Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5226
BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09 (https://dejure.org/2009,5226)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2009 - 5 StR 8/09 (https://dejure.org/2009,5226)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09 (https://dejure.org/2009,5226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der gegen einzelne Mittäter verhängten Strafen für den Fall der Anwendung von Jugendstrafrecht für einen und allgemeinen Strafrechts für einen anderen Täter

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der gegen einzelne Mittäter verhängten Strafen für den Fall der Anwendung von Jugendstrafrecht für einen und allgemeinen Strafrechts für einen anderen Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91

    Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).

    Jedoch gelten die oben genannten Gesichtspunkte im Grundsatz auch dann, wenn einer der Täter nach Jugendstrafrecht, der andere nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt wird (vgl. BGH StV 1991, 557).

  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
    Das weitere Verfahren richtet sich nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten M. Der Senat verweist die Sache deswegen an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
    Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (BGH bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09

    Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen

    In die Würdigung einzubeziehen ist dabei auch der Umstand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09 m.w.N.), dass gegen den Mittäter des Angeklagten wegen des Diebstahls der Fahrzeuge eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten im selben Strafverfahren verhängt worden ist.
  • OLG Celle, 12.01.2016 - 2 Ss 188/15

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Veurteilung nach § 266a

    Die nunmehr zuständige Kammer wird auch zu berücksichtigen haben, dass bei Mittätern die Strafe in individueller Würdigung des Maßes der eigenen Schuld zu bestimmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09, NStZ 2009, 382).
  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11

    Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung;

    Wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, ist für jeden von ihnen die Strafe in individueller Würdigung des Maßes der eigenen Schuld zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09, NStZ 2009, 382).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 242/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen); Strafzumessung

    Denn unabhängig von der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei der Aburteilung verschiedener Angeklagter in gesonderten Verfahren wegen vergleichbarer Tatvorwürfe für die Strafzumessung dem Aspekt der Gleichbehandlung überhaupt Beachtung zu schenken ist (vgl. hierzu Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 477 ff.; zur Aburteilung im selben Verfahren s. etwa BGH NStZ 2009, 382 m. w. N.), vermochte hier das gegen C. ergangene Urteil jedenfalls eine Strafmilderung zugunsten des Angeklagten nicht zu rechtfertigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht