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   BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09   

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https://dejure.org/2009,7951
BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09 (https://dejure.org/2009,7951)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2009 - 1 StR 218/09 (https://dejure.org/2009,7951)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 1 StR 218/09 (https://dejure.org/2009,7951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO
    Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag (Erinnerungsfähigkeit des Zeugen; Begriff des Beweisantrages: konkrete Beweistatsache, Verbescheidungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erheben einer Verfahrensrüge i.R.d. Revision gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aufgrund der Ablehnung eines beantragten Beweismittels; Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S.d. § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Erheben einer Verfahrensrüge i.R.d. Revision gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aufgrund der Ablehnung eines beantragten Beweismittels; Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S.d. § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
    aa) Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann einzustufen, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 und 15).

    Insofern kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 m.w.N.), oder ob der Vorgang, zu dem er aussagen soll, für ihn bedeutsam gewesen ist, sein Interesse geweckt hat und er sich auf Erinnerungshilfen stützen kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23).

  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
    Insofern kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 m.w.N.), oder ob der Vorgang, zu dem er aussagen soll, für ihn bedeutsam gewesen ist, sein Interesse geweckt hat und er sich auf Erinnerungshilfen stützen kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23).
  • BGH, 15.09.1994 - 1 StR 424/94

    Begriff der "Ungeeignetheit" eines Zeugen bei der Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
    aa) Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann einzustufen, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 und 15).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
    Selbst wenn damit hätte zum Ausdruck gebracht werden sollen, die Tatsache sei für die Entscheidung im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO ohne Bedeutung, hätte ausgeführt werden müssen, ob die angenommene Irrelevanz auf tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht und auf welchen (vgl. BGH NStZ 2000, 267, 268).
  • BGH, 07.01.2004 - 5 StR 391/03

    Unzureichende Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (strenger

    Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09
    Dies gilt vor allem für die Annahme, ein Zeuge sei deswegen ein völlig ungeeignetes Beweismittel, weil er sich wegen des Zeitablaufs voraussichtlich an die Beweistatsache nicht mehr erinnern könne (vgl. BGH NStZ 2004, 508).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Die absolute Ungeeignetheit des Beweismittels muss sich dabei aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 218/09, NStZ 2010, 52 und vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352, jeweils mwN).
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