Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14665
OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 3 Ws 504/09 (https://dejure.org/2009,14665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 1
    Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 471
  • StV 2010, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 30.05.2003 - 3 Qs 348/03

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Besuchserlaubnis; Besuchserlaubnis zum Zweck

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09
    Der Senat teilt jedenfalls nicht die Auffassung, dass ein solcher Anbahnungsfall bereits dann gegeben ist, wenn Dritte den Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass in irgendeiner Form ersichtlich ist, dass dies auf den Wunsch des Angeschuldigten zurückgeht (so aber LG Darmstadt StV 2003, 628) und dies auch nicht einmal vom Rechtsanwalt vorgetragen wird.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2009 - 3 Ws 504/09
    Jedenfalls würde sich daraus nur ein Anspruch auf gleiche, willkürfrei geregelte Teilhabe ergeben (vgl. BVerfGE 85, 36, 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6694
OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ss 52/09 (https://dejure.org/2009,6694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Umfang der Wartepflicht des Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 329
    Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Umfang der Wartepflicht des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 23 Ns 560 Js 534/07
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 471 (Ls.)
  • NStZ-RR 2009, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01

    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Hat der Angeklagte erklärt, dass er sich unverschuldet verspäten werde, muss auch länger als 15 Minuten gewartet werden (KG NStZ-RR 02, 218; Köln StraFo 04, 143), unter Umständen sogar bei einer verschuldeten Verspätung (zu vgl. OLG München, VRS 113, 117).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 2 Ss 385/07

    Berufungsverwerfung; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Wartezeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    "Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (zu vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2007 - 2 Ss 385/07 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass allgemein in der Rechtsprechung eine Wartezeit von mindestens 10 bis 15 Minuten als erforderlich angesehen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Oktober 2007 in 2 Ss 385/07; BerlVerfGH NJW 2004, 1158; KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 2 Ss 52/09
    Hat der Angeklagte erklärt, dass er sich unverschuldet verspäten werde, muss auch länger als 15 Minuten gewartet werden (KG NStZ-RR 02, 218; Köln StraFo 04, 143), unter Umständen sogar bei einer verschuldeten Verspätung (zu vgl. OLG München, VRS 113, 117).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    Die Grundsätze eines fairen Verfahrens und die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht gebieten es, vor der Verwerfung des Rechtsmittels eine angemessene Zeit zuzuwarten da mit stets möglichen kleineren Verspätungen gerechnet werden muss (ganz h.M., vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 85; KG Berlin, StraFo 2013, 427; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251; Thür.

    dd) Die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StraFo 2013, 427 und BeckRS 2016, 13852; s.a. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251 und OLG Oldenburg NJW 2009, 1762) rechtfertigen keine andere Entscheidung.

  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Die ebenfalls erhobene Sachrüge führt bei einem Rechtsmittel gegen ein Prozessurteil nach § 329 Abs. 1 StPO nur zur Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2010, 471; OLG Schleswig, SchlHA 2007, 290).
  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 2 Ws 303/09
    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, das Berufungsgericht habe die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung verkannt oder seine Aufklärungspflicht verletzt, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2009 - 2 Ss 52/09 - und vom 8. Oktober 2007 - 2 Ss 385/07 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 18.09.2012 - 1 Ss 71/12

    Verwerfungsurteil wegen Ausbleibens des Angeklagten: Wartepflicht des

    Es muss zum Beispiel schon allgemein mit der Möglichkeit einer gewissen Verspätung des Angeklagten rechnen und regelmäßig mindestens 15 Minuten zuwarten, bevor es die Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten verwirft (OLG München a. a. O. S. 118; BayObLG a. a. O. Rn. 7; KG, Beschluss vom 19.12.2001, 1 Ss 149/01, NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2009, 2 Ss 52/09, NStZ-RR 2009, 251; KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 329 Rn. 4).
  • OLG Köln, 28.04.2015 - 1 RVs 45/15_1 Ws 31/15
    Die Frage, ob etwa die Fürsorgepflicht des Gerichtes oder der Grundsatz des fairen Verfahrens über 15 Minuten hinaus ein weiteres Zuwarten gebieten, ist davon abhängig, ob und inwieweit den Angeklagten ein Verschulden an der Verspätung trifft (OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2009 - 2 Ss 52/09 -, Rn. 7 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht