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   BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09   

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BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09 (https://dejure.org/2010,91)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 (https://dejure.org/2010,91)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 (https://dejure.org/2010,91)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 7 EMRK; Art. 46 EMRK; § 66b StGB; § 2 Abs. 6 StGB
    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das Rückwirkungsverbot gemäß Art. 7 EMRK (konventionskonforme Auslegung; völkerrechtsfreundliche Auslegung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 6 StGB, § 66b Abs 3 StGB vom 23.07.2004, § 67d StGB, Art 7 Abs 1 S 2 MRK
    Menschenrechtswidrige nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung für eine vor Inkrafttreten des § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) begangene Tat; Vereinbarkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung für eine zur Tatzeit eine Sicherungsverwahrung ...

  • rewis.io

    Menschenrechtswidrige nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall

  • ra.de
  • rewis.io

    Menschenrechtswidrige nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung für eine vor Inkrafttreten des § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) begangene Tat; Vereinbarkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung für eine zur Tatzeit eine Sicherungsverwahrung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafvollzugsarchiv.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unerwartet schnelles Ende der nachträglichen Sicherungsverwahrung?

  • spiegel.de (Pressebericht, 22.05.2010)

    Im Ausnahmezustand

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Sicherungsverwahrung - Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK als andere gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB (Dr. Karsten Gaede; HRRS 7/2010, S. 329 ff.)

  • strafvollzugsarchiv.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unerwartet schnelles Ende der nachträglichen Sicherungsverwahrung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 567
  • StV 2010, 482
  • StV 2010, 574
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Der hier vorgenommenen Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB steht nicht die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer der erstmaligen Sicherungsverwahrung entgegen.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in jener Entscheidung ausgesprochen, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe darstellt und eine nachträgliche Änderung ihrer Höchstdauer nicht gegen das absolute Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verstößt (BVerfGE 109, 133, 167 ff.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Deutsche Gerichte haben daher die Konvention wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden (BVerfGE 111, 307, 316 ff.; BVerfG EuGRZ 2010, 145, 147; Gollwitzer aaO Einführung Rdnrn. 39, 43 jeweils m.w.N.).

    Das nationale Recht ist wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes unabhängig vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit im Einklang mit den Bestimmungen der MRK auszulegen (BVerfGE 111, 307, 324; Gollwitzer aaO).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    a) Nach dem Urteil der Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion) in der Rechtsache M. gegen Bundesrepublik Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04) vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25; auszugsweise auch abgedruckt in NStZ 2010, 263; vgl. hierzu auch Kinzig NStZ 2010, 233) ist die Sicherungsverwahrung - ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als "Maßregel der Besserung und Sicherung" - im Sinne der MRK als Strafe zu qualifizieren, für die das Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 MRK gilt (Rdnrn. 124 - 133).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass schon vor Einführung des § 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB nach der Rechtsprechung der Vollstreckungsgerichte die Erledigung der Maßregel bei Wegfall einer ihrer Voraussetzungen auch dann zu beschließen war, wenn die Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestand (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 sowie hierzu auch BVerfG NStZ 1995, 174, 175).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Aufhebungsgrund war, dass der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08 - (BGHSt 52, 379) entschieden hatte, dass § 66 b Abs. 3 StGB nicht auf Fälle anwendbar ist, in denen der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist.
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Soweit der 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09 die Auffassung vertreten hat, dass die Ausführungen in der - damals ebenfalls noch nicht endgültigen - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 JGG auf einen Altfall nicht entgegenstehen, hat er dies mit hier nicht einschlägigen Besonderheiten des Jugendstrafrechts begründet. Im Übrigen ist, nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 10. Mai 2010 gemäß Art. 43 Abs. 2, Art. 44 Abs. 2 Buchst. c MRK endgültig geworden ist, eine neue Rechtslage gegeben, die eine etwaige Bindung an frühere entgegenstehende Rechtsprechung entfallen lassen würde (vgl. hierzu Hannich in KK 6. Aufl. § 132 GVG Rdnr. 8).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 595/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkenntnisse aus dem Vollzug;

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Der 1. Strafsenat hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 595/09 (zu § 66 b Abs. 2 StGB) mögliche Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 auf den zu entscheidenden Fall offen gelassen und dies mit der fehlenden Endgültigkeit der Entscheidung begründet.
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass schon vor Einführung des § 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB nach der Rechtsprechung der Vollstreckungsgerichte die Erledigung der Maßregel bei Wegfall einer ihrer Voraussetzungen auch dann zu beschließen war, wenn die Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestand (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 sowie hierzu auch BVerfG NStZ 1995, 174, 175).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Deutsche Gerichte haben daher die Konvention wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden (BVerfGE 111, 307, 316 ff.; BVerfG EuGRZ 2010, 145, 147; Gollwitzer aaO Einführung Rdnrn. 39, 43 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81
    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass schon vor Einführung des § 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB nach der Rechtsprechung der Vollstreckungsgerichte die Erledigung der Maßregel bei Wegfall einer ihrer Voraussetzungen auch dann zu beschließen war, wenn die Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestand (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252 sowie hierzu auch BVerfG NStZ 1995, 174, 175).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.1982 - 1 Ws 143/82
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entwickelte sich allerdings uneinheitlich (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris, Rn. 4 ff.; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 -, juris, Rn. 4 ff.; andererseits BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10 -, juris, Rn. 3 ff.; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, NStZ 2010, S. 565).

    Aus den entsprechenden Gründen scheidet auch eine Auslegung von § 2 Abs. 6 StGB aus, nach der Art. 5 und Art. 7 EMRK eine "andere gesetzliche Bestimmung" im Sinne dieser Vorschrift darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, NStZ 2010, S. 567; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10 -, juris; Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 3 Ws 485/10 -, NStZ 2010, S. 573; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 Ws 157/10 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 1 OJs 3/10 u.a. -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 2 Ws 458/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2010- 4 Ws 180/10 -, juris; a.A. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 440/10, 474/10 -, NJW 2011, S. 240).

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Die hiergegen gerichtete Revision hatte wiederum Erfolg: Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 hob der Bundesgerichtshof, obschon das Landgericht die Voraussetzungen nach § 66b Abs. 3 StGB rechtsfehlerfrei bejaht habe, vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch dieses Urteil auf, wies den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zurück und ordnete die sofortige Freilassung des Beschwerdeführers an, die noch am selben Tag erfolgte (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, juris.).

    So entschied der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 12. Mai 2010, dass aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs die Betroffenen in parallel gelagerten Rückwirkungsfällen sofort aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen seien (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Aufgrund der seinerzeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärten Frage, wie das Urteil des Gerichtshofs (EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland) im nationalen Kontext zu berücksichtigen sei (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, juris; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, BGHSt 55, 234), stand nicht fest, für welchen Kreis der Sicherungsverwahrten der zu berücksichtigende Vertrauensschutz zu einer Erledigung der Sicherungsverwahrung führen und die Anwendbarkeit des Therapieunterbringungsgesetzes eröffnen würde.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Die Rechtsansicht der vorlegenden Oberlandesgerichte, dass sich trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in Altfällen allein nach der gegenwärtigen Regelung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB richte, ist unvereinbar mit der bindenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    aa) Das Wiener Konsularrechtsübereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei beigetreten sind, steht in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes, das deutsche Behörden und Gerichte wie anderes Gesetzesrecht im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden haben (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006 - 2 BvR 2115/01 u.a., NJW 2007, 499, 501; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09, NStZ 2010, 567, zur Parallele bei der MRK).
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Die zwischenzeitlich veröffentliche Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 (Az.: 4 StR 577/09) gibt dazu keine Veranlassung.

    Art. 7 Abs. 1 MRK in der nunmehrigen Auslegung durch den EGMR ist aber eine andere gesetzliche Bestimmung i. S. von § 2 Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 12.05.2010 - 4 StR 577/09, Rn 14 ff. - Juris; Grabenwarter, Rechtsgutachten zu den Rechtsfolgen des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 [Nr. 19359/04] v. 15.01.2010 [unv.], S. 45).Die Konvention gilt innerstaatlich als Bundesrecht.

    Einfaches Recht hat zwar die Vorgaben des Grundgesetzes zu wahren, es kann aber im Einzelfall über die dort festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.05.2010 a. a. O. Rn 18).

    Er legt daher die Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin aus, dass der Wegfall der 10-Jahres-Frist in § 67 d Abs. 1 a.F. keine Rückwirkung haben darf, so dass auf Straftaten, die vor dem 31.01.1998 begangen wurden, die alte Norm Anwendung finden muss (so auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010, 4 StR 577/09 für den parallel gelagerten Fall der nachträglichen Sicherungsverwahrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2010, 3 Ws 485/10; LG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010, 7 StVK 139/10; LG Marburg, Beschluss vom 17. Mai 2010, 7 StVK 220/10, LG Kassel, Beschluss vom 15.06.2010, 34 StVK 162/10; sowie Grabenwarter in seinem Rechtsgutachten für die Bundesregierung zu den Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte S. 42 ff.).

    Eine derartige andere Bestimmung stellt hier Art. 7 Abs. 1 S. 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof dar (so BGH 4 StR 577/09 Rn. 15 bei juris).

    Doch kommt den Urteilen des EGMR bei der Auslegung der EMRK, die im innerstaatlichen Recht zwar keinen Verfassungsrang, in der Folge des Ratifikationsgesetzes des Bundestages aber der Rang eines einfachen Gesetzes besitzt und damit am Vorrang des Gesetzes teilnimmt (Art. 20 Abs. 3 GG), eine sog. Orientierungsfunktion zu (SK-Paeffgen, EMRK, Einleitung Rn 383; vgl. auch LR-Gollwitzer, MRK Verfahren, Rn 77b; Meyer-Ladewig/Petzold NJW 2005, 15, 18f.; Esser StV 2005, 348, 349, 354), da sie den aktuellen Entwicklungsstand der Konvention widerspiegeln (BVerfG NJW 2004, 3407, 3408; BGH, 4 StR 577/09, Beschluss vom 12.5.2010, bei JURIS).

    Denn Art. 7 EMRK ist als andere gesetzliche Regelung im Sinne dieser Vorschrift zu werten, die in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof als Ausnahme vom Grundsatz des § 2 Abs. 6 StGB, bei Entscheidungen über Maßregeln das Gesetz anzuwenden, das zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt, für die Sicherungsverwahrung ein Rückwirkungsverbot begründet (BGH, 4 StR 577/09, Beschluss vom 12.5.2010, bei JURIS; OLG Frankfurt, 3 Ws 485/10, Beschluss vom 24.6.2010, bei JURIS; OLG Hamm, 4 Ws 157/10 , Beschluss vom 6.7.2010, S. 6 ff.; Rechtsgutachten Prof. Grabenwarter, S. 40 ff.).

    Eine über die grundgesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende einfachgesetzliche Regelung - keine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot bei der Maßregel der Sicherungsverwahrung - schließt die verfassungsgerichtliche Entscheidung nicht aus (vgl. auch BGH, 4 StR 577/09, Beschluss vom 12.5.2010, bei JURIS; OLG Frankfurt, 3 Ws 485/10, Beschluss vom 24.6.2010, bei JURIS).

    Ergänzend hat es die Gründe der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 4 StR 577/09 vom 12. Mai 2010 herangezogen.

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Der Bundesgerichtshof hob das Urteil vom 17.7.2009 auf und wies den Antrag auf nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zurück (BGH, Urt. v. 12.5.2010 - 4 StR 577/09).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 (4 StR 577/09) sei "rechtskräftige Entscheidung" im Sinne des § 1 Abs. 1 ThUG.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze dieser Entscheidung - entgegen der Auffassung, die der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 12.5.2010 (4 StR 577/09 - NStZ 2010, 567) in Bezug auf den hiesigen Betroffenen vertreten hatte - im Beschluss vom 23.5.2011 (5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981) berücksichtigt: Eine sofortige Entlassung der rückwirkend über zehn Jahre hinaus Untergebrachten wegen eines aus § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. Art. 5 und 7 EMRK herzuleitenden gesetzlichen Ausschlusses der Rückwirkung sei nicht geboten.

    Der Anwendbarkeit des § 1 ThUG steht nicht entgegen, dass gegen den Betroffenen aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Saarbrücken vom 23.6.2007 nur eine einstweilige Unterbringung gemäß § 275a Abs. 5 StPO vollzogen, die Hauptsacheentscheidung des Landgerichts vom 17.7.2009 (Ks 2/09) zur nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB indessen nie rechtskräftig geworden, sondern durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 (4 StR 577/09) aufgehoben worden war.

    Sie hätte "länger" andauern - nämlich in eine Sicherungsverwahrung aufgrund rechtskräftiger Endentscheidung übergehen - können, wenn der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.5.2010 (4 StR 577/09) nicht der Sache nach festgestellt hätte, dass "ein Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung" dem entgegenstünde.

    Der Betroffene ist eine wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art verurteilte Person, für die aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung, nämlich derjenigen des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 (4 StR 577/09), feststeht, dass sie deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, weil ein Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung zu berücksichtigen ist.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010 (4 StR 577/09) ist entgegen der Auffassung des Betroffenen eine solche Entscheidung.

  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Der Senat hat sich durch entgegenstehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats (Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09, NStZ 2010, 567) an der Entscheidung gehindert gesehen, dass sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten für die Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung keine die Rückwirkung hindernde andere Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB ergibt; er hat die somit anzuwendende Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB allerdings einschränkend dahin ausgelegt, dass in Altfällen die erstmalige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären ist, sofern nicht eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) stellte der Bundesgerichtshof (4. Senat) in einer Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung fest, dass das Strafgesetzbuch im Einklang mit Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, wie er vom Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, interpretiert worden sei, ausgelegt werden könne und müsse.

    (4 StR 577/09; siehe Rdnr. 33), war der 5. Senat der Auffassung, dass in Parallelfällen zum Fall M. die betroffenen Untergebrachten nicht ohne weitere Sachprüfung automatisch zu entlassen seien.

    Die Regierung nahm auf zwei Entscheidungen vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) bzw. 21. Juli 2010 (5 StR 60/10, siehe im Einzelnen Rdnrn. 33 und 36) Bezug und brachte vor, dass bereits zwei Senate des Bundesgerichtshofs in ähnlichen Fällen die Sicherungsverwahrung für konventionswidrig erachtet hätten.

  • BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12

    Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes und der

    Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 10. Februar 2009 (4 StR 391/07, NStZ-RR 2009, 171) und vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09, NStZ 2010, 567) auf.

    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09, NStZ 2010, 567, 568) mit der Begründung aufgehoben, zwar habe das Landgericht die Voraussetzungen des § 66b Abs. 3 StGB (aF) rechtsfehlerfrei bejaht, jedoch sei diese Bestimmung gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK generell nicht auf Taten anwendbar, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien.

    bb) Der Gesetzgeber hat den Fall des Betroffenen zwar zum Anlass für die Ergänzung des Art. 316e EGStGB um den heutigen Absatz 4 genommen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 17/11726 S. 4 mit Zitat des Beschlusses des BGH vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09).

  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Zuvor hatte das Landgericht Neubrandenburg mit Beschluss vom 27.10.2010 - 6 NSV 01/09 - im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 und der bisherigen Rechtsprechung des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes hierzu (u.a. Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 -) "die Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung" aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

  • OLG Frankfurt, 22.08.2013 - 2 UF 23/12

    Zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

  • OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10

    Anfrage an den BGH zur Klärung der Frage der Auswirkung der Entscheidung des EGMR

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

  • BGH, 18.01.2011 - 4 ARs 27/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 10.03.2014 - 2 BvR 918/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

  • OLG Hamm, 29.07.2010 - 4 Ws 193/10

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in Altfällen

  • EGMR, 19.01.2012 - 21906/09

    KRONFELDNER v. GERMANY

  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • BGH, 04.02.2011 - 4 StR 553/10

    Zurückweisung eines Antrages auf Anordnung der nachträglichen

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 44/10

    Zulässige Dauer vor 1998 angeordneter Sicherungsverwahrung

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

  • EGMR, 16.05.2013 - 20084/07

    RADU v. GERMANY

  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

  • LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11

    Therapieunterbringungsgesetz: Anwendbarkeit bei Nichtvollzug nachträglich

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 428/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Anwendung, Altfälle

  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 488/10

    Vorlagebeschluss an den BGH hinsichtlich der Vollstreckung der

  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10

    Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 171/10

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • BGH, 13.04.2011 - 5 StR 92/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anfrageverfahren; Vorlageverfahren

  • OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11

    Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Koblenz, 01.07.2010 - 1 Ws 249/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 3/10

    Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in zwei sogenannten Altfällen

  • OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 221/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 2/10

    Sicherungsverwahrung in "Altfällen"

  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ws 586/10

    Sicherungsverwahrung: Gewährung von Vollzugslockerungen zur

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 616/10

    Hinweispflicht bei der Sicherungsverwahrung (Ermessensgrundsätze)

  • LG Düsseldorf, 17.08.2010 - 52 StVK 40/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer des Maßregelvollzugs für einen

  • LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09 StVK 197/10

    Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot

  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 209/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

  • OLG Hamm, 18.11.2010 - 4 Ws 215/10

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach Entfallen der aus der Anlasstat

  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

  • LG Kassel, 15.06.2010 - 4 StVK 162/10

    Konventionskonform Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB; keine Anwendbarkeit des 67 d

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