Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08   

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https://dejure.org/2008,6336
BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08 (https://dejure.org/2008,6336)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2008 - 3 StR 274/08 (https://dejure.org/2008,6336)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2008 - 3 StR 274/08 (https://dejure.org/2008,6336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 64 StGB; § 246a StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines Sachverständigengutachtens; völlige Ungeeignetheit des Beweismittels); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines medizinischen und psychologischen Sachverständigengutachtens zum Beweis einer Betäubungsmittelabhängigkeit und einer aktuellen krankhaften seelischen Störung; Revision gegen eine Verurteilung wegen besonders schwerer ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 64; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit beim Sachverständigenbeweis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 48
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08
    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 14).

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08
    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 14).

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07

    Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08
    Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH NStZ 2007, 476).

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).

  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08
    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auf diese Rüge hatte der Senat mit Beschluss vom 7. August 2008 (3 StR 274/08) das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch und soweit eine Entscheidung über eine Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB unterblieben war aufgehoben sowie die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; die weitergehende Revision hatte er verworfen.
  • OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15

    Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen

    Ein Fall, in welchem der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen könnte (BGH NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97), liegt ersichtlich nicht vor, zumal hierfür weder eine nachvollziehbare Begründung gegeben, noch eigene Sachkunde dargelegt wird (vgl. BGH VersR 2011, 1432; OLG München, Urteil v. 05.02.2014 - 3 U 4256/13 [juris, Rz. 26-28, 33]).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14

    Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall

    Ein Fall, in welchem der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen könnte (BGH NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97), liegt ersichtlich nicht vor, zumal hierfür weder eine nachvollziehbare Begründung gegeben, noch eigene Sachkunde dargelegt wird (vgl. BGH VersR 2011, 1432; OLG München, Urteil v. 05.02.2014 - 3 U 4256/13 [juris, Rz. 26-28, 33]).
  • OLG München, 19.08.2016 - 10 U 1524/16

    Schmerzensgeld und Erwerbsschaden nach Verkehrsunfall

    cc) Soweit das Erstgericht möglicherweise den Sachverständigenbeweis - ganz oder zum Teil - als ungeeignetes Beweismittel angesehen hat (BGH NJW-RR 2008, 1380; NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97), wäre dies im Streitfall ersichtlich unrichtig.
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

    Ein Fall, in welchem der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen könnte (BGH NJW-RR 2008, 1380; NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97), liegt ersichtlich nicht vor, zumal eine eigene Sachkunde des Erstgerichts weder dargelegt, noch ersichtlich wird (vgl. BGH NJW 2015, 1311; VersR 2011, 1432; NJW-RR 2009, 35; 2007, 357; MDR 1997, 779; OLG München, Urteil v. 05.02.2014 - 3 U 4256/13 [juris, Rz. 26-28, 33]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Zwar kann in Einzelfällen der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen, wenn er die gewünschte Aufklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt liefern kann (BGH NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97).
  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    Zuletzt kann zwar in Einzelfällen der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen, wenn er die gewünschte Aufklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt liefern kann (BGH NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97).
  • OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18

    Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall

    Allerdings kann in Einzelfällen der Sachverständigenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel darstellen, wenn er die gewünschte Aufklärung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt liefern kann (BGH NJW-RR 2008, 1380; NStZ 2009, 48, dagegen umgekehrt: BGH NStZ 1995, 97).
  • VG München, 29.11.2023 - M 5 K 21.1357

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Körperschäden, Amtsermittlung, Kein weiteres

    Dies trifft auf einen Sachverständigen dann zu, wenn sein Gutachten zu keinem verwertbaren Beweisergebnis führen kann (vgl. BGH, B.v. 7.8.2008 - 3 StR 274/08 - NStZ 2009, 48, juris Rn. 7).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH, U.v. 10.7.2003 - 3 StR 130/03 - NStZ 2003, 611, juris Rn. 19 f.; BGH, B.v. 7.8.2008 - 3 StR 274/08 - NStZ 2009, 48, juris Rn. 7).

  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15

    Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer

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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5077
BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08 (https://dejure.org/2008,5077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung - Nichtladung des angezeigten Verteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 48
  • StV 2008, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Die Revision beanstandet zu Recht, dass der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt R., entgegen § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden ist (vgl. BGHSt 36, 259).

    Hat der Angeklagte mehrere Verteidiger, muss - sofern es sich nicht um mehrere Anwälte einer Sozietät handelt - jeder von ihnen geladen werden (BGHSt 36, 259, 260).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 227/07

    Schwerer Raub (Einsatz einer Scheinwaffe oder einer ungeladenen Schusswaffe)

    Auszug aus BGH, 24.07.2008 - 4 StR 84/08
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat mit Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07 - das Urteil in den Aussprüchen über die gegen den Angeklagten wegen schweren Raubes verhängte Einzelstrafe (Freiheitsstrafe von sieben Jahren) und die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    aa) Hinsichtlich der Fortsetzungstermine vom 23. Oktober bis zum 24. November 2020 gilt dies bereits deshalb, weil die Revision den schriftlichen Verlegungsantrag des Wahlverteidigers vom 21. Oktober 2020 nicht mitteilt, aus dem zu schließen ist, dass er von diesen Terminen zuverlässig Kenntnis erlangt hatte, so dass das Fehlen einer Ladung unschädlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 4 StR 84/08).
  • OLG Celle, 02.04.2012 - 322 SsBs 84/12

    Notwendigkeit des Vorbringens bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 218 StPO durch

    Denn in diesem Fall kann das Fehlen einer förmlichen Ladung unschädlich sein (z.B. BGH NStZ 2009, 48; BGHSt 6, 259, 261).
  • OLG Koblenz, 31.07.2009 - 1 Ss 65/09

    Nichtladung des Wahlverteidigers; Durchführung der Hauptverhandlung ohne

    Ebenso zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass besondere Umstände, die eine Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers erlaubt hätten (siehe dazu BGH NStZ 2009, 48 ; NStZ 2005, 646), nicht vorlagen.
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