Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09   

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https://dejure.org/2009,5355
BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09 (https://dejure.org/2009,5355)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2009 - 5 StR 248/09 (https://dejure.org/2009,5355)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2009 - 5 StR 248/09 (https://dejure.org/2009,5355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 6a Abs. 1 AMG; § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BtMG
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding); unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Gesundheitsgefährdung mehrerer Personen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken i.S.d. Abgabe gem. § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz (AMG) im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 AMG); Abgabe von Arzneimitteln mit in der Verbotsliste 2006 der Welt-Anti-Doping-Agentur aufgeführten Wirkstoffen; Unerlaubte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken i.S.d. Abgabe gem. § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz ( AMG ) im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a , § 6a Abs. 1 AMG ); Abgabe von Arzneimitteln mit in der Verbotsliste 2006 der Welt-Anti-Doping-Agentur aufgeführten Wirkstoffen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsrecht - Drohendes Berufsverbot nach unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 170
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09
    bb) Die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung (BGHSt 2, 181, 182; 28, 318, 319; 29, 319, 322; BGH NJW 1990, 1489).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09
    bb) Die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung (BGHSt 2, 181, 182; 28, 318, 319; 29, 319, 322; BGH NJW 1990, 1489).
  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09
    Dies mag seine Erklärung darin finden, dass die Gefahr weiterer Taten bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB deshalb anders beurteilt wurde, weil sie aufgrund des zusätzlich verhängten Berufsverbots nicht mehr bestehe (vgl. auch BGH NStZ-RR 2004, 54, 55).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09
    bb) Die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung (BGHSt 2, 181, 182; 28, 318, 319; 29, 319, 322; BGH NJW 1990, 1489).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 319/89

    Strafbarkeit wegen Kindesentziehung - Besonders schwerer Fall der

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09
    bb) Die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls erfordert eine umfassende Gesamtwürdigung (BGHSt 2, 181, 182; 28, 318, 319; 29, 319, 322; BGH NJW 1990, 1489).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Es kann dahinstehen, ob das Verhalten eines Angeklagten nach der Tat stets im Rahmen der für § 70 Abs. 1 StGB erforderlichen Gefahrprognose zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Denn der Gesetzgeber hat dem Tatrichter für diese Entscheidung bewusst einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt (BGH, Urteile vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03, und vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58, 60), den das Landgericht nicht überschritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).
  • BGH, 24.07.2014 - 2 StR 221/14

    Untreue (hier: Missbrauch eines Anwaltsanderkonto; Vermögensnachteil: fälliger

    Zwar kann ein Berufsverbot grundsätzlich auch neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden, etwa dann, wenn der Gefahr weiterer Straftaten gerade durch das Berufsverbot entgegengesteuert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, NStZ-RR 2004, 54; LK-Hanack, 12. Aufl., § 70 Rn. 43a); dies erfordert aber eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171), in deren Rahmen hier auch zu berücksichtigen gewesen wäre, dass die Verhängung eines Berufsverbots dann ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte bereits durch die Verurteilung zu der verhängten Strafe oder jedenfalls durch deren Verbüßung von weiteren Taten abgehalten werden kann (BGH, Beschluss vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 389/17

    Besitz von Dopingmitteln (Begriff des Sports; Verfassungsmäßigkeit)

    a) Sport im Sinne des AntiDopG ist nicht nur der Leistungssport, sondern auch der nicht mit Wettkampfteilnahmen verbundene Breiten- und Freizeitsport (Erbs/Kohlhaas/Wußler, AntiDopG, 216. Ergänzungslieferung, § 2 Rn. 6; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 2 AntiDopG Rn. 26; vgl. zu § 6a AMG a.F.: BT-Drucks. 13/9996, S. 13; BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, NStZ 2012, 218, 219 und vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171; Nickel in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2. Aufl., § 6a Rn. 10; Knauer in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl., § 95 AMG Rn. 43; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 95 AMG Rn. 102 - a.A.: MüKo-StGB/ Freund, 2. Aufl., § 6a AMG Rn. 38).

    Denn die mit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes aufgehobene Vorschrift des § 6a AMG - diese verbot bislang verschiedene Umgangsformen mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport - erfasste nach gefestigter Rechtsprechung ebenfalls das Doping zur Förderung des Muskelaufbaus im Kraftsportbereich (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 14; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, aaO; vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, aaO; vgl. auch Knauer, aaO, § 95 AMG Rn. 44; Volkmer, aaO, § 95 AMG Rn. 102).

  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es sich bei der Verweisung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG in der bis zum 25. Oktober 2012 geltenden Fassung um eine dynamische Verweisung auf die jeweils durch Beschluss der Beobachtenden Begleitgruppe des Europarats jährlich angepasste Fassung des Anhangs handelt (so ohne nähere Begründung BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171 und jetzt auch die Neufassung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012, BGBl. 2012 I, S. 2192: Verweis auf die "jeweils geltende Fassung des Anhangs").
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    a) Das in § 95 Abs. 1 Nr. 2b und § 6a Abs. 2a AMG a.F. enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken im Sport" sowie das in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 3 AntiDopG enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken beim Menschen im Sport" setzt keinen irgendwie gearteten Wettkampfbezug voraus (Weber BtMG § 2 AntiDopG Rn. 26; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Es ist danach unerheblich, ob die intendierte Leistungssteigerung im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit erreicht werden soll (Weber aaO; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Für die neu vorzunehmende Strafzumessung weist der Senat darauf hin, dass Inverkehrverbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AMG zwar das "Bodybuilding" und generell den Freizeitsport umfasst (BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 1).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Das Verhalten eines Angeklagten nach der Tat ist im Rahmen der für § 70 Abs. 1 StGB erforderlichen Gefahrprognose stets in den Blick zu nehmen (BGH, Beschluss v. 05.08.2009, 5 StR 248/09, juris, 4; BGH, Beschluss v. 12.09.1994, 5 StR 487/94, juris, Rn. 9).
  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

    Von dem in § 6a Abs. 1 AMG verwendeten Merkmal "im Sport" wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Übereinstimmung und entsprechend dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 13/9996 S. 13) auch "Bodybuilding" und generell der Freizeitsport erfasst, ohne dass es darauf ankommt, ob die erstrebte Leistungssteigerung auf Aktivitäten im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit gerichtet ist (vgl. BGH 5 StR 248 /09 Rn. 8 - zitiert nach juris = NStZ 2010, 170-171; BGH 5 StR 425/11 Rn. 13; AG Rosenheim 7 Ds 270 Js 1745/09 09 - Rn. 65 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 19.05.2010 - 14 K 45.09

    Apotheker verliert Betriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe

  • AG Rosenheim, 05.05.2010 - 7 Ds 270 Js 1745/09

    Verkehr von Arzneimitteln: Strafbarkeit des Besitzes von Arzneimitteln bei

  • LG Cottbus, 19.07.2010 - 22 Qs 67/10

    Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3146
OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung in zwei Verfahren; Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer an sich wegen prozessualer Überholung unzulässigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung in zwei Verfahren; Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer an sich wegen prozessualer Überholung unzulässigen Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die ...

  • Judicialis

    StPO § 33 Abs. 4; ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 454 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 57; ; StGB § 57 Abs. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 296
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Strafhaft nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 592
  • NStZ 2010, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98

    Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Sie war indes nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt zu erklären (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2003 - 1 Ws 266/2003 - Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, vor § 296 Rn. 17; vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 5 und Tenor, wonach die sofortige Beschwerde für gegenstandslos zu erklären ist).

    Denn Grundlage der gesamten Strafvollstreckung ist stets das zugrundeliegende Urteil, das aufgrund des Strafausspruches die Strafhöhe festlegt, durch die angefochtene Entscheidung hinsichtlich eines Strafrestes nicht suspendiert wird und damit letztlich den Grundrechtseingriff bewirkt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Im Falle der die bedingte Entlassung ablehnenden Entscheidung ist der Verurteilte jedoch zuvor gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO mündlich anzuhören (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn.13).

    Dass eine derartige Überprüfung vorliegend ausnahmsweise aufgrund des kurz bevorstehenden Endstrafentermins nicht möglich war, ändert nichts, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den typischen Verfahrensablauf abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 11).

    Denn die vorliegend angegriffene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vom 27. Januar 2009 hätte im Falle erneuter über den Verurteilten zu treffender Entscheidungen nach § 57 StGB - in anderen Verfahren - keine Bedeutung (vergleiche dazu auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 7).

  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Zusatz: Die gemäß §§ 454 Abs. 3 StPO, 57 Abs. 1 StGB statthafte und innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 1 StPO eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 05. Februar 2009, eingegangen beim Landgericht Hagen am 09. Februar 2009, ist hinsichtlich der Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Strafhaft in dem Verfahren 155 Js 1643/03 - Staatsanwaltschaft Duisburg - nach vollständiger Verbüßung der in diesem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Sie war indes nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt zu erklären (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2003 - 1 Ws 266/2003 - Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, vor § 296 Rn. 17; vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 5 und Tenor, wonach die sofortige Beschwerde für gegenstandslos zu erklären ist).

    Denn Grundlage der gesamten Strafvollstreckung ist stets das zugrundeliegende Urteil, das aufgrund des Strafausspruches die Strafhöhe festlegt, durch die angefochtene Entscheidung hinsichtlich eines Strafrestes nicht suspendiert wird und damit letztlich den Grundrechtseingriff bewirkt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Dass eine derartige Überprüfung vorliegend ausnahmsweise aufgrund des kurz bevorstehenden Endstrafentermins nicht möglich war, ändert nichts, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den typischen Verfahrensablauf abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 11).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtschutz gegen erledigte richterliche Durchsuchungsanordnungen (BVerfG, NJW 1997, 2163 ff.) ergibt sich nichts anderes.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Begründung auch darauf abgestellt, dass in Fällen der richterlichen Durchsuchungsanordnung die Entscheidung gemäß § 33 Abs. 4 StPO in aller Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen und damit ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG getroffen werde, so dass kein vollgültiger richterlicher Rechtschutz erreicht werde (BVerfG, NJW 1997, 2163, 2164).

  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32; Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27; Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32; Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27; Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32; Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27; Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32; Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27; Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

    Anderes gilt aber dann, wenn nicht die Zuvielforderung Anlass war, den geltend gemachten Anspruch abzulehnen, sondern wenn dieser bereits dem Grunde nach verneint wurde (KG Berlin, Urteil vom 28.04.2010 - 26 I 85/09 juris, Rn. 55).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der

    (1) Zwar trifft es - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme abgestellt hat - zu, dass die sofortige Beschwerde eines Verurteilten, mit der dieser sich gegen die Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft wendet, nach vollständiger Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt ist (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592 - Rn. 1 nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 17).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    NStZ 2009, 592 [KG Berlin 27.03.2009 - 4 Ws 31/09] ).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

    Sein Rechtsmittel ist damit prozessual überholt und gegenstandslos geworden, weil die vollständige Verbüßung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 638; NStZ 2009, 592).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    NStZ 2009, 592 [KG Berlin 27.03.2009 - 4 Ws 31/09] ).
  • OLG Oldenburg, 09.06.2020 - 1 Ws 187/20

    Letzte gerichtliche Entscheidung als alleinige Grundlage für Anfechtung einer

    Da die prozessuale Überholung bereits vor Einlegung der Beschwerde eingetreten ist, ergibt sich die Kostenfolge aus § 473 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2009, 2 Ws 84 u. 85/09, NStZ 2009, 592).
  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

    Denn der Aussetzungsantrag des Verurteilten ist verfahrensrechtlich überholt und dadurch gegenstandslos geworden (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592; NStZ 1998, 638; OLG Zweibrücken MDR 1989, 843).
  • OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12

    Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils

    Wird ein Rechtsmittel erst nach seiner Einlegung gegenstandslos, so ist es durch Beschluss für erledigt zu erklären und eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (OLG Hamm NStZ 2010, 170 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 296 Rdnr. 17).".
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