Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1802
BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08 (https://dejure.org/2008,1802)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08 (https://dejure.org/2008,1802)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08 (https://dejure.org/2008,1802)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • IWW
  • JurPC

    StPO §§ 102, 105, 162 Abs. 1; TKG § 55 Abs. 1, § 127 Abs. 6, 7; §§ 127, 129, 149
    Örtliche Zuständigkeit bei Anordnung einer Durchsuchung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der Sendeanlagennutzung ohne Frequenzzuteilung; Anforderungen an die Zulässigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen und Beschlagnahmemaßnahmen i. R.v. Auskunftsverlangen ...

  • Judicialis

    StPO § 102; ; StPO § 105; ; StPO § 162 Abs. 1; ; TKG § 55 Abs. 1; ; TKG § 127; ; TKG § 127 Abs. 6; ; TKG § 127 Abs. 7; ; TKG § 129; ; TKG § 149

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für den Antrag auf Anordnung einer Durchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zuständiges Gericht bei Hausdurchsuchungen wegen TKG-Ordnungswidrigkeiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Hausdurchsuchungen wegen TKG-Ordnungswidrigkeiten

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 92 Gs 111/08
  • AG Leer - 6b Gs 82/08
  • BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 222
  • NJW 2008, 2455
  • NStZ 2008, 578
  • NStZ 2009, 465 (Ls.)
  • MMR 2008, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09

    Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsrichter in Bußgeldverfahren

    Trotz dieser gesetzessystematischen Bedenken folgt die Kammer der nicht näher begründeten Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Vorlage gemäß § 14 StPO bei einem negativen Kompetenzkonflikt von zwei Amtsgerichten bezüglich der Entscheidung über die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung in einem Bußgeldverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2008, BGHSt 52, 222 - 225).

    Nicht zuletzt sollte dadurch eine Verbesserung des Rechtschutzes Betroffener erreicht werden (vgl. BGH, BGHSt 52, 222 - 225; Bundestagsdrucksache 16/5846, S. 65).

    Die Entscheidung des BGH vom 16.04.2008 (BGHSt 52, 222 - 225) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • KG, 01.08.2016 - 2 Ws 190/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Konzentration der Zuständigkeiten beim

    Hierdurch soll eine Kompetenzbündelung zur Beschleunigung der Ermittlungen und zum besseren Schutz der Betroffenen erreicht werden (vgl. BGH MMR 2008, 534; Griesbaum in: KK, StPO 7. Aufl. § 162 Rdn. 1 und 10; Wohlers/Albrecht in: SK, StPO 5. Aufl. § 162 Rdn. 20).
  • AG Köln, 31.05.2017 - 506 Gs 1178/17

    Grundsätze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts für

    Während eine Mindermeinung (AG Winsen, Beschluss v. 01.06.2010 - 7 Gs 47/10; LG Arnsberg Beschluss v. 10.06.2009 - 2 AR 3/09; nur obiter wohl auch LG Köln Beschluss v. 22.03.2017 - 105 AR 3/17) meint, dass § 162 StPO auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wörtlich anzuwenden sei, weshalb es auch hier für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Sitz der Staatsanwaltschaft ankomme, ist nach deutlich überwiegender und auch hier vertretener Auffassung § 162 StPO im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG - schon seinem Wortlaut nach - nur "sinngemäß" anzuwenden, namentlich dahingehend, dass sich die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts für den Erlass einer beantragten Ermittlungsmaßnahme nach dem Sitz der nach §§ 35 ff. OWiG zuständigen Behörde - vorliegend also der antragstellenden Verfolgungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim - richtet (so LG Paderborn, Beschluss v. 03.06.2015 - 01 Qs 62/15; LG Hagen, Beschluss v. 12.11.2009 - 46 Qs 30/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08 = NStZ 2008, 578; Thewes, NJW 2015, 2845; Harms, NStZ 2009, 465; Zöller, in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 162 Rn. 6, Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 162 Rn 8; von Häfen, in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2017, § 162 Rn. 7a; Bohnert/Krenberger/Krumm, in: Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl. 2016, § 46 Rn. 13).

    Demnach ist das Amtsgericht zuständig, in "dessen Bezirk die Verfolgungsbehörde oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat" (BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08).

  • LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09

    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts für Antrag einer

    Der Sitz der Staatsanwaltschaft ist dagegen nicht maßgeblich (ebenso BGHSt 52, 222; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 15. Aufl., vor § 59 Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8393
BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,8393)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,8393)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08 (https://dejure.org/2008,8393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 143 StPO
    Im Einzelfall unbegründete Rüge der unzulänglichen Verteidigung der Beschuldigten (Pflichtverteidigung; Entpflichtung; Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: gebotene Bemühungen um Kontakt mit der Beschuldigten; Fürsorgepflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer auf unzulängliche Verteidigung der Beschuldigten gestützten Verfahrensrüge; Gerichtliche Überprüfbarkeit der eigenständigen Ausübung des Pflichtverteidigermandats

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 141 § 143
    Entpflichtung des Verteidigers bei grober Pflichtverletzung, hier: unterlassener Kontaktaufnahme zum Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 465
  • NStZ-RR 2011, 227
  • NStZ-RR 2011, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
    Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00; Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
  • BGH, 03.11.1987 - 4 StR 496/87

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
    Der Senat versteht die Urteilsausführungen zum Verhalten der Beschuldigten während der mündlichen Urteilsbegründung als unschädliche beiläufige Zusatzinformation und nicht etwa als Darstellung eines auch nur ergänzen den oder abrundenden Indizes für die Beurteilung des Zustandes der Beschuldigten, woraus sich durchgreifende Bedenken nach § 261 StPO ergäben (vgl. BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
    Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00; Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
  • BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
    Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00; Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08
    Auch sind die Ausführungen des Strafkammervorsitzenden zur Begründung der Ablehnung des Entpflichtungsantrags der Beschuldigten - die eigenständige, keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ausübung des Pflichtverteidigermandats betreffend - nur im Ansatz, nicht hingegen mit absoluter Geltung zutreffend: Grobe Pflichtverletzungen des Verteidigers, namentlich die Nichteinhaltung unverzichtbarer Mindeststandards, sind der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen (vgl. BGHSt 39, 310, 314; BGHR StPO § 141 Bestellung 5; BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95 - und Beschluss vom 5. April 2001 - 5 StR 495/00; Laufhütte in KK-StPO 5. Aufl. § 143 Rdn. 4; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers 7. Aufl. Rdn. 29).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - StB 9/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des

    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (s. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).
  • OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).
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