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   BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09   

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https://dejure.org/2010,5446
BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09 (https://dejure.org/2010,5446)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 StR 612/09 (https://dejure.org/2010,5446)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 StR 612/09 (https://dejure.org/2010,5446)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 247 Satz 4 StPO; § 240 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK
    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde (Urteilsgründe); mangelnde Unterrichtung nach Abwesenheit (Entfernung) des Angeklagten (effektive Verteidigung; Fragerecht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO
    Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung: Unterrichtungspflicht nach Unterbrechung der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Unterrichtung eines Angeklagten über den Inhalt von Zeugenaussagen bei Abwesenheit des Angeklagten im Zeitpunkt der Zeugenaussage; Nichtberücksichtigung des Inhalts einer verlesenen Urkunde in der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung: Unterrichtungspflicht nach Unterbrechung der Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung: Unterrichtungspflicht nach Unterbrechung der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 247 S. 4
    Erfordernis der Unterrichtung eines Angeklagten über den Inhalt von Zeugenaussagen bei Abwesenheit des Angeklagten im Zeitpunkt der Zeugenaussage; Nichtberücksichtigung des Inhalts einer verlesenen Urkunde in der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 247 StPO
    Entfernung Angeklagter/ Zeugenvernehmung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur Unterrichtung des zuvor entfernten Angeklagten über den Inhalt einer unterbrochenen Zeugenaussage

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des zuvor entfernten Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 465
  • NStZ-RR 2013, 102
  • StV 2010, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Erwägungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 484/01

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Fragerecht; abschnittsweise Unterrichtung bei

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Da sich für den Angeklagten aus § 240 Abs. 1 StPO kein Anspruch auf Befragung unmittelbar im Anschluss an einen bestimmten Teil einer Zeugenaussage ergibt, verlangt § 247 Satz 4 StPO regelmäßig auch keine abschnittsweise Unterrichtung (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 3 StR 484/01, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 9).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Gericht Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Erwägungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 18, 20; BGH, Beschluss vom 18. August 1987 - 1 StR 366/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Nur so ist sichergestellt, dass der Informationsstand des Angeklagten im Wesentlichen dem der anderen Prozessbeteiligten entspricht und er seine Verteidigung, etwa durch Fragen an weitere Zeugen, sachgerecht auszuüben vermag (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 260; Senat NStZ-RR 2005, 259; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 247 Rdn. 15).
  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07

    Erörterungsmangel (Nichtberücksichtigung eines gegen einen Zeugen wegen desselben

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Eine Verletzung von § 261 StPO kommt daher grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tatrichter den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Denn die Unterrichtung nach § 247 S. 4 StPO gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten, die nach § 273 Abs. 1 StPO im Hauptverhandlungsprotokoll zu beurkunden sind (vgl. BGHSt 1, 346, 350; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 17).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09
    Damit soll er weitgehend so gestellt werden, wie er ohne Zwangsentfernung gestanden hätte (vgl. BGHSt 3, 384, 385; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Eine Verletzung von § 261 StPO kommt zwar in Betracht, wenn das Tatgericht den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 612/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 465).
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