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   OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08 (I 209)   

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https://dejure.org/2008,4993
OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08 (I 209) (https://dejure.org/2008,4993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2008 - Ss 389/08 (I 209) (https://dejure.org/2008,4993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - Ss 389/08 (I 209) (https://dejure.org/2008,4993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenqualität i.S.v. § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eines vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendeten, eine Kopfzeile mit einem Absendervermerk tragenden, ausgedruckten Telefax

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StGB § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Urkundenfälschung; Urkunde; Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein Telefax ist keine Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 391
  • StV 2009, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
    Da sogar ein telefonisch aufgegebenes Telegramm zur Rechtsmitteleinlegung ausreicht (vgl. BGHZ 79, 314 ff.), die Rechtsprechung also für den Bereich der Rechtsmitteleinlegung auf das Unterschriftserfordernis ganz verzichtet hat, kann aus dieser Rechtsprechung nichts für die Frage der strafrechtlichen Urkundenqualität von Telefaxen hergeleitet werden.
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.05.1971 (BGHSt 24, 140) zutreffend darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass im Rechts- und Geschäftsverkehr der Gebrauch von Fotokopien zunehmend Bedeutung erlangt, zwar eine erhöhte Schutzbedürftigkeit bedingen mag, eine allgemeine Einbeziehung der Fotokopie in den Strafschutz des jetzt geltenden § 267 StGB aber dem Begriff der Urkunde das wesentliche Kriterium der Erkennbarkeit des Ausstellers entziehen und damit zu einer nicht zulässigen Rechtsfortbildung führen würde.
  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89

    Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 389/08
    Aus dem von der Revision angeführten Umstand, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax erfolgen kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2067. BGH NJW 1990, 990) lassen sich für den vorliegenden Fall keine Folgerungen im Sinne der Rechtsmittelführerin herleiten.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Nicht anders als bei einer ("gewöhnlichen") Fotokopie enthält die beim Empfänger ankommende Telekopie eines existenten Schriftstücks - für den Adressaten und jeden Außenstehenden offensichtlich - nur die bildliche Wiedergabe der in jenem Schriftstück verkörperten Erklärung (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1998, 2918; OLG Oldenburg NStZ 2009, 391; Erb in MünchKommStGB § 267 Rdn. 89; Zieschang in LK 12. Aufl. § 267 Rdn. 125; Fischer aaO § 267 Rdn. 12d; Beckemper JuS 2000, 123).
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