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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09   

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https://dejure.org/2009,6582
BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09 (https://dejure.org/2009,6582)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 2 GVG
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts (Bestimmung und Eignung der Tat, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen); "Kofferbomber"

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - 4
    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • rechtsportal.de

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - 4
    Begründung der Bundeszuständigkeit für die Aburteilung einer Tat aufgrund einer negativen Beeinflussung des "Sicherheitsgefühls" der inländischen Bevölkerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln” rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2010)

    Lebenslange Haft für Kofferbomber von Köln rechtskäftig // BGH verwirft Revision des verurteilten Libanesen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09

    Lebenslange Haft gegen einen der "Kofferbomber von Köln" rechtskräftig

    OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - VI 5/07

    "Zutiefst terroristische Tat": Kofferbomber verurteilt

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Versuchte Bombenanschläge vom 31. Juli 2006

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 3 StR 327/09
    So liegt es namentlich dann, wenn die Tat nach den konkreten Umständen geeignet ist, das innere Gefüge des Gesamtstaates zu beeinträchtigen, oder sich gegen Verfassungsgrundsätze richtet (BGHSt 46, 238, 249 f.), wobei auch eine Gesamtbetrachtung beider Aspekte den spezifisch staatsgefährdenden Charakter des jeweiligen Delikts ergeben kann.
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Jedoch hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien ausdrücklich den Wortlaut des § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) und b) GVG unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) aufgegriffen und zutreffend ausgeführt, dass die tatbestandlichen Elemente durch höchstrichterliche Entscheidungen der Fachgerichte bereits eine Konturierung erfahren hätten und daneben auf die in § 92 StGB enthaltenen Begriffsbestimmungen zurückgegriffen werden könne (vgl. BT-Drucks. 16/12428 S. 14).

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter des vorbereiteten Delikts ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats-und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine potentiellen Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 218/15

    Allgäuer Islamistin

    Der Gesetzgeber stellt insoweit auf ein Verständnis der Klausel ab, wie es in der Rechtsprechung des Senats zu dieser Vorschrift (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238 ff.; vgl. auch Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468) formuliert worden ist (BT-Drucks. 16/12428, S. 14).

    Diese waren wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass aus Feindschaft der Täter gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Deutschland durch die jeweilige Tat in Frage gestellt und das Vertrauen aller Bevölkerungsteile darauf erschüttert werden sollte, in Deutschland vor gewaltsamen Einwirkungen geschützt zu sein, indem die Täter etwa aus rechtsgerichteter Gesinnung ohne nachvollziehbaren Grund ausländische Mitbürger attackierten und schwer verletzten (BGH aaO, BGHSt 46, 238), oder aus Hass- und Rachegefühlen gegen die westliche Welt Anschlagsopfer und Tatorte willkürlich auswählten und die potentiellen Opfer nur deshalb angreifen wollten, weil sie Bürger der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland waren oder sich hier aufhielten (BGH aaO, NStZ 2010, 468; aaO, BGHSt 59, 218).

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich demokratische Staatsund Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, NStZ 2010, 468).
  • BGH, 31.03.2021 - AK 16/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft des wegen der Vorbereitung einer schweren

    Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch die Angeklagte hat nach einer Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts des geplanten Angriffs auf das betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG (s. zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als

    Unter Beachtung des Ausmaßes der Rechtsgutsverletzungen handelt es sich bei den von den Angeklagten begangenen Taten um staatsgefährdende Delikte von erheblichem Gewicht, die die Schutzgüter des Gesamtstaates in einer derart spezifischen Weise angreifen, dass ein Einschreiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und eine Aburteilung durch ein Bundesgerichtsbarkeit ausübendes Gericht geboten ist (vgl. zum Maßstab BGH NStZ 2010, 468).
  • BGH, 06.09.2022 - StB 36/22

    Begründung der Evokationsbefugnis des Generalbundesanwalts; Staatsgefährdendes

    Der spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 28; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 37; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Der hiernach erforderliche spezifisch staatsgefährdende Charakter eines Katalogdelikts ist insbesondere dann gegeben, wenn die Tat der Feindschaft des Täters gegen das freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland entspringt und er seine Opfer nur deshalb auswählt, weil sie dieses System als Amtsträger oder in sonstiger Weise repräsentieren, oder ohne jeden persönlichen Bezug lediglich deshalb angreift, weil sie Bürger oder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich im Bundesgebiet aufhalten (BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2023 - AK 1/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung

    Die jeweiligen Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen damit in einem engen Zusammenhang, so dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob sie eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG aufweisen (zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.; Beschlüsse vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4 aE; vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 40 f.).
  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

    Diese Taten vom 6. November 2021 waren nach den konkreten Umständen geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG; vgl. zum Beurteilungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 16; vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 22; vom 24. November 2009 - 3 StR 327/09, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 4; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 249 f.).
  • BGH, 03.07.2019 - StB 16/19

    Anforderungen an den rechtmäßigen Erlass eines Untersuchungshaftbefehls;

  • BGH, 20.02.2019 - AK 2/19

    Anordnung der Untersuchungshaft eines Beschuldigten und ihrer Fortdauer über

  • BGH, 13.08.2019 - AK 39/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht der Vorbereitung einer

  • BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
  • BGH, 20.02.2019 - AK 54/18
  • BGH, 13.08.2019 - AK 41/19
  • BGH, 13.08.2019 - AK 40/19
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Rechtsprechung
   KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24040
KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültigkeit einer wegen sonst drohender Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung nach § 81a Abs.2 Strafprozessordnung (StPO) getroffenen Anordnung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
  • NZV 2010, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Dies stand zwar in Widerspruch zu einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, einzelne Gerichte vertraten jedoch auch seinerzeit noch die Ansicht, dass bei Verdacht einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss die Entnahme einer Blutprobe besonders dringend sei, weil jede zeitliche Verzögerung zu einem Verlust des Beweismittels führen könnte [vgl. LG Hamburg NZV 2008, 213; so auch AG Tiergarten in Berlin Blutalkohol 45, 322].
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 -3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Darüber hinaus ist gerade bei Straßenverkehrsdelikten, die unter Einfluss von Alkohol begangen werden, eine möglichst tatzeitnahe Blutentnahme von großer Bedeutung, da Rückrechnungen über einen längeren Zeitraum in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (vgl. KG NStZ 2010, 468 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21278
KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
KG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Dies stand zwar in Widerspruch zu einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, einzelne Gerichte vertraten jedoch auch seinerzeit noch die Ansicht, dass bei Verdacht einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss die Entnahme einer Blutprobe besonders dringend sei, weil jede zeitliche Verzögerung zu einem Verlust des Beweismittels führen könnte [vgl. LG Hamburg NZV 2008, 213; so auch AG Tiergarten in Berlin Blutalkohol 45, 322].
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol- oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, 2 Ss 312/09 - juris Rn. 5).
  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme:

    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol und/oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 2 Ss 312/09 bei juris).
  • OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol und/oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 2 Ss 312/09 bei juris).
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