Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 238
Voraussetzungen für die Annahme einer Nachstellung gemäß § 238 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zehdenick - 5 Ds 105/08
- LG Neuruppin, 17.06.2009 - 22 Ns 1/09
- OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 27.05.2009 - 1 Ss 96/09
Nachstellung: Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ss 93/09
Von der betroffenen Person lediglich subjektiv als solche empfundene Nachteile erfüllen, selbst wenn damit gravierende psychische Folgen verbunden sind, den Tatbestand des § 238 StGB nicht, solange dadurch nicht deren Lebensgestaltung objektivierbar beeinträchtigt wird (OLG Rostock, 1 Ss 96/09, Beschluss vom 27.5.2009 nach juris, ).
- LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Das Nachstellen im Sinne von § 238 StGB ist eine auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweise, die eine spezifische, allein vom Täter definierte persönliche Beziehung zwischen Täter und betroffener Person zur Grundlage oder zum Gegenstand hat, wobei das Verhalten in der Regel auf die Gewinnung oder Demonstration von Kontrolle und Macht über die betroffene Person gerichtet und von einem gewissen Maß an Dauerhaftigkeit ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, B. v. 23.11.2009, 1 Ss 93/09 - juris; Kammergericht, U. v. 12.08.2019, 121 Ss 89/19 - juris).
Rechtsprechung
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 1 StGB
Schwere Brandstiftung (andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient); Wohnmobil; Wohngebäude (zusammengesetzte Gebäude; gemischt genutzte Gebäude) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 306a Abs 1 Nr 1 StGB
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung - Wolters Kluwer
Qualifizierung der Inbrandsetzung eines Schuppens als schwere Brandstiftung; Nutzung eines Wohnmobils zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der Lebensführung und somit als Wohnung
- rewis.io
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung
- ra.de
- rewis.io
Brandstiftung: Inbrandsetzen eines Wohnmobils als schwere Brandstiftung
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnmobil = andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Zur schweren Brandstiftung beim Schuppen als Tatobjekt
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Zum Schuppen als Tatobjekt bei der schweren Brandstiftung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schwere Brandstiftung bei einem Wohnmobil (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB - andere Räumlichkeit)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 30.03.2009 - 10 KLs 12/08
- BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 519
- NStZ-RR 2011, 298
- StV 2010, 525
- JR 2011, 40
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Insoweit kann für ein Wohnmobil nichts anderes gelten wie für ein nur zeitweise benutztes Ferienhaus (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 10). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07
Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Das Wohnmobil dient seinem Nutzer - wie schon seine Bezeichnung nahelegt - zumindest vorübergehend als Mittelpunkt der (privaten) Lebensführung und damit zur Wohnung (vgl. BGHR StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5 m. w. N.;… Heine in Schönke/ Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 4). - BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 456/09
Damit sollen auch ungewöhnliche Formen des Wohnens etwa in Wohn- oder Künstlerwagen geschützt werden (vgl. BGHSt 48, 14, 18 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien BTDrucks. 13/8587 S. 68, 86, 88).
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
zum Ausdruck kommt (BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.).Denn bei ihnen handelt es sich um umschlossene Räumlichkeiten, die einen erhöhten Eigentums- und Gewahrsamsschutz bieten und die, wenn sie Menschen zu Unterkunft dienen, eine räumliche Privat- und Intimsphäre vermitteln (…vgl. Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 75; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09, NStZ 2010, 159 bzgl. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).