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   OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09   

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https://dejure.org/2009,6350
OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09 (https://dejure.org/2009,6350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - 5 Ws 24/09 (https://dejure.org/2009,6350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 5 Ws 24/09 (https://dejure.org/2009,6350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts einer Krankenschwester

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 53; ; StPO § 70 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52; StPO § 53; StPO § 70 Abs. 1
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts einer Krankenschwester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 27 KLs 31/08
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1990 - StB 10/90

    Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09
    Im Gegenteil ging es ihm gerade darum, dass die Beschwerdeführerin dieses Wissen an die Polizei weitergeben sollte (vgl. BGHSt 37, 138= StV 1990, 433).

    Bekannt geworden sind Tatsachen zwar dann, wenn sie vom Berufsangehörigen auf andere Weise als durch Anvertrauen, namentlich durch eigene Beobachtung im funktionalen Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wahrgenommen werden, ohne dass der andere dies wissen muss (BGH StV 1990, 433), wobei dieser Begriff Auffangcharakter hat und demgemäß weit auszulegen ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 221).

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09
    Die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient erstreckt sich auf alles, was dem Arzt bei der Untersuchung oder Heilbehandlung anvertraut oder bekannt geworden ist, wozu die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung (BGH NStZ 1985, 372) als auch die Tatsachen gehören, die der Arzt im Rahmen der Anbahnung des Beratungs- und Behandlungsverhältnisses vom Patienten erhält (BGH a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1982 - 2 Ws 204/82

    Aussageverweigerungsrecht; Zufällig erlangtes Wissen; Arzt-Patientenverhältnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09
    Die von dem Gehilfen bei seiner Tätigkeit erlangte Kenntnis beruht auf der ärztlichen Behandlung (OLG Oldenburg NJW 1982, 2615).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Allerdings findet der Schutz bei solchen Informationen eine Grenze, die gerade mit dem Ziel erteilt werden, sie an Dritte weiterzugeben (BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, StV 1990, 433; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ws 24/09, NStZ 2010, 164).
  • OLG Köln, 19.12.2016 - 2 Ws 772/16

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes und seiner Berufshelfer

    Dazu gehört neben der Identität des Patienten auch die Tatsache seiner Behandlung (BGHSt 33, 148, 151; OLG Hamm-NStZ 2010, 164; KK-Senge, StPO, 7. Aufl. 2013, § 53 Rn. 18; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O.).

    Nicht von einem Zeugnisverweigerungsrecht umfasst sind hingegen Tatsachen, von denen der Arzt bzw. dessen Gehilfen zwar bei Gelegenheit der Berufsausübung erfahren haben, insofern jedoch nicht in der Eigenschaft als Arzt bzw. Gehilfe/in des Arztes (OLG Hamm-NStZ 2010, 164).

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