Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20158
OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2009 - 1 Ss 93/09 (https://dejure.org/2009,20158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 238
    Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09

    Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
    Von der betroffenen Person lediglich subjektiv als solche empfundene Nachteile erfüllen, selbst wenn damit gravierende psychische Folgen verbunden sind, den Tatbestand des § 238 StGB nicht, solange dadurch nicht deren Lebensgestaltung objektivierbar beeinträchtigt wird (OLG Rostock, 1 Ss 96/09, Beschluss vom 27.5.2009 nach juris, ).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Das Nachstellen im Sinne von § 238 StGB ist eine auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweise, die eine spezifische, allein vom Täter definierte persönliche Beziehung zwischen Täter und betroffener Person zur Grundlage oder zum Gegenstand hat, wobei das Verhalten in der Regel auf die Gewinnung oder Demonstration von Kontrolle und Macht über die betroffene Person gerichtet und von einem gewissen Maß an Dauerhaftigkeit ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, B. v. 23.11.2009, 1 Ss 93/09 - juris; Kammergericht, U. v. 12.08.2019, 121 Ss 89/19 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4567
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 456/09 (https://dejure.org/2010,4567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 519
  • NStZ-RR 2011, 298
  • StV 2010, 525
  • JR 2011, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.; Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
    Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und

    zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).

    Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht