Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09   

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BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09 (https://dejure.org/2009,2787)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 4 StR 408/09 (https://dejure.org/2009,2787)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 (https://dejure.org/2009,2787)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 3 StGB; § 353 Abs. 2 StPO; § 358 StPO
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff durch ein einen absichtlich herbeigeführten Unfall; Hindernisbereiten; konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert); teilweise ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum bedeutenden Wert bei der Straßenverkehrsgefährdung und zur konkreten Gefährdung von Leib und Leben durch ein Halswirbelschleudertrauma

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Feststellung einer konkreten Gefährdung i.R.e. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 315 Abs. 3; ; StGB § 315b Abs. 1; ; StGB § 315b Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Feststellung einer konkreten Gefährdung i.R.e. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 216
  • NStZ-RR 2010, 134
  • NZV 2010, 261
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    Zwar hat die Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGH NZV 1992, 325; 2001, 265).

    b) Dass das Landgericht rechtsfehlerhaft angenommen hat, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr stehe in Tateinheit zu dem mit der Tat bezweckten Betrug (vgl. BGH NZV 1992, 325), beschwert die Angeklagte nicht.

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptung, dem gehörten Sachverständigen habe die Sachkunde gefehlt, verschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - 5 StR 215/09 und vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptung, dem gehörten Sachverständigen habe die Sachkunde gefehlt, verschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - 5 StR 215/09 und vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00).
  • BGH, 25.10.2001 - 3 StR 314/01

    Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft; Betrug

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09
    Handelte es sich um eine Sache von bedeutendem Wert, so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat, wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der maßgebliche Gefährdungsschaden (vgl. Beschluss des Senats vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es - da insoweit das vom Angeklagten geführte Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40) - bestimmter Angaben zum Wert des Fahrzeugs der Zeugin und zur Höhe des drohenden Schadens bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; zur maßgeblichen Wertgrenze siehe BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; zu den Prüfungsschritten siehe BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216, 217).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Insbesondere fehlen Angaben zu den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollisionen und der Intensität des Aufpralls auf die einzelnen Gefährdungsobjekte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NZV 2010, 261, 262).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Dabei hat es sich an der Rechtsprechung des Senats ausgerichtet, wonach die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 121; Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07; vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NZV 2010, 261).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und

    Darüber hinaus setzt die Strafbarkeit nach § 315b StGB voraus, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 -, NStZ 2010, 216f).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    In diesem Fall würde das Verschlechterungsverbot aber dazu führen, dass die Summe der Einzelstrafen, die dann jeweils zu verhängen wären, die in dem betreffenden Fall bisher verhängte Einzelstrafe nicht überschreiten darf (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 14; vom 25. Oktober 2001 - 3 StR 314/01; vom 16. September 1986 - 4 StR 479/86, BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).
  • OLG Hamm, 20.05.2021 - 4 RVs 48/21

    Wert der Sache und drohende Schadenshöhe als Maßstab für fremde Sache von

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, bedarf es bestimmter Angaben zum Wert der Sache und zur Höhe des drohenden Schadens, berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung (BGH NStZ 2010, 216, 217; BGH NStZ-RR 2013, 320, 321; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 315 Rdn. 16b).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26, vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

  • OLG München, 26.10.2012 - 10 U 4531/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Bemessung des

  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

  • BGH, 22.10.2020 - 4 StR 258/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wiedergabe wesentlicher

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09   

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https://dejure.org/2009,7245
BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 370 AO
    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen (Handeln aus grobem Eigennutz; Rechtsgut des Aufkommens der Sozialversicherungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09
    Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05; Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 266a Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Dies entspricht auch den Erfahrungen des Senats aus vergleichbaren Verfahren, wo aufgrund tatsachenfundierter Berechnungen Schwarzlöhne konkret festgestellt wurden, die sich auf mehr als 60 % des Nettoumsatzes belaufen (vgl. Senat, Beschl. vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Das durch § 266a Abs. 1 und 2 StGB geschützte Rechtsgut, das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20), ist insoweit nicht betroffen, da dieses Aufkommen aufgrund der Versicherungsfreiheit nicht gefährdet ist.
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

    Kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft - und mittelbar zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer - ergibt ein Tatbild, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20 mwN).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Vom Jahresumsatz hat die Kammer zwei Drittel als Personalaufwand angesetzt, da die Baubranche, in der die H... N... GmbH ausschließlich tätig war, sehr lohnintensiv ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 StR 577/12, Rn. 55; BGH, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09, Rn. 3).
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