteile vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteile vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 und vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert ( BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11 , Rn. 20; Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; Urteil vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08   

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https://dejure.org/2008,7685
BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08 (https://dejure.org/2008,7685)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 (https://dejure.org/2008,7685)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08 (https://dejure.org/2008,7685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Subjektives Element des Tatbestandsmerkmals der sexuellen Handlung i.S. des Tatbestands der besonders schweren Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 i.V.m. § 184 f Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Strafbarkeit des Einführens eines Fingers in die Vagina des Opfers durch den Täter i.R. ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 184 f Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 184f Nr. 1 § 177
    Subjektive Seite einer sexuellen Handlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 29
  • NStZ-RR 2011, 101
  • StV 2009, 467
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08
    Die Strafkammer ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass eine sexuelle Handlung im Sinne des § 177 Abs. 1 i.V.m. § 184 f Nr. 1 StGB immer dann vorliegt, wenn die Handlung objektiv, also nach ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist; ist das der Fall, kommt es auf die Motivation des Täters nicht an, auch eine sexuelle Absicht muss nicht vorliegen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08
    Für den beim Landgericht am 4. August 2008 eingegangenen Antrag vom 31. Juli 2008, dem Angeklagten Rechtsanwalt Dr. G. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung (vgl. KK-Kuckein StPO 5. Aufl. § 350 Rdn. 11 m.w.N.) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 141 Rdn. 6 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Voraussetzung ist aber, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340 mwN).
  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16

    Kinderpornographische Schrift; Posieren des Kindes; Sexualbezug

    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).
  • LG Essen, 18.05.2015 - 32 KLs 8/15

    Sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung

    Voraussetzung ist aber, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340 mwN).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Voraussetzung ist aber, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340 mwN).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 370/08

    Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Beiordnungsantrag

    Für den Antrag des Angeklagten, ihm zur Durchführung des Revisionsverfahrens Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung (vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 350 Rdn. 6 ff. m.w.N.) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschl. vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08; Meyer-Goßner aaO § 141 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 450/17

    Bestellung eines Pflichtverteidigers (Zuständigkeit für den Antrag)

    Eines Zuwartens mit der Entscheidung des Senats über die Revision bedurfte es nicht, da Rechtsanwalt S. als Wahlverteidiger des Angeklagten die Revision umfassend begründet hat (BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29).
  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 687/10

    Für das Revisionsverfahren fortwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger

    Eine gesonderte Verbescheidung des gestellten Antrags durch das Revisionsgericht ist nicht erforderlich, zumal - was ebenfalls als bekannt vorausgesetzt werden darf - für den Antrag des Angeklagten, ihm zur Durchführung des Revisionsverfahrens einen Pflichtverteidiger beizuordnen, grundsätzlich der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 352/96; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 141 Rn. 6 mwN).
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