Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09, 1 Ss Bs 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4857
OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09, 1 Ss Bs 9/09 (https://dejure.org/2009,4857)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09, 1 Ss Bs 9/09 (https://dejure.org/2009,4857)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. März 2009 - 1 SsBs 9/09, 1 Ss Bs 9/09 (https://dejure.org/2009,4857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Mögliche Unwirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs nach Zurückverweisung der Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • Judicialis

    OWiG § 67 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 353 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 29.03.1988 - RReg. 1 St 324/87

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Hat das Rechtbeschwerdegericht das amtsgerichtliche Bußgeldurteil unter teilweise Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, kann die erst anschließend erklärte Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam sein (im Anschluss an BayObLGSt 1988, 46).

    Dies gilt aber nicht, wenn von Anfang an der Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns besteht (vgl. KK-Bohnert OWiG 3. Aufl. § 67 Rdnr. 58 g; OLG Celle NZV 1999, 524) oder wenn eine nachträgliche Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch dazu führen würde, dass die dem Bußgeldbescheid zugrunde liegende Schuldform (Fahrlässigkeit) nicht mehr mit den vom Rechtsbeschwerdegericht aufrechterhaltenen Feststellungen in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. Meyer-Goßner a.a.O. § 302 Rdnr. 6; Bayerisches Oberstes Landgericht MDR 1988, 883) .

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Wie dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 2008 (Bl. 103, 108 d.A.) zu entnehmen ist, lag nach den aufrechterhaltenen Feststellungen des (ersten) amtsgerichtlichen Urteils vom 26. Februar 2008 zur äußeren Tatseite die Annahme einer vorsätzlichen statt einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nahe (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253; KG VRS 113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Gleichwohl erachtet die überwiegende Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 12. Januar 2006 DAR 2006, 342; OLG Rostock NZV 2002, 137; KG NZV 2002, 466; Lemke OWiG § 67 Rdnr. 31; a.A. OLG Jena DAR 2001, 323) eine derartige Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch jedenfalls dann für zulässig, wenn die Verwaltungsbehörde die Regelsätze der BußgeldkatalogVerordnung (BKatV)) als Ahndung angeordnet hat.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Der Senat hob mit Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ss 60/08 - das Urteil des Amtsgerichts vom 26. Februar 2008 mit Ausnahme der Feststellungen zur äußeren Tatseite auf und verwies im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück.
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Ob der entsprechende Teil des Senatsbeschlusses in der neuen Hauptverhandlung des erstinstanzlichen Gerichts nochmals verlesen wurde, ist unbeachtlich (vgl. BGHSt 22, 29; LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 265 Rdnr. 12 m.w.N.; KK-Engelhardt StPO 6. Aufl. § 265 Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93

    Absehen von Fahrverbot; Wochenendheimfahrer; Neue Bundesländer; Berufliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Wie dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 2008 (Bl. 103, 108 d.A.) zu entnehmen ist, lag nach den aufrechterhaltenen Feststellungen des (ersten) amtsgerichtlichen Urteils vom 26. Februar 2008 zur äußeren Tatseite die Annahme einer vorsätzlichen statt einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nahe (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253; KG VRS 113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464).
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
    Das Fahrverbot ist eingehend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet (vgl. BGHSt 38, 125 und 231).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

  • OLG Jena, 05.03.2001 - 1 Ss 252/00

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von

  • OLG Bamberg, 27.03.2006 - 3 Ss OWi 316/06
  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

  • OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Daher kommt eine Rücknahme oder Beschränkung des Einspruchs nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2010, 459; Eckstein in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Aufl. 2019, § 411 Rdn. 47).
  • OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16

    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Sofern die in dem nachgehenden Verfahren vor dem Amtsgericht erfolgende Beschränkung des Einspruchs zu einem unauflösbaren Widerspruch mit den infolge der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts feststehenden Feststellungen führt, muss die Beschränkung des Einspruchs als unwirksam erachtet werden (vgl. Anmerkung Meyer-Goßner zu OLG Zweibrücken NStZ 2010, 459 (460f)).
  • OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im

    Die Feststellungen in den Bußgeldbescheiden lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der geahndeten Taten hinreichend erkennen und bieten so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (dazu vgl. OLG Hamm VRS 99, 220 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4; OLG Jena DAR 2001, 323; OLG Jena VRS 109, 60 [51]; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Zweibrücken VRS 118, 25 [26]).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 1 RVs 207/18

    Rücknahme eines Rechtsmittels bei mehreren unterschiedlich beschränkten

    Hält das Revisionsgericht einzelne tatsächliche Feststellungen des Landgerichts aufrecht und kommt es dann nach Aufhebung und Zurückverweisung im Übrigen zur Zurücknahme der Berufung, besteht die Gefahr, dass die - durch die Rechtsmittelrücknahme bindend gewordenen - Feststellungen des Amtsgerichts mit den durch das Revisionsgericht aufrechterhaltenen nicht in Einklang stehen (so im Falle BayObLGSt 1988, 46, s. weiter OLG Zweibrücken NStZ 2010, 459 und hierzu Meyer-Goßner NStZ 2010, 460).
  • OLG Naumburg, 11.01.2022 - 1 Ws 235/21

    Zurücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird und die Aufhebung nicht nur - wie hier - die Rechtsfolgenentscheidung erfasst (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. Juli 1996, 2 ObOWi 513/96; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 1976, 2 Ss OWi 797/76 - beide zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. Februar 1987, Ss 744/86, NStZ 1987, 372; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. März 2009, 1 SsBs 9/09, NStZ 2010, 459; Göhler, a. a. O., § 71 Rn 6a a. E.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 411 Rn 9, § 302 Rn 6) möglich ist.
  • KG, 24.06.2015 - 5 Ws 78/15

    Strafverfahren: Teilnahme der Erklärung der Berufungsrücknahme an der Beweiskraft

    Fortan sind die Feststellungen, die dem rechtskräftig gewordenen Berufungsurteil zugrunde liegen, allein verbindlich (vgl. zum Vorstehenden OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 1981 - 1 Ss 706/81 - NJW 1982, 897 f.; siehe zur innerprozessualen Bindungswirkung auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. März 2009 - 1 Ss Bs 9/09 - juris Rz. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht