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   OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09   

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https://dejure.org/2009,5219
OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09 (https://dejure.org/2009,5219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2009 - 3 Ws 104/09 (https://dejure.org/2009,5219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2009 - 3 Ws 104/09 (https://dejure.org/2009,5219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergehen von der Untersuchungs- in die Strafhaft bei Teilrechtskraft eines Urteils

  • Judicialis

    StGB §§ 38 ff.; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67; ; StGB § 67d Abs. 1; ; StPO § 450 Abs. 1; ; StPO § 451 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 KL 10/09
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 655
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 29/08

    Haftbeschwerde; prozessuale Überholung; effektiver Rechtsschutz; Anrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (OLG Hamm NStZ 2008, 582, 583 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 318/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung); Neubeginn der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Auf die Revision der Angeklagten (des Beschwerdeführers und eines Mitangeklagten) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.12.2008 (4 StR 318/08) hinsichtlich des Beschwerdeführers das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit er in den Fällen II.15- II.22, welche nicht Gegenstand des Haftbefehls waren, verurteilt worden ist und die Sache an die III. große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückgegeben.
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01

    Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Deren Vollstreckung steht nur ausnahmsweise und nur bei entsprechender gesetzlicher Regelung im Ermessen der Vollstreckungsbehörde (KG Berlin NStZ-RR 2004, 286, 287).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2007 - 4 Ws 84/07

    Beschwerde gegen die Fortdauer einer Untersuchungshaft; Verfahrensrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • BGH, 04.08.1999 - 2 ARs 323/99

    Zuständigkeit; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vorherige

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2003 - 1 Ws 407/03

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nach Übergang von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • KG, 21.10.1997 - 5 Ws 640/97
    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
    Dies ist - soweit das Urteil vollständig rechtskräftig wird - in der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH NStZ 1999, 638; OLG Hamm NStZ 2008, 682; OLG Hamm Beschl. v. 06.11.2001 - 2 Ws 271/01 - juris; OLG Düsseldorf Beschl. v. 02.03.2007 - 4 Ws 84/07 - juris; KG Berlin Beschl. v. 21.10.1997 - 5 Ws 640/97 - juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; OLG Zweibrücken Beschl v. 11.09.2003 - 1 Ws 407/03 - juris; vgl. auch Schultheis in KK-StPO 6. Aufl. § 120 Rdn. 122; Graf in Beck-OK-StPO Ed. 2 § 112 Rdn. 58).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 1 RVs 7/21

    Strafzumessung; Binnendifferenzierung; Folgen der Tat; Gesamtstrafe;

    Auch infolge einer Teilrechtskraft eines Urteils geht die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft ohne Rücksicht auf eine förmliche Einleitung des Strafvollzuges durch die Strafvollstreckungsbehörde unmittelbar in Strafhaft über, wenn die Strafe einer Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB nicht zugänglich ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 6 ff. und OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2012 zu III-3 Ws 14/12, zitiert nach juris Rn. 21).

    Infolge der eingetretenen Teilrechtskraft des Urteils geht die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft ohne Rücksicht auf eine förmliche Einleitung des Strafvollzuges durch die Strafvollstreckungsbehörde unmittelbar in Strafhaft über (OLG Hamm, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 6 ff.), zumal diese Strafe einer Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB nicht zugänglich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2012 zu III-3 Ws 14/12, zitiert nach juris Rn. 21).

    Auch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 zu 2 BvR 2233/04, zitiert nach juris Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 09. September 2005 zu 2 BvR 431/02, zitiert nach juris Rn. Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 10 ff.), gibt keinen Anlass zu einer anderen Entscheidung.

    Die bis dahin von dem Angeklagten erlittene Untersuchungshaft wird nach §§ 51 Abs. 1 StGB, 450 Abs. 1 StPO auf die zu vollstreckende Strafhaft angerechnet und unterscheidet sich in ihren Auswirkungen auf das Freiheitsrecht einer Person nicht von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, so dass der Angeklagte keinen Anspruch auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung hat (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 zu III-1 Ws 172/20; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2008 zu 3 Ws 29/08, zitiert nach juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 02. April 2009 zu 3 Ws 104/09, zitiert nach juris Rn. 13).

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 3 Ws 14/12

    Anforderungen an eine Haftfortdauerentscheidung bei erheblichen inhaltlichen

    Zu dieser Kostellation hat der Senat mit Beschluss vom 02.04.2009 (3 Ws 104/09, NStZ 2009, S. 655) entschieden, dass dann, wenn von mehreren Einzelstrafen eines Urteils bereits einige rechtskräftig geworden ist, eine Teilvollstreckung grundsätzlich bis zur geringst möglichen Gesamtfreiheitsstrafe erfolgen kann, und dass in derartigen Fällen mit der eingetretenen Teilrechtskraft eines Urteils die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft ohne Rücksicht auf eine förmliche Einleitung der Strafvollstreckung unmittelbar in Strafhaft übergeht.
  • KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10

    Strafvollstreckung: Anhörungsrecht des Verurteilten vor Vollstreckungseinleitung;

    Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe steht nur ausnahmsweise und bei entsprechender gesetzlicher Regelung im Ermessen der Vollstreckungsbehörde, so bei vertikaler Rechtskraft innerhalb desselben Urteils (vgl. Appl in KK-StPO, § 449 Rdn. 19; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 449 Rdn. 11), allerdings auch nur dann, wenn dort nicht die Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft übergeht (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 655).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ws 208/11

    Richterablehnung im Strafverfahren: Erledigung einer Beschwerdeentscheidung durch

    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (OLG Hamm NStZ 2009, 655; 2008, 582, 583 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11

    Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten

    Anerkannt ist, dass eine Teilvollstreckung von Einzelstrafen grundsätzlich bis zur geringst möglichen Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe zulässig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, NStZ 2009, 655, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2022 - 2 Ws 32/22

    Wirkung von Zahlungen auf teilrechtskräftige Einzelgeldstrafen

    Soweit die Vollstreckung rechtskräftiger Einzel freiheits strafen teilweise in engen Grenzen schon vor Rechtskraft einer noch vorzunehmenden Gesamtstrafenbildung für zulässig erachtet wird (OLG Hamm NStZ 2009, 655 m.w.N., auch zur Gegenmeinung), geht dies darauf zurück, dass dabei bereits feststeht, dass in jedem Fall eine Freiheitsstrafe, also eine der Einzelstrafe gleichartige Sanktion, festgesetzt werden wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17901
OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09 (https://dejure.org/2009,17901)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09 (https://dejure.org/2009,17901)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09 (https://dejure.org/2009,17901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 44 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 655 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren:

    Das Gericht ist dann auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht verpflichtet, die Rechtsmittelbelehrung schriftlich nachzuholen (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris]).

    Vielmehr hätte sich der Angeklagte eine sich daraus ergebende Unkenntnis über die Rechtsmittelfrist als eigenes Verschulden zurechnen zu lassen, so dass eine - gegebenenfalls von Amts wegen zu gewährende - Wiedereinsetzung auch in der Sache nicht in Betracht käme (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris] = NStZ 2009, 655 [Ls]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.1984 - 4 Ws 69/84 = ZfZ 1984, 218).

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