Rechtsprechung
BGH, 02.02.2010 - 4 StR 620/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 136a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 273 Abs. 1a StPO; § 243 Abs. 4 StPO
Verbotene Vernehmungsmethoden (unzulässiger Druck zu einem Geständnis in der Hauptverhandlung; Darlegungsanforderungen: nähere Umstände des Verständigungsgesprächs, Widerspruchsobliegenheit, Missachtung der Protokollierungspflicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 StPO, § 136a StPO, § 202 StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 StPO
Rüge unzulässiger Einwirkung auf den Angeklagten bei einer Verständigung: Anforderungen an die Revisionsbegründung des verteidigten Angeklagten - Wolters Kluwer
Prüfung eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der Veranlassung zu einem Geständnis unter unzulässigem Druck
- rewis.io
Rüge unzulässiger Einwirkung auf den Angeklagten bei einer Verständigung: Anforderungen an die Revisionsbegründung des verteidigten Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Rüge unzulässiger Einwirkung auf den Angeklagten bei einer Verständigung: Anforderungen an die Revisionsbegründung des verteidigten Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der Veranlassung zu einem Geständnis unter unzulässigem Druck
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.09.2009 - 25 KLs 25/09
- BGH, 02.02.2010 - 4 StR 620/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 293
- NStZ-RR 2010, 181
- StV 2010, 225
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten …
Durch die Protokollierung im Rahmen von § 202a StPO soll insbesondere auch die erforderliche Kontrolle im Revisionsverfahren gewährleistet werden (BGH, NStZ 2010, 293).