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   BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09   

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BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09 (https://dejure.org/2009,2636)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erneute Anordung der Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat bei nachträglicher Gesamtstrafbildung gem. § 55 StGB

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55; StGB § 63
    Erneute Anordung der Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat bei nachträglicher Gesamtstrafbildung gem. § 55 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2903
  • NStZ 2009, 565
  • FamRZ 2009, 1491
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.

    Hierbei hat das Landgericht verkannt, dass die - zudem für den Bereich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit nicht ganz eindeutig - formulierte Anforderung, es müsse für die Anordnung der Maßregel feststehen, dass der Täter aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt habe (BGHSt 42, 385, 388; BGH NStZ-RR 2008, 70, 71), auf die Feststellung eines dauerhaften Zustands im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit gerichtet ist.

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Ist der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).

  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Auf die Frage der Berechtigung einer wiederholten Anordnung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. hierzu BGHSt 50, 199, 205; BGH NStZ-RR 2007, 8, 9) kommt es hier nicht an, da eine solche im Anwendungsbereich des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB gänzlich ausscheidet.
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    a) Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und ihr Einfluss auf seine soziale Anpassungsfähigkeit so stark ausgeprägt sind, dass sie - was für die angegebenen Störungsbilder nur in besonderen Fällen anzunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 385, 388; 49, 45, 52; BGH NStZ-RR 2003, 165, 166; 2008, 70, 71) - den sicheren Schluss auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Tat aufgrund eines dauerhaften Zustands tragen.
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Auf die Frage der Berechtigung einer wiederholten Anordnung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. hierzu BGHSt 50, 199, 205; BGH NStZ-RR 2007, 8, 9) kommt es hier nicht an, da eine solche im Anwendungsbereich des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB gänzlich ausscheidet.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09
    Weitergehende ausdrückliche Überlegungen zu Möglichkeiten bedingt vorsätzlicher Inbrandsetzung ohne gleichzeitige bewusste Selbstgefährdung waren in diesem Zusammenhang nicht unerlässlich (vgl. zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Feuerlegen in Kellerräumen BGH NStZ 2007, 270).
  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 188/95

    Einziehung - Unterbringung - Maßregelung - Sicherheitsverwahrung - Nachträgliche

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

    Der Verkehr erwartet vor allem dann eine wahrheitsgemäße Darstellung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs, wenn die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH, Beschluss vom 09.06.2009, Az.: 5 StR 394/08; vgl. dazu Bittmann, NJW 2009, S. 2903).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    Solche Taten dürften daher in in der Regel ausreichend erheblich sein, um die Unterbringung des Beschuldigten nach § 63 StGB anzuordnen, auch wenn sie eine Heimeinrichtung betreffen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, juris, Rdnr. 10 für vorsätzliches Legen von Feuer in einer betreuten Wohnanlage für Behinderte).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bestimmt aber § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, dass in der neuen Entscheidung die frühere Anordnung der Maßregel aufrecht zu erhalten, nicht also erneut (doppelt) anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 10).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Lediglich die Gefahr der erneuten Begehung von schweren Brandstiftungsdelikten nach § 306a StGB wäre vorliegend geeignet, die Fortdauer der Unterbringung über sechs Jahre hinaus zu rechtfertigen (KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris, Rdnr. 25), und zwar - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch dann, wenn hiervor eine Betreuungseinrichtung, in der der Untergebrachte lebt, betroffen wäre (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, juris).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

    Dem Grundgedanken des § 55 StGB entsprechend soll der Täter auch im Bereich der Nebenfolgenentscheidung so gestellt werden, wie er bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten in dem "früheren" Urteil gestanden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 10 Rn. 10; vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 358/17, juris Rn. 8; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 58).
  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2008 - 1 StR 431/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10864
BGH, 27.08.2008 - 1 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,10864)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 1 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,10864)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - 1 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,10864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 565
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