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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09   

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https://dejure.org/2009,1324
BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 353 StPO; § 354 StPO
    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Ermittlungsbehörden

  • lexetius.com

    MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; StPO § 353 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein Urteil ohne Kompensationsentscheidung für eine bis zur Urteilsverkündung eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch unzureichende Ermittlungen des Aufenthalts einer Person durch die ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
    Revision gegen ein Urteil ohne Kompensationsentscheidung für eine bis zur Urteilsverkündung eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch unzureichende Ermittlungen des Aufenthalts einer Person durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kompensation wegen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen bei rechtskräftigem Schuldspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 135
  • NJW 2009, 3734
  • NStZ 2010, 531
  • NStZ 2010, 650 (Ls.)
  • StV 2011, 610
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Jedoch hat der Große Senat für Strafsachen dieses sog. Strafabschlagsmodell mit seiner Entscheidung vom 17. Januar 2008 (BGHSt 52, 124) aufgegeben und es durch die sog. Vollstreckungslösung ersetzt.

    Diese Frage hat das Tatgericht nach den insoweit allgemein geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. BGHSt 52, 124, 146 ff.); demgemäß hat es bei seiner Bewertung das gesamte Verfahren und damit auch diejenigen Teile in den Blick zu nehmen, die vor der revisionsgerichtlichen Entscheidung liegen.

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Das trotz des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Revisionsbegründung wirksam auf den Kompensationsausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09) Rechtsmittel hat Erfolg.

    Deshalb sind der Strafausspruch und die Kompensationsentscheidung grundsätzlich je für sich auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09 Rdn. 27).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Zu diesem Zweck muss er grundsätzlich - wenn sich die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht bereits aus den Urteilsgründen ergibt und deshalb mit der Sachrüge zur Prüfung durch das Revisionsgericht gestellt werden kann (vgl. BGHSt 49, 342) - eine Verfahrensrüge erheben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 50, 56).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Auf diese Rüge hatte der Senat mit Beschluss vom 7. August 2008 (3 StR 274/08) das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch und soweit eine Entscheidung über eine Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB unterblieben war aufgehoben sowie die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; die weitergehende Revision hatte er verworfen.
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Zu diesem Zweck muss er grundsätzlich - wenn sich die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht bereits aus den Urteilsgründen ergibt und deshalb mit der Sachrüge zur Prüfung durch das Revisionsgericht gestellt werden kann (vgl. BGHSt 49, 342) - eine Verfahrensrüge erheben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 50, 56).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Die Aufhebung des Strafausspruchs betrifft regelmäßig nur die Strafe, die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs die gesamten Rechtsfolgen der Tat (vgl. Kuckein aaO Rdn. 21 m. w. N.; weitergehend für § 76a StGB aF noch BGHSt 14, 381, 382).
  • BGH, 08.07.1983 - 3 StR 215/83

    Revision aufgrund fehlender Überprüfung des Vorliegens eines Raubes im minder

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dringt er wie hier mit seiner Beanstandung nicht durch, und hebt das Revisionsgericht das erstinstanzliche Urteil insoweit auch nicht wegen einer erheblichen Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist auf eine zulässige Revision von Amts wegen auf (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 320), steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte nicht wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 MRK vor Ergehen der Revisionsentscheidung zu entschädigen ist.
  • BGH, 11.09.2008 - 3 StR 358/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach Revision des

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Der Senat neigt dazu, in solchen Fällen eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - in Anlehnung an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Kompensation von Verfahrensverzögerungen, die allein durch eine auf die Revision des Angeklagten erfolgte Aufhebung des tatgerichtlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache entstehen (vgl. BGH NStZ 2009, 104) - allenfalls bei ganz erheblichen, kaum verständlichen Ermittlungsfehlern in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    Die Kompensationsentscheidung bleibt von seiner Aufhebung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Anders als im Strafrecht, wo die Kompensation nur nach der individuellen Belastung des Betroffenen und nicht in Abhängigkeit von Schuldschwere und Strafhöhe zu bestimmen ist (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135 Rn. 8; Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 Rn. 12), kann bei Geldbußen gegen Nebenbetroffene ein prozentualer Abschlag vorgenommen werden.
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 25. September 2007, für den Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK eine Kompensation zu gewähren, bindet den Senat nicht; das Bundesverfassungsgericht hat diese Revisionsentscheidung in vollem Umfang aufgehoben (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07 u.a., NJW 2011, 207, 211), also keine Teilrechtskraft herbeigeführt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2942
BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 46 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in Verfahrensabsprachen (Verständigung; Punktstrafe; Sanktionsschere; Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensgrundsatz)

  • lexetius.com

    StPO § 257c; StGB § 46

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 46 StGB
    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verhängung der Obergrenze einer Strafe nach Angabe von Ober- und Untergrenzen einer Strafe durch das Gericht

  • rewis.io

    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c; StGB § 46
    Zulässigkeit der Verhängung der Obergrenze einer Strafe nach Angabe von Ober- und Untergrenzen einer Strafe durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vertrau mir, denn mehr darf ich nicht, drunter bleiben muss ich aber auch nicht…, wenn wir uns absprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1159
  • NStZ 2010, 650
  • NJ 2010, 434
  • NJ 2010, 436
  • StV 2010, 673
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10
    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe ("Punktstrafe"; vgl. hierzu BGHSt 51, 84, 86) bleibt nach wie vor unzulässig.
  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Er muss daher auch damit rechnen, dass die Strafe die Strafrahmenobergrenze erreicht (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, BGHR StPO § 257c Abs. 3 Satz 2 Strafrahmen 1).
  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

    Einen entsprechenden Vertrauenstatbestand hat das Gericht nicht geschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10) festgelegt hat.
  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Insbesondere teilt der Senat nicht die Besorgnis, wegen der nicht genannten Strafuntergrenze könne sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10 mwN, NStZ 2010, 650) festgelegt haben.
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe (sog. Punktstrafe; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, 86) bleibt damit nach der gesetzlichen Neuregelung des Verständigungsverfahrens nach wie vor unzulässig (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650) festgelegt hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe (sog. Punktstrafe; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, 86) bleibt damit nach der gesetzlichen Neuregelung des Verständigungsverfahrens nach wie vor unzulässig (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4635
BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10 (https://dejure.org/2010,4635)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - 1 StR 187/10 (https://dejure.org/2010,4635)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 1 StR 187/10 (https://dejure.org/2010,4635)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 260 Abs. 1 StPO; § 337 StPO
    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung; ausnahmsweise mangelndes Beruhen); Sicherungsverwahrung (Hang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 1 StPO, § 265 StPO, § 337 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen. Urteilsberatung nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Mögliches Vorliegen einer Rechtsverletzung bei fehlender Beratung des Gerichts vor der Urteilsverkündung im Falle eines vorhergehenden erneuten Eintritts in die Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen. Urteilsberatung nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen. Urteilsberatung nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 1
    Mögliches Vorliegen einer Rechtsverletzung bei fehlender Beratung des Gerichts vor der Urteilsverkündung im Falle eines vorhergehenden erneuten Eintritts in die Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 650
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88

    Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106).

    Es erscheint daher ausgeschlossen, dass hier ein Gerichtsmitglied zu einer anderen Entscheidung als zu der bereits umfassend vorberatenen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2 und 6; BGH NStZ 2001, 106).

  • BGH, 05.10.2000 - 3 StR 357/00

    Pflicht zur Beratung vor Verkündung des Urteils

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106).

    Es erscheint daher ausgeschlossen, dass hier ein Gerichtsmitglied zu einer anderen Entscheidung als zu der bereits umfassend vorberatenen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2 und 6; BGH NStZ 2001, 106).

  • BGH, 14.06.2001 - 5 StR 87/01

    Unterlassene Beratung nach erneuter Verhandlung; Beratungspflicht; Beruhen

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Es erscheint daher ausgeschlossen, dass hier ein Gerichtsmitglied zu einer anderen Entscheidung als zu der bereits umfassend vorberatenen gelangt wäre (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2 und 6; BGH NStZ 2001, 106).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Es ist daher bereits im Ansatz zweifelhaft, ob der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfter straffällig wurde oder dass nicht ein bestimmter zeitlicher Abstand zwischen den Anlasstaten bestand, maßgeblich zur Verneinung eines Hanges herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07; Urt. vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Es ist daher bereits im Ansatz zweifelhaft, ob der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfter straffällig wurde oder dass nicht ein bestimmter zeitlicher Abstand zwischen den Anlasstaten bestand, maßgeblich zur Verneinung eines Hanges herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07; Urt. vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall der Wiedereintritt in die Verhandlung keinen neuen Prozessstoff ergeben hat (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 2; BGH NStZ-RR 1998, 142; BGH NStZ 2001, 106).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Diese Umstände hätten auch eingedenk der zuvor bestehenden Straflosigkeit des Angeklagten sorgfältiger Gewichtung bedurft (vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 388; vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; siehe auch Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, insoweit in NStZ 2010, 650 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Insoweit kann allenfalls zweifelhaft sein, ob im Rahmen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfters straffällig wurde, oder sonstige Besonderheiten im strafrechtlichen Vorleben des Täters maßgeblich zur Verneinung eines Hangs herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10, juris Rn. 12 (insoweit nicht zitiert in NStZ 2010, 650) mwN).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Es ist daher bereits im Ansatz zweifelhaft, ob der Umstand, dass der Täter nicht schon früher oder öfters straffällig wurde und dass nicht ein bestimmter zeitlicher Abstand zwischen den Anlasstaten bestand, maßgeblich zur Verneinung eines Hanges herangezogen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - 1 StR 187/10 Rn. 12 mwN).
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