Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08   

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https://dejure.org/2009,6090
BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 3 StR 561/08 (https://dejure.org/2009,6090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 394
  • StV 2010, 134
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).

    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Das Landgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass § 31 Nr. 1 BtMG nicht zur Anwendung kommt, wenn der Tatrichter nicht die Überzeugung gewinnt, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung Anderer an der Tat zutrifft (BGHSt 31, 163, 166), wobei der Zweifelsgrundsatz dem Täter hier nicht zugute kommt (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Auszug aus BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08
    Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, den vom Angeklagten benannten Mittäter letztlich zu überführen, stünde der Annahme eines Aufklärungserfolgs nicht entgegen (vgl. BGH StV 1997, 639; BGH NStZ 2003, 162).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der gesetzliche Milderungsgrund kommt nur zur Anwendung, wenn das Gericht sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass die Darstellung des Täters über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 561/08, NStZ 2009, 394 mwN), er mithin über den eigenen Tatbeitrag hinaus einen erheblichen Aufklärungsbeitrag geleistet hat.
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16

    Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten

    Eine Anwendung des § 31 BtMG scheidet auch aus diesem Grunde aus (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 166 f.; vom 18. Juni 2009  - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321; Beschluss vom 13. Januar 2009  - 3 StR 561/08, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 35).
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Die getroffenen Feststellungen hätten daher für das Landgericht Anlass sein müssen, die Milderungsmöglichkeit des § 31 Nr. 1 BtMG zu erörtern (vgl. BGH NStZ 2009, 394, 395).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09   

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https://dejure.org/2009,8108
BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09 (https://dejure.org/2009,8108)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - 3 StR 36/09 (https://dejure.org/2009,8108)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - 3 StR 36/09 (https://dejure.org/2009,8108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Tätigkeit eines Drogenkuriers als unerlaubtes Handeltreiben mit Heroin; Tatbestandliche Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265; StPO § 349 Abs. 2; BtMG § 31
    Einordnung der Tätigkeit eines Drogenkuriers als unerlaubtes Handeltreiben mit Heroin; Tatbestandliche Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 394
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Deshalb liegt es nahe, dass er dazu beigetragen hat, die Taten über seinen Tatbeitrag hinaus aufzuklären, zumal es für die Annahme eines Aufklärungserfolges ausreichend ist, wenn eine sicherere Grundlage für den Nachweis von Betäubungsmitteltaten anderer Tatbeteiligter geschaffen und auf diese Weise die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Weber aaO § 31 Rdn. 82 f.).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91

    Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag -

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Deshalb liegt es nahe, dass er dazu beigetragen hat, die Taten über seinen Tatbeitrag hinaus aufzuklären, zumal es für die Annahme eines Aufklärungserfolges ausreichend ist, wenn eine sicherere Grundlage für den Nachweis von Betäubungsmitteltaten anderer Tatbeteiligter geschaffen und auf diese Weise die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Weber aaO § 31 Rdn. 82 f.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Danach ist die Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft und ohne weiteren Einfluss auf die Abwicklung des eigentlichen Umsatzgeschäftes bleibt, als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten (BGH NStZ 2007, 338; Winkler NStZ 2008, 444 f.).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09
    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
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