Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - 4 StR 436/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3271
BGH, 11.02.2010 - 4 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,3271)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - 4 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,3271)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09 (https://dejure.org/2010,3271)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 136a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 31 BtMG
    Verbotene Vernehmungsmethoden (Vernehmung nach vorheriger Observation und Vortäuschung einer allgemeinen Verkehrskontrolle; Vortäuschen eines Zufallsfundes; Täuschung; Darlegungsanforderungen der Verfahrensrüge); Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 101 Abs 4 S 1 Nr 12 StPO, § 101 Abs 5 StPO, § 101 Abs 6 StPO, § 147 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Fair-trial-Grundsatz im Strafverfahren: Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte; Täuschung des Beschuldigten im Falle des Verschweigens einer Observierungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein rechtmäßiges Verhalten der Ermittlungsbehörden hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren; Anforderungen an die Revision i.S.d. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • rewis.io

    Fair-trial-Grundsatz im Strafverfahren: Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte; Täuschung des Beschuldigten im Falle des Verschweigens einer Observierungsmaßnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Fair-trial-Grundsatz im Strafverfahren: Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte; Täuschung des Beschuldigten im Falle des Verschweigens einer Observierungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an ein rechtmäßiges Verhalten der Ermittlungsbehörden hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren; Anforderungen an die Revision i.S.d. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2452 (Ls.)
  • NStZ 2010, 294
  • StV 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    (b) Ebensowenig ist in Entscheidungen des 4. und des 5. Strafsenats zu einer polizeirechtlichen Zollkontrolle bei der Durchsuchung von Gepäck eines Beschuldigten am Flughafen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. einer durch die Polizei vorgetäuschten "allgemeinen' Verkehrskontrolle, nachdem die Polizei zuvor Luft aus dem Reifen des Täterfahrzeugs gelassen hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), ein Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Polizeirecht postuliert worden.

    Vielmehr sind - jeweils nicht tragend - die Rechtsgrundlage der Verwendung präventivpolizeilich gewonnener Daten im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. das Erfordernis der Aktenwahrheit unter dem Gesichtspunkt der Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte erörtert worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), wobei wohl auch der 4. Strafsenat davon ausgeht, dass bei einer legendierten Kontrolle sichergestellte Betäubungsmittel grundsätzlich zu Beweiszwecken verwertbar sind.

    Auch Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens müssen mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 5a; KK-StPO/Schädler/Jakobs, 7. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 35).

    Die Verteidigungsrechte des Angeklagten in der Hauptverhandlung waren damit in keiner Weise berührt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294, sowie Müller/Römer, NStZ 2012, 543, 545).

  • LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Die Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 Buchstabe b EuGVVO ist autonom einheitlich für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis festgelegt worden (EuGH NJW 2007, 1799 Rn. 24, 26; BGH NJW 2010, 3452 Rn. 19 f.), einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Käufers bzw. des Dienstleistungsgläubigers (EuGH NJW 2010, 1059 Rn. 50; BGH NJW 2010, 2452 Rn. 19 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20295
OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09 (https://dejure.org/2009,20295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 1 Ss 60/09 (https://dejure.org/2009,20295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 1 Ss 60/09 (https://dejure.org/2009,20295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verfahren bei Zugrundelegung gerichtsbekannter Tatsachen

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an das Verfahren bei Zugrundelegung gerichtsbekannter Tatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 294
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 18.08.1998 - 3 Ss 188/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09
    Die Strafkammer hat gegen § 261 StPO verstoßen, indem sie im Urteil verwertete Erkenntnisse nicht in der Hauptverhandlung erörtert und damit auch den Verfahrensbeteiligten ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 261, Rn. 7 m.w.N.; BGH in StV 1988, 514; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Auflage, Rn. 243; OLG Frankfurt, StV 1999, 138; OLG Thüringen, StV 2007, 26).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09
    Danach kann dem Erfordernis, gerichtskundige Tatsachen in der Hauptverhandlung zur Sprache zu bringen, auch auf informelle Weise (etwa im Wege des Vorhalts) Genüge getan werden (vgl. BGHSt 36, 354), so dass es auf das Schweigen der Sitzungsniederschrift nicht ankommt.
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09
    Zu den Fallgestaltungen, bei denen ein Rücktritt vom Versuch nicht freiwillig ist, zählt auch die, dass sich durch vom Täter nicht vorhersehbare Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für ihn beträchtlich erhöht (vgl. BGH in NStZ 1993, 76; vgl. Fischer, a.a.O.,§ 24, 19a).
  • OLG Jena, 10.06.2005 - 1 Ss 103/05

    Beweis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ss 60/09
    Die Strafkammer hat gegen § 261 StPO verstoßen, indem sie im Urteil verwertete Erkenntnisse nicht in der Hauptverhandlung erörtert und damit auch den Verfahrensbeteiligten ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 261, Rn. 7 m.w.N.; BGH in StV 1988, 514; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Auflage, Rn. 243; OLG Frankfurt, StV 1999, 138; OLG Thüringen, StV 2007, 26).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Es fehlt jedoch an dem erforderlichen Vortrag dazu, dass die als gerichtskundig angesehene Tatsache - Eichung des Standorts des Messgeräts und Inhalt des diesbezüglichen Eichscheins - auch nicht in anderer Weise in die Hauptverhandlung - insbesondere nicht durch die dort verwendeten Beweismittel - eingeführt wurde (vgl. hierzu BGH NStZ 2013, 121 f. - juris Rn. 7; Brandenburgisches OLG NStZ 2010, 294 f. - juris Rn. 6).
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