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   BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09   

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https://dejure.org/2010,2552
BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09 (https://dejure.org/2010,2552)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - 4 StR 93/09 (https://dejure.org/2010,2552)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09 (https://dejure.org/2010,2552)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StGB
    Ausspähen von Daten beim Auslesen von Daten, die auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeichert sind (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a Abs 1 StGB, § 202a Abs 2 StGB
    Ausspähen von Daten durch Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • webshoprecht.de

    Das bloße Auslesen von Kreditkartendaten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, erfüllt nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten

  • JurPC

    Ausspähen von Daten

  • Wolters Kluwer

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; Ausspähen von Daten durch bloßes Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten zur Herstellung von Kartendubletten mit diesen Daten; Besondere Sicherung von Daten ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Auspähens von Daten; hier: Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten (Strafrecht)

  • rewis.io

    Ausspähen von Daten durch Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • rewis.io

    Ausspähen von Daten durch Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bloßes Auslesen gespeicherter Daten auf Zahlungskarte nicht strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein strafbares Ausspähen von Daten bei bloßem Auslesen der Zahlungskarte

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Skimming als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB? (Goya Gräfin Tyszkiewicz; HRRS 4/2010, S. 207)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Ausspähen von Daten bei Auslesen vom Magnetstreifen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 275
  • StV 2010, 305
  • MMR 2010, 426
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 93/09
    Der Senat sieht sich an einer Änderung des Schuldspruchs durch das Urteil des 3. Strafsenats vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04 (NStZ 2005, 566) gehindert.
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09

    Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von

    Diese Strafbarkeitsvoraussetzungen werden beim Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren Lesegeräts (sog. Skimming), um mit den erlangten Daten in der ursprünglichen Form den Magnetstreifen einer Kartendublette zu beschreiben, nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09; NStZ 2010, 275).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt das Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte (EC-Karte) gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren Lesegeräts nicht den Tatbestand des § 202a Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09, NStZ 2010, 275; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 555/09, BGHR StGB § 202a Ausspähen 1).
  • BGH, 18.03.2010 - 4 StR 555/09

    Auslesen von Magnetstreifen II

    Nach Auffassung des Senats erfüllt das bloße Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten (vgl. Senatsbeschl. vom 14. Januar 2010 - 4 StR 93/09).
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