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   OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08   

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https://dejure.org/2008,29057
OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 Ws 431/08 (https://dejure.org/2008,29057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidigerbestellung für das Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2 analog; BtMG § 35 Abs. 2 S. 1
    Pflichtverteidigerbestellung für das Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 22.12.1997 - 612 KLs 54/92
    Auszug aus OLG Jena, 01.10.2008 - 1 Ws 431/08
    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997, Az.: 612 KLs 54/92).

    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997, Az.: 612 KLs 54/92).

  • AG Erfurt, 17.06.2016 - 941 Js 30995/15

    Zurückstellung Strafvollstreckung bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern

    Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach den §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 1 Ws 431/08 im Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1992, Az.: 612 KLs 54/92).

    Einem durch Drogenmissbrauch beeinträchtigten Inhaftierten, der zudem haftbedingt in der Kommunikation mit der Außenwelt und damit auch in der Wahrnehmung seiner Rechte beschränkt ist, steht regelmäßig anwaltlicher Beistand zu (so ausdrücklich Amtsgericht Arnstadt, Beschluss vom 27.06.2013, Az.: 506 Js 6476/12 im Anschluss an Thüringer OLG, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 1 Ws 431/08).

  • LG Münster, 30.04.2018 - 9 Qs 19/18

    Pflichtverteidiger, Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG

    Zwar kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch im Zurückstellungsverfahren gemäß §§ 35, 36 BtMG geboten sein (Jena NStZ 2010, 525-526).
  • OLG Dresden, 06.05.2022 - 2 Ws 106/22

    Kein Anspruch auf Pflichtverteidiger für behördliches Verfahren zur

    Entgegen der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 1 Ws 431/08, Rn. 18, juris = NStZ 2010, 525; ferner Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 35 Rn. 313) und der Generalstaatsanwaltschaft ist § 140 Abs. 2 StPO im Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG nicht entsprechend anwendbar.
  • AG Arnstadt, 27.06.2013 - 506 Js 6476/12

    Pflichtverteidiger, Zurückstellungsverfahren

    Die Beiordnung im Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG ist in analoger Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO möglich (OLG Jena, Beschluss vom 01.10.2008, Az. 1 Ws 431/08; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 140 Rn 33a m.w.N) und vorliegend auch geboten,.
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