Rechtsprechung
BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09-1 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 StGB
Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten) - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB; § 13 StGB
Totschlag (Vorsatz; Tritte gegen den Kopf); Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Feststellungen; Unterlassen (Ingerenz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Versuchter Totschlag: Erforderliche Feststellungen zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen in Form von Fußtritten gegen den Kopf des Opfers - Wolters Kluwer
Voluntatives Element eines Tötungsvorsatzes bei unterschiedlicher Würdigung des subjektiven Tatbestands innerhalb desselben Tatgeschehens; Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlicher Gewalthandlung unter Einbeziehung der Hemmschwelle aus der Sicht des Täters; Bedingter ...
- Wolters Kluwer
Grundlagen für die Berechnung des vor dem Maßregelvollzug zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe
- rewis.io
Versuchter Totschlag: Erforderliche Feststellungen zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen in Form von Fußtritten gegen den Kopf des Opfers
- ra.de
- rewis.io
Versuchter Totschlag: Erforderliche Feststellungen zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen in Form von Fußtritten gegen den Kopf des Opfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundlagen für die Berechnung des vor dem Maßregelvollzug zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 29.07.2009 - 33 KLs 6/09
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09-1
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 511
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des …
Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Sollte er - wofür die Einlassung des Angeklagten sprechen könnte - zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte dem Tatopfer mit Körperverletzungsvorsatz den ersten Tritt gegen den Kopf versetzte und der Mitangeklagte erst anschließend mit Tötungsvorsatz auf den Geschädigten eintrat, wird er zu erwägen haben, ob eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen (tateinheitlich begangenen) versuchten Totschlags durch Unterlassen aufgrund seines Vorverhaltens (Ingerenz) in Betracht kommt (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7). - BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Der Tatrichter muss deshalb in seine Erwägungen alle Umstände einbeziehen, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5). - BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03
Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei …
Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Insbesondere bei spontanen und unüberlegten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das selbständig neben dem Wissenselement stehende voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH NStZ 2003, 603). - BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Der Tatrichter muss deshalb in seine Erwägungen alle Umstände einbeziehen, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Für Fälle des positiven Tuns hat er an das Postulat einer Hemmschwelle anknüpfend weiter ausgeführt, dass selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeute, der Tatrichter vielmehr gehalten sei, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen könnten (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 101, vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, NStZ 2001, 475, 476, und vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, NStZ 2010, 511, 512); sachlich vergleichbar fordern andere Entscheidungen vom Tatrichter, immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut habe, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91, und vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13
Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.
Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes die bei der Tötung anderer Personen üblicherweise zu überwindende hohe Hemmschwelle in Rechnung zu stellen ist (vgl. dazu BGH Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09 - NStZ 2010, 511 [512] m.w.N.;… siehe auch Steinberg/Stam a.a.O.). - BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Darlegungsanforderungen auch bei …
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der Schluss auf einen bedingten Tötungsvorsatz nahe liegt (vgl. BGH NStZ 2010, 511, 512); ein zwingender Schluss folgt daraus aber noch nicht.
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 285/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht); …
Er weist ferner darauf hin, dass bei der Bemessung des vor der Maßregel zu vollziehenden Teils der Strafe (§ 67 Abs. 2 Satz 3 StGB) die Zeit der bis zum Ende der Hauptverhandlung verbüßten Untersuchungshaft nicht in Abzug zu bringen ist; denn die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft ist im Rahmen der Strafvollstreckung auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils anzurechnen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09 mwN). - BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt)
Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat die Formulierung im Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, Rn. 3;… vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, Rn. 6). - OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden …
In die tatrichterliche Würdigung sind darüber hinaus zwar auch alle Aspekte mit einzubeziehen, die der vorbezeichneten Schlussfolgerung entgegenstehen könnten (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 165; NStZ 2010, 511). - LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 1 Ks 6/14
Feststellung der Schuldigkeit wegen Totschlags; Übertragung der Spuren nach der …
Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes in Rechnung zu stellen ist, dass bei der Tötung anderer Personen üblicherweise eine hohe Hemmschwelle überwunden werden muss (vgl. dazu BGH Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09 - NStZ 2010, 511 [512] m.w.N.). - LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten
Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes in Rechnung zu stellen ist, dass bei der Tötung anderer Personen üblicherweise eine hohe Hemmschwelle überwunden werden muss (vgl. dazu BGH Beschluss vom 2. Februar 2010- 3 StR 558/09 - NStZ 2010, 511 [512] m.w.N.;… siehe auch Steinberg/Stam a.a.O.). - LG Siegen, 21.11.2013 - 31 Ks 2/13
Totschlag; versuchte besonders schwere Brandstiftung; Beziehungstat
Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes die bei der Tötung anderer Personen üblicherweise zu überwindende hohe Hemmschwelle in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH NStZ 2010, 511 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 06.09.2012 - 17 Ks 8/12 Dabei hat die Kammer bedacht, dass bei Prüfung des Willenselements des Tötungsvorsatzes in Rechnung zu stellen ist, dass bei der Tötung anderer Personen üblicherweise eine hohe Hemmschwelle überwunden werden muss (vgl. dazu BGH Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09 - NStZ 2010, 511 [512] m.w.N.;… siehe auch Steinberg/Stam a.a.O.).