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   OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10   

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OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10 (https://dejure.org/2010,2028)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10 (https://dejure.org/2010,2028)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. August 2010 - 1 Ws 404/10 (https://dejure.org/2010,2028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 67d Abs. 3 Satz 1, 2 Abs. 6 StGB; § 121 Abs. 2 Nr. 2 GVG; Artt. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 EMRK
    Zur Anwendbarkeit des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung vom 26.1.1998 auf sog. "Altfälle"; Vorlage beim BGH zur Entscheidung der Streitfrage

  • openjur.de

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998 begangene Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine angeordnete Sicherungsverwahrung wegen fortbestehender Gefährlichkeit des in der Justizvollzugsanstalt Untergebrachten; Antrag auf Erledigterklärung der Unterbringung eines Häftlings in der Sicherungsverwahrung unter Hinweis auf die Entscheidung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter Vergewaltigung u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Sicherungsverwahrung länger als zehn Jahre: OLG Nürnberg legt die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Neues zur Sicherungsverwahrung: 3 Oberlandesgerichte mit neuen Stellungnahmen

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Divergenzvorlagen gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG zur Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in sog. "Altfällen" (Mario Bachmann, Ferdinand Goeck; ZIS 2011, 44)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 574
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    "Das inzwischen rechtskräftige Urteil des EGMR vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde 19359/04, NStZ 2010, 263) führt nicht dazu, dass die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären und seine sofortige Entlassung zu verfügen wäre.

    Damit fehle es an dem notwendigen qualifizierten Kausalzusammenhang zwischen Verurteilung und Freiheitsentzug im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit. a EMRK (EGMR NStZ 2010, 263, Rn. 100, 105).

    Auch Art. 7 Abs. 1 EMRK sei verletzt, weil gegen den Verurteilten nachträglich eine höhere Strafe verhängt worden sei, als dies nach der zur Tatzeit geltenden Rechtslage erlaubt war (EGMR NStZ 2010, 263, Rn. 106).

    Auch fehle es an zusätzlichen besonderen Maßnahmen, Instrumenten oder Einrichtungen, die zum Ziel haben, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu verringern und damit die Dauer der Freiheitsentziehung zu verkürzen (EGMR NStZ 2010, 263, Rn. 120, 125 ff.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Gemäß Art. 46 Abs. 1 EMRK ist die Bundesrepublik Deutschland als beteiligter Vertragsstaat an das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 nur in Bezug auf den Streitgegenstand gebunden (BVerfG NJW 2004, 3407 (3409)), sodass der an dem Verfahren vor dem EGMR nicht beteiligte Beschwerdeführer aus dieser Entscheidung keine unmittelbar wirksamen Rechte für sich herleiten kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Senatsbeschl. v. 22.6.2010 Az. 1 Ws 240/10).

    Da die EMRK innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes steht (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427), kann sie - wie anderes Gesetzesrecht des Bundes - nur im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung Beachtung finden und angewendet werden (BVerfG NJW 2004, 3407 (3408)).

    Dies hat zur Folge, dass der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR auf der Ebene des Verfassungsrechtes aufgrund ihrer Niederrangigkeit nur als Auslegungshilfe bei der Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen dienen können, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes führt (BVerfG NJW 1987, 2427; 2004, 3407 (3408), m. w. N.).

    Wollen Gerichte einer Entscheidung des EGMR nicht folgen, haben sie dies nachvollziehbar zu begründen (BVerfG NJW 2004, 3407 (3410)).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Dass der Gesetzgebers eine nachträgliche auch für Altfälle wirksame Umgestaltung des Maßregelrechts auch weiterhin grundsätzlich für zulässig hält, ergibt sich eindeutig auch aus § 2 Abs. 6 StGB, dessen Verfassungsmäßigkeit außer Zweifel steht (BVerfG NJW 2004, 739 ff.).

    Die Beachtung dieser aus den Grundrechten der potentiellen Opfer hergeleiteten Schutzpflicht ist den Rechten des Untergebrachten entgegenzusetzen und ein gerechter Ausgleich des Spannungsverhältnisses zwischen dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen herzustellen (BVerfG NJW 2004, 739 (742); OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10, Seite 12).

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 739 ff.) hat entschieden, dass das in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Rückwirkungsverbot die Sicherungsverwahrung nicht erfasst, weil es sich bei dieser Maßnahme nicht um Strafe im Sinne einer dem Schuldausgleich dienenden missbilligenden Reaktion auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Verurteilten handelt, sondern um eine auf präventive Erwägungen gestützte Maßregel.

  • OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Gemäß Art. 46 Abs. 1 EMRK ist die Bundesrepublik Deutschland als beteiligter Vertragsstaat an das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 nur in Bezug auf den Streitgegenstand gebunden (BVerfG NJW 2004, 3407 (3409)), sodass der an dem Verfahren vor dem EGMR nicht beteiligte Beschwerdeführer aus dieser Entscheidung keine unmittelbar wirksamen Rechte für sich herleiten kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Senatsbeschl. v. 22.6.2010 Az. 1 Ws 240/10).

    Stattdessen würde eine derartige Reduktion die vom Gesetzgeber - wie dargestellt - ausdrücklich aufgegebene Zehnjahreshöchstdauer für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrungen in Bezug auf vor der Gesetzesänderung untergebrachte Straftäter wieder in Geltung setzen und damit dem Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 sowie den dadurch bewirkten Änderungen in § 67 d StGB widersprechen (Senatsbeschl. v. 24.6.2010, 1 Ws 315/10, S. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10, S. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15).

    Der Senat vermag daher der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10) nicht zu folgen, sodass über eine mögliche Erledigung der Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung auch weiterhin nach § 67 d Abs. 3 StGB zu entscheiden war.".

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Vielmehr war der Gesetzgeber der Auffassung, dass eine ausdrückliche Bestimmung der rückwirkenden Anwendbarkeit im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR2029/01 - und 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. a. - nunmehr verzichtbar erscheine (BT 15/2887, S. 20; OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169/10, S. 9 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.6.2010, 3 Ws 485/10).

    Stattdessen würde eine derartige Reduktion die vom Gesetzgeber - wie dargestellt - ausdrücklich aufgegebene Zehnjahreshöchstdauer für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrungen in Bezug auf vor der Gesetzesänderung untergebrachte Straftäter wieder in Geltung setzen und damit dem Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 sowie den dadurch bewirkten Änderungen in § 67 d StGB widersprechen (Senatsbeschl. v. 24.6.2010, 1 Ws 315/10, S. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10, S. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15).

    Der Senat vermag daher der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10) nicht zu folgen, sodass über eine mögliche Erledigung der Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung auch weiterhin nach § 67 d Abs. 3 StGB zu entscheiden war.".

  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Gemäß Art. 46 Abs. 1 EMRK ist die Bundesrepublik Deutschland als beteiligter Vertragsstaat an das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 nur in Bezug auf den Streitgegenstand gebunden (BVerfG NJW 2004, 3407 (3409)), sodass der an dem Verfahren vor dem EGMR nicht beteiligte Beschwerdeführer aus dieser Entscheidung keine unmittelbar wirksamen Rechte für sich herleiten kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Senatsbeschl. v. 22.6.2010 Az. 1 Ws 240/10).

    Stattdessen würde eine derartige Reduktion die vom Gesetzgeber - wie dargestellt - ausdrücklich aufgegebene Zehnjahreshöchstdauer für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrungen in Bezug auf vor der Gesetzesänderung untergebrachte Straftäter wieder in Geltung setzen und damit dem Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 sowie den dadurch bewirkten Änderungen in § 67 d StGB widersprechen (Senatsbeschl. v. 24.6.2010, 1 Ws 315/10, S. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10, S. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15).

    Der Senat vermag daher der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10) nicht zu folgen, sodass über eine mögliche Erledigung der Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung auch weiterhin nach § 67 d Abs. 3 StGB zu entscheiden war.".

  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Vielmehr war der Gesetzgeber der Auffassung, dass eine ausdrückliche Bestimmung der rückwirkenden Anwendbarkeit im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR2029/01 - und 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. a. - nunmehr verzichtbar erscheine (BT 15/2887, S. 20; OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169/10, S. 9 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.6.2010, 3 Ws 485/10).

    Die Beachtung dieser aus den Grundrechten der potentiellen Opfer hergeleiteten Schutzpflicht ist den Rechten des Untergebrachten entgegenzusetzen und ein gerechter Ausgleich des Spannungsverhältnisses zwischen dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen herzustellen (BVerfG NJW 2004, 739 (742); OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10, Seite 12).

    Der Senat vermag daher der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169-170/10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10) nicht zu folgen, sodass über eine mögliche Erledigung der Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung auch weiterhin nach § 67 d Abs. 3 StGB zu entscheiden war.".

  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat die auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing den Antrag vom 30.5.2010, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären, als unzulässig verworfen, weil dieser innerhalb der mit Beschluss vom 5.11.2009 bestimmten Sperrfrist gestellt worden sei und - unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 24.6.2010 (Az. 1 Ws 315/10) - wegen der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 kein Anlass bestehe, vor Ablauf der Sperrfrist in eine neue Prüfung einzutreten.

    Der Senat hat hierzu in Fortführung seiner Entscheidung vom 24.6.2010 (Az. 1 Ws 315/10) zuletzt mit Beschluss vom 7.7.2010 (Az. 1 Ws 342/10) ausgeführt:.

    Stattdessen würde eine derartige Reduktion die vom Gesetzgeber - wie dargestellt - ausdrücklich aufgegebene Zehnjahreshöchstdauer für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrungen in Bezug auf vor der Gesetzesänderung untergebrachte Straftäter wieder in Geltung setzen und damit dem Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 sowie den dadurch bewirkten Änderungen in § 67 d StGB widersprechen (Senatsbeschl. v. 24.6.2010, 1 Ws 315/10, S. 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.6.2010, 1 Ws 108/10; Beschl. v. 22.6.2010, 1 Ws 240/10, S. 7 ff.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Vielmehr war der Gesetzgeber der Auffassung, dass eine ausdrückliche Bestimmung der rückwirkenden Anwendbarkeit im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR2029/01 - und 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. a. - nunmehr verzichtbar erscheine (BT 15/2887, S. 20; OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Ws 169/10, S. 9 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.6.2010, 1 Ws 57/10, S. 15; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.6.2010, 3 Ws 485/10).

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 24.6.2010, 3 Ws 485/10), wonach es nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen wäre, sich dauerhaft konventionswidrig zu verhalten, findet in den vorhandenen Zeugnissen keine Stütze.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10
    Da die EMRK innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes steht (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427), kann sie - wie anderes Gesetzesrecht des Bundes - nur im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung Beachtung finden und angewendet werden (BVerfG NJW 2004, 3407 (3408)).

    Dies hat zur Folge, dass der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR auf der Ebene des Verfassungsrechtes aufgrund ihrer Niederrangigkeit nur als Auslegungshilfe bei der Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen dienen können, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes führt (BVerfG NJW 1987, 2427; 2004, 3407 (3408), m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • EGMR, 24.10.2002 - 37703/97

    Verantwortung des Staates für Mord durch beurlaubte Gefangene; Verpflichtung des

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 458/09

    Sicherungsverwahrung: Konventionswidrige Verlängerung der Dauer der

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 1 Ws 654/09

    Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung; Gegenstandswert

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Die vorlegenden Oberlandesgerichte Stuttgart, Celle und Koblenz möchten - wie bereits in vorangegangenen Entscheidungen (OLG Stuttgart Justiz 2010, 346; OLG Celle NStZ-RR 2010, 322; OLG Koblenz JR 2010, 306; vgl. auch OLG Nürnberg NStZ 2010, 574) - jeweils in Fällen über zehn Jahre hinaus vollstreckter Sicherungsverwahrung sofortige Beschwerden von Untergebrachten gegen Fortdauerbeschlüsse der zuständigen Landgerichte verwerfen.
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Mit seiner Vorlage folgt der Senat dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschlüsse 1 Ws 404/10 vom 04.08.2010 und - mit unkenntlichem Aktenzeichen - vom 12.08.2010), dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss 1 Ws 57/10 vom 19.08.2010) und dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss 2 Ws 370/10 vom 01.09.2010), die bereits die gleiche bzw. eine gegenstandsgleiche Frage vorgelegt haben.
  • OLG Stuttgart, 19.08.2010 - 1 Ws 57/10

    Anfrage an den BGH zur Klärung der Frage der Auswirkung der Entscheidung des EGMR

    Entgegen der Auffassung der Verteidigerin gibt der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.08.2010 - 2 Ws 227/10 - keinen Anlass, an der Zulässigkeit der Vorlage zu zweifeln (vgl. auch den parallelen Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10).
  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Der Senat ist auch an dieser Entscheidung durch die Beschlüsse des 5. Strafsenats des BGH vom 9. November 2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - (NJW 2011, 240) und vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - (BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 4 = NJW 2010, 3315), des 2. Strafsenats des BGH vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10 - sowie der Oberlandesgerichte Stuttgart (Justiz 2010, 401; 2010, 346); Celle (NStZ-RR 2010, 322); Hamburg (Beschluß vom 24. Januar 2011 - 3 Ws 8/11 - juris); Koblenz (JR 2010, 306) und Nürnberg (NStZ 2010, 574) gehindert, was nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG grundsätzlich die Vorlagepflicht auslöst.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    (Vorlagebeschlüsse des OLG Celle vom 3. August 2010 [2 Ws 264/10], des OLG Köln vom 12. August 2010 [2 Ws 488/10], des OLG Nürnberg NStZ 2010, 574, des OLG Stuttgart vom 19. August 2010 [1 Ws 57/10] sowie des OLG Koblenz vom 1. September 2010 [2 Ws 370/10] und 30. September 2010 [1 Ws 108/10]).
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in

    Mit seiner Vorlage folgt der Senat den Oberlandesgerichten Nürnberg und Stuttgart, die bereits eine gegenstandsgleiche Frage vorgelegt haben (OLG Nürnberg Beschlüsse 1 Ws 404/10 vom 4.8.2010 und - mit unkenntlichem Aktenzeichen - vom 12.8.2010; OLG Stuttgart Beschluss 1 Ws 57/10 vom 19.8.2010).
  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Dieser Auffassung folgen bislang die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 01.06.2010 - 1 Ws 57/10), Celle (Beschluss vom 25.05.2010 -2 Ws 169/10), Koblenz (Beschluss vom 30.03.2010 -1 Ws 116/10) und Nürnberg (Beschluss vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10).
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 488/10

    Vorlagebeschluss an den BGH hinsichtlich der Vollstreckung der

    Danach ist die Sache gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 GVG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24.7.2010 (BGBl. I S. 976) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung der folgenden Frage vorzulegen, bei deren Formulierung der Senat dem Vorlagebeschluss des OLG Nürnberg vom 04.08.2010 - 1 Ws 404/10 - folgt, auf den ergänzend Bezug genommen wird :.
  • OLG Schleswig, 06.10.2010 - 1 Ws 466/10

    Vorlage an den BGH zur Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die gegenteilige Ansicht wird von den Oberlandesgerichten Celle (Beschluss vom 25. Mai 2010 - 2 Ws 167+170/10 -), Koblenz (u. a. Beschluss vom 01. Juli 2010 - 1 Ws 249/10 -), Köln (Beschluss vom 10. Juli 2010 - 2 Ws 431/10 -), Nürnberg (u. a. NStZ 2010, 574 ) und Stuttgart (Beschluss vom 19. August 2010 - 1 Ws 57/10 -) vertreten.
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 209/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

    Für den Fall, dass der Senat eine eigene Vorlegungspflicht verneine, hat sie beantragt, die Entscheidung über die sofortige Beschwerde bis zum Abschluss des aufgrund des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 04. August 2010 - 1 Ws 404/10 - eingeleiteten Vorlegungsverfahrens aufzuschieben.
  • OLG Hamm, 14.09.2010 - 4 Ws 208/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 4 Ws 221/10

    Menschenrechtswidrigkeit der weiteren Vollziehung von Sicherungsverwahrung in

  • LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/14

    Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung

  • LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/13

    Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung

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