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   OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08   

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OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08 (https://dejure.org/2008,14857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2008 - 1 AK 68/08 (https://dejure.org/2008,14857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 (https://dejure.org/2008,14857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der Auslieferung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 25 Abs. 2; IRG § 73; IRG § 6 Abs. 2; GG Art. 16 a Abs. 1; AsylVfG § 4 S. 2
    Auslieferung, Auslieferungshaft, Ruanda, Auslieferungshindernis, Strafverfahren, faires Verfahren, fair trial, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anerkennungsbescheid, Bindungswirkung, Widerruf, Anfechtungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 41
  • NStZ-RR 2009, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    Der Erlass eines Auslieferungshaftbefehls ist abzulehnen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Auslieferung des Verfolgten wegen Bestehens eines Auslieferungshindernisses unzulässig sein wird (Fortführung von OLG Karlsruhe, 27. Juli 2007, 1 AK 41/07, StV 2007, 652 f.).

    Der von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte Erlass eines Auslieferungsbefehls war abzulehnen, da eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Ruanda aufgrund des dortigen Auslieferungsersuchens vom 16.07.2008 nicht zulässig sein wird (§ 15 Abs. 2 IRG , vgl. hierzu Senat, StV 2007, 652 f.).

    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).

    Dabei hat der Senat auch bedacht, dass dem Verfolgten in der dem Auslieferungsersuchen der Republik Ruanda vom 16.07.2008 beigefügten Anklageschrift der nationalen Staatsanwaltschaft von Ruanda vom 14.07.2008 sowie im internationalen Haftbefehl der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Ruanda vom 14.07.2008 politisch motivierte Straftaten vorgeworfen werden, im Zulässigkeitsverfahren deshalb eine Tatverdachtsprüfung nach § 10 Abs. 2 IRG vorzunehmen sein würde (vgl. hierzu BVerfGE 60, 348 ff.; Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 73 Rdn. 41) und die bislang im Asylwiderrufsverfahren gewonnenen Erkenntnisse keine zureichenden Anhaltspunkte für eine auch strafrechtlich relevante Verantwortlichkeit des Verfolgten für die ihm dort vorgeworfenen Tatsachverhalte ergeben haben (vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach vom 13.12.2006, S. 21 ff.).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    Zwar ist diese Entscheidung für den Senat nicht bindend; vielmehr hat das Oberlandesgericht ausgehend von der Vorschrift des § 4 Satz 2 erste Alternative AsylVfG im Auslieferungsverfahren selbst bei einer Anerkennung als politischer Flüchtling unabhängig von der Entscheidung der Verwaltungsbehörde selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine politische Verfolgung im Sinne von § 6 Abs. 2 IRG droht oder sonstige Auslieferungshindernisse bestehen (vgl. hierzu BVerfGE 60, 346 ff., 358 für den Fall eines noch nicht abgeschlossenen Asylanerkennungsverfahrens und BVerfGE 64, 46 .

    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 1 AK 37/03

    Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 2 AuslA 175/07

    Auslieferungshaft: Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Ruanda

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    Aufgrund dieser Entscheidung der Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 08.10.2008, welche eine über den dort zu beurteilenden Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Aussage enthält und der sich der Senat anschließt, ist vom Bestehen eines Auslieferungshindernisses auszugehen, ohne dass es jedenfalls im vorliegenden Haftverfahren eigener Ermittlungen des Senats hierzu bedürfte (im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda: OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 06.11.2008 - 2 Ausl. A 175/07 und 2 Ausl. A 106/08).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 2 AuslA 106/08

    Auslieferungshaft: Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Ruanda

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    Aufgrund dieser Entscheidung der Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 08.10.2008, welche eine über den dort zu beurteilenden Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Aussage enthält und der sich der Senat anschließt, ist vom Bestehen eines Auslieferungshindernisses auszugehen, ohne dass es jedenfalls im vorliegenden Haftverfahren eigener Ermittlungen des Senats hierzu bedürfte (im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda: OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 06.11.2008 - 2 Ausl. A 175/07 und 2 Ausl. A 106/08).
  • Drs-Bund, 28.04.2008 - BT-Drs 16/8988
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    4/93">StV 1997, 649 ff. und OLG Celle, StV 1984.215 ff. für den Fall einer bereits erfolgten Anerkennung als Asylberechtigter unter Hinweis auf BVerfGE 60, 348 ff. 358 und BVerfGE 64, 46, 64 ff.; ablehnend Lagodny, Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung, Gutachten zur Vereinbarkeit von § 4 Satz 2 AsylVfg mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht, erstattet für amnesty international am 05.02.2008 - abgedruckt im Internet unter: http://www.uni-Salzburg.; vgl. zur Thematik auch die Antwort der Bundesregierung vom 28.04.2008 auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drucks. 16/8813 und 16/8988, S. 2), zumal ein Verfolgter im Auslieferungsverfahren durch den dort geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 11 IRG ) im Einzelfall ausreichend vor politischer Verfolgung geschützt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 46 ff. vgl. hierzu auch Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, aaO., § 6 Rdn. 49 ff.), Allerdings kommt der Anerkenntnisentscheidung der Verwaltungsbehörde eine gewichtige indizielle Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 52, 391 ff., 407 für den Fall der Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ; Senat, NStZ-RR 2004, 218 f. für den Fall der Gewährung politischen Asyls in der Schweiz), insbesondere ist zur Vermeidung divergierender Entscheidungen eine solche Anerkennung dann von erheblichem indiziellen Belang, wenn die Verwaltungsbehörde dem Verfolgten in Kenntnis der diesem im ersuchenden Staat vorgeworfenen Straftaten Asyl oder Abschiebeschutz gewährt hat (Senat, StV 2007, 652 f.).
  • OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06

    Beantragung der Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung lebenslanger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08
    65 für den Fall einer nachträgliche Anerkennung als Asylberechtigter; Thüringer Oberlandesgericht, NJW 2007, 1700 ff. für den Fall des Abschiebeschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG ; ausdrücklich offen gelassen durch OLG Bamberg, …
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19

    Wegen Justizreform: Oberlandesgericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

    Der Auslieferungshaftbefehl des Senates vom 02.12.2020 war aufzuheben, weil derzeit eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der "Justizreform" als zumindest derzeit unzulässig erweist (§ 15 Abs. 2 IRG; Senat StV 2007, 652; ders. NStZ 2010, 41; OLG Köln StraFo 2010, 118; OLG Celle, Beschl. vom 25.03.1998, 3 ARS 3/98 -Ausl- abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch Hackner in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, 1RG, § 15 Rn. 41; Böhm, in: Grützner/Pötz/Kress/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl. § 15 Rn. 54 f.).
  • LG Aachen, 06.12.2021 - 330 StVK 1055/21

    Rechtsstaatsprinzip Richterliche Unabhängigkeit Justizsystem Republik Polen Polen

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19 - einen Auslieferungshaftbefehl nach Polen aufgehoben, " weil derzeit eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der "Justizreform" als zumindest derzeit unzulässig erweist (§ 15 Abs. 2 IRG; Senat StV 2007, 652; ders. NStZ 2010, 41; OLG Köln StraFo 2010, 118; OLG Celle, Beschl. vom 25.03.1998, 3 ARS 3/98 -Auslabgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch Hackner in: Schomburg/Lagodny, internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, 1RG, § 15 Rn. 41; Böhm, in: Grützner/Pötz/Kress/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl. § 15 Rn. 54 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10

    Einzelfall eines nicht gegebenen Anspruchs auf Zulassung einer Ausnahme von der

    Zum einen hatten das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 6. November 2008 - 2 Ausl A 175/07 und 2 Ausl A 106/08 - beide juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 - juris) die Zulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda - unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda - verneint, weil die Rechtsstaatlichkeit eines in Ruanda geführten Strafverfahrens nicht gewährleistet sei (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 6. November 2008, a.a.O., Rn. 2 bzw. Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter

    Dies bindet den Senat jedoch nicht, vielmehr hat das Oberlandesgericht ausgehend von der Vorschrift des § 4 Satz 2 Alt. 1 AsylVfG im Auslieferungsverfahren unabhängig von der Entscheidung der Verwaltungsbehörde selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine politische Verfolgung i.S.d. § 6 Abs. 2 IRG droht oder sonstige Auslieferungshindernisse bestehen (Senat NStZ 2010, 41).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

    Auch in Deutschland wurde seinerzeit die Auslieferung nach Ruanda für nicht zulässig erachtet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. November 2008 - 2 Ausl A 175/07 -, juris; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Insoweit besteht derzeit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der "Justizreform" als zumindest derzeit unzulässig erweist, vor einer Entscheidung über die Zulässigkeit wäre aber jedenfalls eine längere Zeit in Anspruch nehmende weitere Aufklärung notwendig (§ 15 Abs. 2 IRG; Senat, Beschluss vom 17.02.2020 - Ausl 301 AR 156/19 -, juris; StV 2007, 652; ders. NStZ 2010, 41; KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2020 - (4) 151 AuslA 201/19 (234/19) -, juris; OLG Köln StraFo 2010, 118; OLG Celle, Beschl. vom 25.03.1998, 3 ARS 3/98 -Ausl- abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch Hackner in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl. 2020, IRG, § 15 Rn. 41; Böhm in: Grützner/Pötz/Kress/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl. § 15 Rn. 54 f.).
  • VG Berlin, 27.01.2010 - 15 K 77.09

    Keine Befreiung von Passpflicht bei Haftbefehl wegen Völkermordes

    Damit habe sie eine grundsätzliche Aussage getroffen, so dass eine Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Ruanda derzeit unzulässig sei (OLG Karlsruhe 1. Strafsenat, Beschluss vom 08.12.2008 - 1 AK 68/08 - sowie OLG Frankfurt 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.11.2008 - 2 AuslA 175/07 - zitiert nach [...]).
  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

    Gemäß § 6 S. 2 AsylG sind Auslieferungs- und Asylverfahren getrennte Verfahren mit der grundsätzlichen Möglichkeit divergierender Entscheidungen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2009 - [4] AuslA 522/03 [139-140/07] - [juris]; OLG München StV 1996, 100, 101; OLG Karlsruhe NStZ 2010, 41; OLG Jena NJW 2007, 1700, 1701).
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