Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7123
BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,7123)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2008 - 5 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,7123)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2008 - 5 StR 350/08 (https://dejure.org/2008,7123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 258 Abs. 2 und Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) durch die nochmalige Worterteilung gegenüber einem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten

  • Judicialis

    StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3 § 337 Abs. 1
    Beruhen bei Nichtgewähren des letzten Wortes nach Verfahrensabtrennung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten V.: 1. Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO darin zu sehen ist, dass dem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten I. nicht nochmals das Wort erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2; BGH StV 1988, 512, 513).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Zwar wird das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel (§ 337 Abs. 1 StPO) nur in besonderen Ausnahmefällen ausschließen können (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH StV 2000, 296).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Zwar wird das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel (§ 337 Abs. 1 StPO) nur in besonderen Ausnahmefällen ausschließen können (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH StV 2000, 296).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten V.: 1. Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO darin zu sehen ist, dass dem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten I. nicht nochmals das Wort erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2; BGH StV 1988, 512, 513).
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Dies wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe führt (vgl. BGH NStZ 2000, 137; 2002, 196 f.).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Dies wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn die durch die Zäsurwirkung erzwungene Bildung von mehreren Strafen statt einer Gesamtstrafe zu einer in ihrer Summe außergewöhnlich hohen Strafe führt (vgl. BGH NStZ 2000, 137; 2002, 196 f.).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99

    Letztes Wort; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
    Zwar wird das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel (§ 337 Abs. 1 StPO) nur in besonderen Ausnahmefällen ausschließen können (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH StV 2000, 296).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23

    Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige

    c) Soweit das Urteil die Angeklagte betrifft, beruht es im Sinne des § 337 Abs. 1 StPO auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler; denn es ist nicht auszuschließen, dass sie bei Erteilung des letzten Wortes noch Ausführungen gemacht und dies sich auf die Entscheidung des Landgerichts ausgewirkt hätte (vgl. zum Beruhen etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2002 - 3 StR 499/01, wistra 2002, 308; vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251; vom 20. August 2008 - 5 StR 350/08, NStZ 2009, 50; vom 2. Mai 1989 - 5 StR 154/89, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 1; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1980 - 2 BvR 705/79, BVerfGE 54, 140, 142; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 258 Rn. 35 f.).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2020 - 53 Ss OWi 549/20

    Unbrauchbare Urteilsgründe, Rüge des OLG

    Das Urteil beruht auch auf dem Verstoß, da sich nicht ausschließen lässt, dass das Urteil ohne den Verfahrensmangel anders gelautet hätte; ein Beruhen eines Urteils auf dem Verstoß gegen § 258 Abs. 2 StPO kann nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 50; BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1983, 357;OLG Koblenz VRS 47, 444; OLG Köln VRS 69, 444), wobei ein solcher Ausnahmefall hier jedoch nicht ersichtlich ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht