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   BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07   

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https://dejure.org/2007,6141
BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,6141)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - 3 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,6141)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,6141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 78 StGB; § 78a StGB; § 2 StGB; § 223a StGB a.F.; § 224 StGB; § 226 StGB
    Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der Verjährung (Änderung der Strafdrohung; milderes Gesetz); gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung als Verfahrenshindernis der gefährlichen Körperverletzung bei Infizierung mit dem Hi-Virus durch Geschlechtsverkehr; Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs mit der Übertragung des Hi-Virus; Tiefgreifende Veränderung des körperlichen Zustands bei einer ...

  • Judicialis

    StGB § 2; ; StGB § ... 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 a Satz 1; ; StGB § 78 a Satz 2; ; StGB § 223 a aF; ; StGB § 224; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 226; ; StGB § 226 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 226 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 § 78 § 78a § 223 Abs. 1 § 224 Abs. 1
    Verjährungsfrist bei Strafrahmenänderung; Beendigung einer Körperverletzung bei Infektion (hier: HIV)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 34
  • StV 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07
    Dies steht der Erhebung einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen entsprechenden Anklage nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07
    Dabei tritt - wie auch bei anderen gefährlichen Infektionen - die Schädigung der Gesundheit und damit die Körperverletzung bereits mit der bloßen Infizierung als solcher ein, da diese - objektiv - den körperlichen Normalzustand des Opfers tiefgreifend verändert (BGHSt 36, 1, 6 f. m. zahlr. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.07.1990 - 26 KLs 65 Js 8793/84

    Erich Schöndorf

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07
    Verändert aber bereits die Ansteckung - objektiv - den körperlichen Zustand des Opfers tiefgreifend, ist, auch solange die Krankheit noch nicht offen ausgebrochen ist, für zu diesem Krankheitsbild gehörende Verschlechterungen des Gesundheitszustandes keine andere rechtliche Bewertung in dem Sinne möglich, dass erst der jeweils mit einer gravierenden Veränderung verbundene Krankheitszustand eine vollständige Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Erfolges nach § 223a StGB bewirkt (vgl. zu dieser Frage Schmitz, Unrecht und Zeit, 2001 S. 227 f.; LG Frankfurt NStZ 1990, 592, 593; Mitsch in MünchKomm § 78 Rdn. 2 bis 4; § 78 a Rdn. 9).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Hinsichtlich dieser jeweils tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände ist - wie die Revision geltend macht und der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend dargelegt hat - ausgehend von den Strafrahmen in den gemäß § 2 Abs. 3 StGB maßgeblichen Tatzeitfassungen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 248/07, Rn. 8) Verfolgungsverjährung eingetreten.
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Darin kann indes keine sukzessive Mittäterschaft an der von L. W. zum Nachteil des Nebenklägers begangenen Körperverletzung gesehen werden, weil der Verletzungserfolg aufgrund des von L. W. abgegebenen Schusses bereits eingetreten und dessen Tat damit beendet war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 248/07, NStZ 2009, 34).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16

    Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten

    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).
  • BGH, 17.01.2012 - 3 StR 449/11

    Gefährliche Körperverletzung (Beihilfe; sukzessive Mittäterschaft; eigenes

    Damit war zum Zeitpunkt des Eingreifens des Angeklagten der vorübergehende pathologische Zustand beim Tatopfer aber schon eingetreten und die Körperverletzung beendet (vgl. BGH NStZ 2009, 34; Fischer StGB 58. Aufl. § 78a Rdn. 8a).
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