Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08   

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https://dejure.org/2009,6041
BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08 (https://dejure.org/2009,6041)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - 3 StR 562/08 (https://dejure.org/2009,6041)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 3 StR 562/08 (https://dejure.org/2009,6041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beurlaubung gem. § 231c Strafprozessordnung (StPO) i.R.e. Strafverfahrens gegen mehrere Angeklagte wegen bandenmäßiger Begehung von Straftaten; Auswirkungen einer rechtsfehlerhaften Beurlaubung des Angeklagten während einzelner Teile der Verhandlung

  • Judicialis

    StGB § 230 Abs. 1; ; StPO § 231c S. 1, 2; ; StPO § 338 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beurlaubung gem. § 231c Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Strafverfahrens gegen mehrere Angeklagte wegen bandenmäßiger Begehung von Straftaten; Auswirkungen einer rechtsfehlerhaften Beurlaubung des Angeklagten während einzelner Teile der Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (unstatthafte

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08
    Nicht betroffen wäre er nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren (BGH NStZ 2009, 400).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 312/88

    Folgen der Vernehmung einer im Beurlaubungsbeschluss nicht genannten Zeugin in

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08
    d) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass von der Möglichkeit der Beurlaubung nach § 231c StPO nur äußerst vorsichtig Gebrauch gemacht werden sollte, weil diese Verfahrensmaßnahme leicht einen absoluten Revisionsgrund schaffen kann (BGH bei Holtz MDR 1979, 807; bei Miebach NStZ 1989, 219; BGHR StPO § 231c Betroffensein 1; BGH NStZ 1981, 111).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Solches ist etwa bei einem gemeinsamen Grundsachverhalt (LR/Becker, aaO Rn. 5), insbesondere beim Vorwurf von Bandentaten (dazu nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 3 StR 562/08, BGHR StPO § 231c Betroffensein 2; vom 6. August 2008 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290), anzunehmen.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9075
BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 (https://dejure.org/2009,9075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • rechtsportal.de

    Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 227
  • StV 2010, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Dass ein Anfragebeschluss nach § 132 Abs. 3 GVG diejenigen Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung (vgl. § 132 Abs. 2, 3; § 138 Abs. 1 Satz 3 GVG) bereits entschieden (BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; NStZ-RR 2004, 281).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Soweit der 5. Strafsenat die für das Verfahren bedeutsame Rechtsfrage mit Datum vom 11. November 2009 dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt hat (5 StR 460/08), bindet dies die vorliegende Entscheidung nicht.
  • BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09

    Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der dieser festhält, gehört die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 ARs 138/09 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Die Staatsanwaltschaft mag indes - auch unter Berücksichtigung etwaiger Rechtskraftprobleme - erwägen, ob sie mittels eines Antrags insoweit ein objektives (selbständiges) Einziehungsverfahren anstrengt (§ 435 Abs. 1 Satz 1, 2 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 22; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 Rn. 7; je mwN; vgl. im Übrigen den Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 12. Januar 2022 - 3 StR 474/19 und Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21; vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 sowie vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 Rn. 5).
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