Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08   

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https://dejure.org/2008,5770
BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08 (https://dejure.org/2008,5770)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2008 - 5 StR 97/08 (https://dejure.org/2008,5770)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 5 StR 97/08 (https://dejure.org/2008,5770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der Vorverurteilungen; gebotene Erörterung einer milderen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Verhältnismäßigkeit; Hang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erörterung der Möglichkeit zur Unterbringung in einer Erziehungsanstalt bei Vorliegen eines Hanges zum Rauschmittelkonsum vor Anordnung der Sicherungsverwahrung; Kumulative Anordnung von Maßregeln bei Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 72 Abs. 1
    Entscheidung bei mehreren möglichen Maßregeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 87
  • StV 2008, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07

    Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang;

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07).

    Hierbei wird zu beachten sein, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH StV 2007, 633).

  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Dies ist nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die dargelegten weiteren Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 171).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Hierbei wird zu beachten sein, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH StV 2007, 633).
  • BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen)

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Hier durfte die letzte Vorverurteilung des Angeklagten nicht als Vortat im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden, da sie erst nach Begehung der hier abgeurteilten Tat rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 StR 541/07).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Dies ist nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die dargelegten weiteren Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 171).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
    Hier durfte die letzte Vorverurteilung des Angeklagten nicht als Vortat im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden, da sie erst nach Begehung der hier abgeurteilten Tat rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 StR 541/07).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Der Senat weist darauf hin, dass Unsicherheiten über das Ausreichen allein der milderen Maßregel des § 64 StGB zur kumulativen Anwendung der Maßregeln führen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 StR 97/08, NStZ 2009, 87; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336, 337; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, 107; BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 1/13).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

    Sind in diesem Sinne die Voraussetzungen sowohl von § 64 StGB als auch von § 66 StGB in Betracht zu ziehen, so liegt, wenn die Symptomtaten letztlich der Befriedigung des Alkoholbedarfs des Täters dienen, die Annahme nahe, dass der von ihm ausgehenden Gefahr schon durch die Anordnung nach § 64 StGB begegnet werden kann (BGH StV 2008, 517); in diesem Fall ist für die Anordnung der Sicherungsverwahrung kein Raum (BGH StV 2007, 633; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 72 Rn. 5a).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08   

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https://dejure.org/2008,11057
BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08 (https://dejure.org/2008,11057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt; Bemessen des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe

  • Judicialis

    StGB § 67; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 67 Abs. 2, 5
    Kein Beurteilungsspielraum bei Dauer des Vorwegvollzugs; exakte Prognose der Therapiedauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2008 - 1 StR 233/08

    Rechtsfehlerhafter Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs (zwingende

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann - letztlich ohne weitere Abwägung, sondern mittels eines Rechenvorgangs (vgl. BGH NStZ 2008, 213) - bestimmt werden, wie viel Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem eine Halbstrafenentlassung möglich ist (BGH, Beschl. vom 20. Mai 2008 - 1 StR 233/08 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann - letztlich ohne weitere Abwägung, sondern mittels eines Rechenvorgangs (vgl. BGH NStZ 2008, 213) - bestimmt werden, wie viel Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der Zeitpunkt erreicht sein wird, zu dem eine Halbstrafenentlassung möglich ist (BGH, Beschl. vom 20. Mai 2008 - 1 StR 233/08 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08
    Ein Beurteilungsspielraum steht dem Tatrichter insoweit nicht zu (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 142, 182 jew. m.w.N., auch aus den Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in

    Für Erwägungen, warum die Anordnung eines längeren Vorwegvollzugs angemessen sein könnte, etwa um beim Angeklagten den Motivationsdruck für die Maßregel zu erhöhen, sei kein Raum (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, juris Rn. 6; vom 3. Dezember 2008 - 1 StR 654/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls,

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend erkannt, dass sich die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe nach § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 3 StR 565/19, NJW 2020, 1826, 1827) und dass - hiervon ausgehend - eine Prognose darüber zu treffen ist, wie lange die Unterbringung in der Maßregel voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 4 StR 448/10; vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Es genügt nicht, dass der Tatrichter nur eine Mindest- und eine Höchstdauer - also einen Zeitraum - prognostiziert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, Rn. 6 f.; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 532/09, Rn. 4; vom 31. August 2010 - 3 StR 309/10, Rn. 3; Urteil vom 8. April 2010 - 4 StR 53/10, Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2010 - 4 StR 448/10

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe

    Das Schwurgericht hat es nämlich - ebenfalls rechtsfehlerhaft (vgl. Fischer StGB 57. Aufl. § 67 Rdn. 11 a m.w.N.) - unterlassen, eine Prognose darüber zu treffen, wie lange die Unterbringung in der Maßregel voraussichtlich erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17

    Vorwegvollzug (Erfordernis einer präzisen Prognose durch den Tatrichter)

    Es genügt nicht, dass der Tatrichter - wie hier (UA S. 45) - hinsichtlich der voraussichtlich notwendigen Dauer des Maßregelvollzugs nur eine Mindest- und Höchstdauer prognostiziert; vielmehr ist eine präzise Prognose darüber erforderlich, wie lange genau die Unterbringung voraussichtlich sein wird, weil nur auf der Grundlage einer solchen Prognose die Dauer des Vorwegvollzugs bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 309/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (konkrete Bestimmung;

    Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht indes die Dauer des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nicht aufgrund einer notwendigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 478/08 mwN) individuellen Festlegung der voraussichtlichen Therapiedauer bestimmt.
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